Expertentipp vom Hauseigentümerverein Berlin e.V.

Ein Mieter verstarb nach einer Legionelleninfektion. Die Ehefrau des Verstorbenen verlangte Schadensersatz und Schmerzensgeld vom Vermieter. Bekam sie Recht?



Der HEV-Tipp wird präsentiert von Britta Nakic (Juristin) vom HAUSEIGENTÜMERVEREIN BERLIN e.V. – Ihr bundesweiter Ansprechpartner für Fragen rund um Eigentum und Vermietung.

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Was macht Legionellen gefährlich?

Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren. Sie können beim Einatmen schwere Lungenentzündungen (u. a. die Legionärskrankheit) hervorrufen.

Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung

Vermieter:innen sind gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet, das Trinkwasser regelmäßig (i. d. R. drei Jahre) auf Legionellen zu untersuchen. Dies gilt grundsätzlich für Gebäude ab drei Wohnungen, wenn

  • mindestens eine Einheit vermietet ist
  • es zur Vernebelung des Trinkwasser kommen kann (z. B. Baden/Duschen)
  • eine zentrale Trinkwasserzubereitung vorhanden ist
  • die Warmwasserinstallationen mehr als 400 l Speicherkapazität hat oder mehr als 3 l Wasserrohrleitung zwischen dem Erwärmungsgefäß und der Entnahmestelle bestehen

Mieter stirbt nach Legionelleninfektion und Witwe verlangt Schadensersatz

Die Ehefrau machte den Vermieter für den Tod ihres Mannes verantwortlich, weil das Trinkwasser in ihrer Wohnung mit Legionellen kontaminiert gewesen sei. Im Rahmen einer Klage verlangte sie vom Vermieter Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Sachverständiger stellt Legionellen fest

Ursachlich für den Tod des Mieters waren die Legionellen-Erreger der Serogruppe 1.

Ein Sachverständiger hatte in den entnommenen Wasserproben aus der Wohnung jedoch Erreger der Serogruppe 2-14 festgestellt. Damit hat die Witwe nicht den Beweis erbringen können, dass sich der Ehemann die Legionelleninfektion mit kontaminiertem Wasser aus der Mietwohnung zugezogen hatte.

Urteil Landgericht: Arbeitsplatz als Infektionsort möglich

Das Landgericht Krefeld sah den Arbeitsplatz des Verstorbenen als mögliche Infektionsquelle an. Denn dort habe er sich zuvor in der Inkubationszeit unstreitig aufgehalten. Die Tochter des Verstorbenen hatte sich ebenfalls mit Legionellen der Serogruppe 1 infiziert. Die Tochter wohnt jedoch nicht bei ihren Eltern; hatte dort auch nicht übernachtet oder geduscht. Vielmehr arbeitet die Tochter des Verstorbenem beim gleichen Arbeitgeber, nämlich einer Papierfabrik. Da sich Abwässer aus Zellulose verarbeitenden Betrieben besonders wachstumsfördern für Legionellen auswirken, hielt der Sachverständige den Arbeitsplatz für den wahrscheinlicheren Infektionsort.

Vermieter muss keinen Schadensersatz zahlen

Die Witwe des Verstorbenen hatte daher nicht den notwendigen Beweis erbracht, dass der Legionellenbefall in der Mietwohnung für den Tod des Mieters ursächlich war. Das Landgericht wies daher die Klage gegen den Vermieter auf Schadensersatz & Schmerzensgeld ab.

LG Krefeld, Urteil vom 05.05.2021, AZ: 2 S 18/19

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 13. September 2021.



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