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Altlasten und Erschließung

Sie sollten sich vertraglich zusichern lassen, dass dem Verkäufer bezüglich des Grundstücks keine Altlasten bekannt sind. Darüber hinaus sollte der Verkäufer vertraglich bestätigen, dass alle Erschließungskosten, für die der Eigentümer des Grundstücks haftet, bezahlt sind.

Regionale Angebote

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