Im Folgenden haben wir für Sie die Kosten zusammengestellt, die beim Kauf eines Grundstücks anfallen können. Gerichtsgebühren, Notargebühren und die Grunderwerbssteuer fallen immer an.
Ca. 1.000 EUR für die Grenzfeststellung mit fünf Messpunkten.
Ein Bodengutachten kostet ca. 500 EUR und liefert alle für die Planung erforderlichen Angaben. Grundwasserspiegel, Nutzungsgeschichte, geologischer Bodenaufbau, Schadstoffgehalte und Empfehlungen zu weiterführenden Maßnahmen.
Ein Bodengutachten kostet ca. 500 EUR und liefert alle für die Planung erforderlichen Angaben. Grundwasserspiegel, Nutzungsgeschichte, geologischer Bodenaufbau, Schadstoffgehalte und Empfehlungen zu weiterführenden Maßnahmen.
Gebühren, die durch die Grundbucheintragung entstehen. Gebühren für Grundbucheintragungen werden fällig bei einer Auflassungsvormerkung, dem Vollzug der Auflassung, dem Katastereintrag und der Löschung der Auflassungsvormerkung. Auch die Eintragung und Löschung von Grundpfandrechten ist gebührenpflichtig.
Die Grunderwerbsteuer wird auf die gesamte Kaufsumme erhoben.
Für den Erwerb von unbebauten Grundstücken, bebauten Grundstücken, Gebäuden, Ferien- und Wochenendhäuser auf Pachtgelände, Gebäudeteilen, wie Eigentumswohnungen und Rechten an Grundstücken oder Gebäuden wie Erbbaurechte und Verwertungsrechte ist Grunderwerbsteuer zu zahlen. Der Steuersatz beträgt je nach Bundesland 3,5 – 5,0 der Gegenleistung, das heißt des Kaufpreises, der Übernahme von Belastungen oder Gewährung von Wohn- oder Nutzungsrechten.
Es lohnt sich, unbebaute Grundstücke zu kaufen. Denn die Grunderwerbsteuer wird auf die gesamte Kaufsumme erhoben. Unerheblich ist hierbei, ob ein Haus schon mitgekauft wird, oder erst später gebaut wird. Beim Kauf eines Grundstückes mit Haus fällt also eine wesentlich höhere Steuer an.
Notargebühren sind die Gebühren, die durch Dienstleistung des Notars entstehen. Vertrag, Grundbucheinsicht, Rechtsberatung u.s.w. Bei einem Kaufpreis von 100.000,00 EUR und der Kaufabwicklung über ein Notaranderkonto fallen Ihnen die folgenden Gerichts- und Notarkosten an:
| Umschreibung Eigentümer im Grundbuch (Grundbuchamt) | 207,00 EUR |
| Notarieller Kaufvertrag (Notar) | 414,00 EUR |
| Gebühr für die Abwicklung (Notar) | 103,50 EUR |
| Vollzug des Geschäftes (Notar) | 103,50 EUR |
| Abwicklung über Notaranderkonto (Notar) | ca. 300,00 EUR |
| Mehrwertsteuer (Notar) | ca. 175,00 EUR |
Gesamtbetrag inkl. MwSt. |
ca. 1.303,00 EUR |
Auslagen umfassen zusätzlich rund 50,00 EUR.
Für den Fall, dass es zum Kauf eines vom Makler vermittelten Objekts kommt, sind in der Regel 3% bis 6% Maklercourtage vom Kaufpreis aufzuwenden. Hinzu kommt noch die übliche Mehrwertsteuer.
Die Wertermittlungsgebühren sind in der Maklercourtage enthalten.
Wertermittlungen und Gutachten unbebauter oder bebauter Grundstücke werden von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Architektinnen und Architekten, Gutachterausschüssen oder Immobilienfachleuten durchgeführt. Die Kosten einer Wertermittlung oder eines Gutachtens werden dementsprechend nach den Honorarordnungen und Gebührenordnungen der jeweiligen Berufsgruppe ermittelt. Immobilienfachleute haben keine einheitliche Gebührenordnung, doch sind beispielsweise bei Immobilienmaklern die Aufwendungen für Wertermittlungen bzw. Gutachten in der Maklercourtage enthalten.
Gebühren für Grundstücksteilungen und für die Eintragung bzw. Löschung von Baulasten ins Baulastenverzeichnis werden von der örtlichen Bauaufsichtsbehörde erhoben.