Wie viel ist das Grundstück wirklich wert?
Um diese Frage klären zu können, müssen Sie die Bodenrichtwerte der örtlichen Gemeinde heranziehen. Sie werden in sogenannten Bodenrichtwertkarten beim Gutachterausschuss festgehalten und beziehen sich auf erschließungskostenbeitragspflichtiges und erschließungskostenfreies Land sowie auf andere Umstände, die für die Berechnung von Bodenrichtwerten von Bedeutung sind.
Welche Kosten kommen insgesamt auf Sie zu?
Der von Ihnen zu zahlende Preis für das Grundstück setzt sich aus mehreren Kriterien zusammen: dem Grundstückswert, den Grundstücksnebenkosten, den Kosten für das Freimachen von Rechten Dritter, den Herrichtungskosten und den Erschließungskosten.
kann anhand der Bodenrichtwerte der örtlichen Gemeinde herausgefunden werden.
setzen sich u.a. aus den Notargebühren, der Grunderwerbsteuer, Maklergebühren und Vermessungsgebühren zusammen. Sie liegen zwischen ca. 5 und 10% des Grundstückspreises, die sofort beim Kauf fällig werden.
kommen nur dann auf Sie zu, wenn Dritte über Rechte an Ihrem Grundstück verfügen. Ein Beispiel hierfür sind Wegerechte. Sie können sich nachteilig auf die Bebaubarkeit und letztlich auf den Wert des Grundstücks auswirken.
umfassen die Maßnahmen des Abrisses von Gebäuden und des Ausbaus bzw. Sicherns von Ver- und Entsorgungsleitungen, der Beseitigung von Vegetation und von Altlasten.
kommen dann noch zusätzlich auf sie zu, wenn sie noch nicht im Kaufpreis enthalten sind. Unterschieden wird zwischen öffentlicher Erschließung - um die Sie nicht herum kommen - und privater Erschließung, die sie selbst beeinflussen können.