Der Kaufpreis für Ihr Grundstück sollte auf ein Notaranderkonto eingezahlt werden und nicht direkt auf das Konto des Verkäufers. Ein Notaranderkonto ist ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto zur vorübergehenden treuhänderischen Verwahrung von Fremdgeldern. Nach korrekter Eintragung in das Grundbuch als neuer Eigentümer Ihres Grundstücks, überweist Ihr Notar das Geld an den Verkäufer. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nicht nur Sie, sondern auch der Verkäufer bis zum letzten Termin an der erfolgreichen Abwicklung interessiert ist und nicht vorher mit Ihrem Geld verschwindet.
Durch eine Auflassungsvormerkung sichern Sie sich das Eigentum! Die so genannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist die vor einem Notar abzugebende Erklärung, mit der Sie sich mit dem Verkäufer über die Eigentumsübertragung einigen. Die eigentliche Grundbucheintragung wird vom Notar nach erfolgter Kaufpreiszahlung und Bescheinigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, veranlasst.
In der Zeit zwischen Kaufvertragsabschluss und der Eintragung Ihrer Person als Eigentümer im Grundbuch können Ereignisse eintreten, wie z.B. der Konkurs des Verkäufers oder eine Zwangsvollstreckung, die Ihren Eigentumserwerb gefährden. Mit Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichern Sie sich gegen diese Risiken zu vergleichsweise geringen Kosten ab: Bei einem Kaufpreis von 100.000 EUR entstehen Gerichtskosten von ca. 150 EUR.