Die Umschuldung ist neben der Prolongation eine Form der Anschlussfinanzierung.
Darunter ist die Ablösung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen bei einem anderen Darlehensgeber zu verstehen.
Der Wechsel zu einer anderen Bank bedeutet organisatorischen Aufwand, weil die Eintragung im Grundbuch geändert werden muss. Außerdem muss eventuell ein neues Wertgutachten erstellt werden. Grundsätzlich kümmert sich jedoch die Bank um die Abwicklung. Der Kunde muss dafür Gebühren zahlen, die circa 0,2 Prozent der Grundschuld betragen.
Wer sich für eine Umschuldung entscheidet, sollte am besten sechs Monate vor Ende der Zinsbindung Angebote einholen und Konditionen verschiedener Kreditanbieter miteinander zu vergleichen.
Grundsätzlich besteht für jeden Darlehensnehmer das Recht, nach zehn Jahren den Darlehensvertrag zu kündigen. Bei Einhaltung dieser Frist muss keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. Jedoch sollte die Kündigungsfrist von sechs Monaten vor Ablauf der Zinsbindung beachtet werden. Dies ist im § 489 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Auch eine vorzeitige Umschuldung ist möglich, um eine günstigere Anschlussfinanzierung abschließen zu können. Verschiedene Kreditinstitute lassen sich einen vorzeitigen Wechsel des Darlehensgebers jedoch in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung teuer bezahlen. Die Entschädigung ist meist so bemessen, dass sich der vorzeitige Wechsel selten lohnt.
Umschuldungsmöglichkeiten ergeben sich außerdem, wenn kurzfristige Bankkredite wie eine Zwischenfinanzierung in ein langfristiges Darlehen umgewandelt werden sollen; wenn an die Stelle eines Gleitzinsdarlehens eine Festzinshypothek treten soll oder wenn die Zinsfestschreibung des bisherigen Darlehens ausläuft, der Darlehensnehmer einer Verlängerung des Darlehens nicht zustimmt und über ein drittes Institut das Darlehen ablöst.
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