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Kosten für Freimachen von Rechten Dritter

Hiermit sind Kosten für das rechtliche Freimachen eines Grundstücks gemeint. Falls Dritte Rechte an der Nutzung des Grundstücks haben, z.B. Leitungsrechte, Schürfrechte, Wegerechte, Vorkaufsrechte, Grenzbebauung- und Grenzüberbauungsrechte vorliegen, können sich diese Belastungen negativ auf die baurechtliche Nutzbarkeit des Grundstücks und sogar auf die Finanzierbarkeit des Grundstücks auswirken. Derartige Belastungen lassen sich im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis erkennen. Im schlechtesten Fall muss das Grundstück von diesen Belastungen durch zahlen von Abfindungen frei gemacht werden. Das Ablösen z. B. eines Parkplatzes kostet je nach Region um die 2100 EUR.

Um einen Überblick über die Belastungen eines Grundstücks zu erlangen, sollte ein Notar mit der Einsicht in das Grundbuch, Abt. 2 "Lasten und Beschränkungen", beauftragt werden, das bei den zuständigen Amtsgerichten, Abteilung Grundbuchamt, zu erfragen ist. Ebenfalls kann das Baulastenverzeichnis der Unteren Baubehörde weiteren Aufschluss über die Belastung eines Grundstücks geben. Abfindungen oder Gebühren können unter anderem für eine Erbpacht, ein Dauerwohnrecht oder ein Nießbrauchrecht, ggf. Überwegungs- und Leitungsrecht anfallen. Auch Vorkaufsrechte von Städten und Gemeinden, eventuell sogar von Bund und Ländern, sind in manchen Fällen zu beachten. Für eine Verzichtserklärung auf das Vorkaufsrecht einer Stadt oder Gemeinde fallen stets Gebühren an.

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