Das Vermessungsamt, je nach Bundesland auch als Katasteramt, Amt für Bodenmanagement oder Kataster- und Vermessungsamt bezeichnet, ist im Allgemeinen eine kommunale oder staatliche Institution bzw. eine Organisationseinheit einer Behörde, die mit Tätigkeiten des amtlichen Vermessungswesens betraut ist. In einigen Bundesländern wurde der Begriff Vermessungsamt zugunsten von Bezeichnungen mit der Vorsilbe „Geo-“ für Geoinformation oder Geodäsie aufgegeben. Zu den Aufgaben, die dem Vermessungsamt obliegen, zählen die Vermessung von Liegenschaften und die Führung des Liegenschaftskatasters. Hierunter ist ein amtliches Register aller Grundstücke der jeweiligen Kommune bzw. des Bundeslandes zu verstehen. Die umfassende Bezeichnung für die Verwaltung, die das Liegenschaftskataster führt, ist Kataster- und Vermessungsverwaltung. Da viele mit Vermessungsaufgaben betraute Institutionen auch amtliche Karten veröffentlichen, handelt es sich bei diesen Vermessungsämtern zugleich um Kartenverlage.

Vermessungsamt: Führung des Liegenschaftskatasters

Das Vermessungsamt ist mit der Führung des Liegenschaftskatasters betraut. Grundsätzlich bezeichnet ein Kataster ein Verzeichnis von Sachverhalten oder Dingen mit räumlichem Bezug. Flurstücke, auch Parzellen genannt, sind Teile der Erdoberfläche, die amtlich vermessen und zumeist lokal vermarkt sind. Das Kataster im engeren Sinne, genauer das Liegenschaftskataster, führt alle Flurstücke eines Landes auf. Das Liegenschaftskataster ist untergliedert in das Liegenschaftsbuch, den beschreibenden Teil, und die Liegenschaftskarte, den darstellenden Teil. Das Vermessungsamt ist zudem für eine Fortführung des Liegenschaftskatasters verantwortlich. Das bedeutet, dass dieses Verzeichnis ständig zu aktualisieren ist. Realisiert wird die Fortführung des Katasters durch örtliche Vermessungen wie etwa Teilungs- und Zerlegungsvermessungen, Gebäudeeinmessungen oder Grenzwiederherstellungen.

Liegenschaftsbuch und Liegenschaftskarte

Im Liegenschafts- bzw. Katasterbuch werden sämtliche Flurstücke im Hinblick auf ihre Lage (Adresse), Größe, Nutzung und den jeweiligen Besitzverhältnissen beschrieben. Neben der Bezeichnung des Flurstücks gemäß der Gemarkung enthält das Katasterbuch auch die Flurstücksnummer, den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer sowie die Nummer des Grundbuchblattes. Die Liegenschaftskarte dient der Darstellung der Flurstücke. Sollte mit einem Flurstück agrarisch nutzbare Flächen verbunden sein, ist neben der Flurkarte auch eine Schätzungskarte Bestandteil der Liegenschaftskarte. In diese fließen die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung ein. Die Liegenschaftskarten enthalten grundsätzlich die geographische Lage, die Abgrenzung und Form des Flurstücks, die jeweilige Flurstücksnummer und die Flurgrenzen. Des Weiteren sind auch etwaige Gebäude mit den spezifischen Nutzungsarten aufgeführt.

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