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    Das Bundeskabinett hat das umstrittene "Umwandlungsverbot" für bestimmte Mietwohnungen beschlossen. Jetzt muss noch der Bundestag zustimmen.

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    Wer ein Mehrfamilienhaus besitzt und überlegt, einzelne Wohnungen zu verkaufen, muss den Turbo einlegen oder noch eine ganze Weile damit warten. Denn das Bundeskabinett hat nach langem Hin und Her den Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz zur BauGB-Novelle beschlossen. Wenn auch der Bundestag noch zugestimmt hat, tritt das Gesetz in Kraft.    

    Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird gestoppt

    Das sogenannte "Umwandlungsverbot" soll dann für alle Gebiete in Deutschland verbindlich werden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Welche Gebiete davon betroffen sind, werden die Landesregierungen jeweils durch Rechtsverordnung bestimmen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann dann bis zum 31. Dezember 2025 in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten behördlich untersagt werden.   

    Es sind aber auch Ausnahmen vorgesehen. So ist die Genehmigung zur Umwandlung zu erteilen, wenn der Eigentümer die Wohnung zur eigenen Nutzung an Angehörige verkaufen will. Auch bei einem Nachlass kann das der Fall sein. Eine weitere mögliche Ausnahme besteht, wenn das Wohnungseigentum oder Teileigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mietenden veräußert werden soll. 

    Kommunen sollen Baugebote einfacher anordnen können

    Die Bundesregierung will durch diese Gesetzinitiative bessere Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen. Zum einen durch den Erhalt von Mietwohnungen und zum anderen durch kommunale Vorkaufsrechte. Sie sollen Gemeinden den Zugriff auf unbebaute Grundstücke erleichtern. Darüber hinaus sollen Kommunen Baugebote einfacher anordnen können.

    Vertreter der Immobilienverbände kritisierten den Gesetzentwurf. Sie beurteilen ihn als widersprüchlich und kontraproduktiv. Denn sie befürchten, dass Baugebote und Vorkaufrechte keine einzige zusätzliche Wohnung schaffen würden, aber ein künstliches Spannungsfeld zwischen Mieterschutz und Eigentumsförderung aufbauen könnten.  

    tipp
    Bauen am Ortsrand wird wieder leichter

    Geplant ist zudem eine neue Baugebietskategorie "Dörfliches Wohngebiet". Für Gemeinden soll es leichter werden, Bauland zu mobilisieren, indem ein einvernehmliches Miteinander von Wohnen und – insbesondere landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnutzung vereinfacht wird.

     

    Das Baulandmobilisierungsgesetz sieht auch die Wiedereinführung einer Regelung zum unkomplizierteren Bauen am Ortsrand vor. Die Regelung war Ende 2019 ersatzlos ausgelaufen und soll nun bis Ende 2022 verlängert werden. Damit wird der Wohnungsbau auf bis zu 10.000 Quadratmeter großen Flächen an Ortsrändern erleichtert.   

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    Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten), aktualisiert am 06. November 2020.

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