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Hohe Erbschaftsteuer kann Verkauf erzwingen


Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Durch diesen Wertzuwachs steigt auch die Erbschaftsteuer. Können Ihre Erben die Immobilie noch halten?

Um die Höhe der Erbschaftsteuer zu berechnen, müssen Sie den Wert der Immobilie kennen. Bei uns können Sie einfach, schnell und kostenlos den Immobilienwert erfahren. Legen Sie gleich los!


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  • Wie hoch ist die Erbschaftsteuer auf Immobilien?

    Auf eine geerbte Immobilien können Steuern anfallen. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es aber Freibeträge.

    Die Höhe der Erbschaftsteuer basiert auf ihrem Verkehrswert. Von diesem wird der jeweilige Freibetrag abgezogen und die Steuer dann abhängig von der Erbschaftsteuerklasse berechnen.



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    Wie hoch sind die Freibeträge bei Erbschaft einer Immobilie?

    Erbenden Personen steht ein Freibetrag zu, auf den keine Steuern anfallen. Der Freibetrag wird von der Erbschaft abgezogen. Erst auf die Summe, die nach Abzug übrigbleibt, erhebt das Finanzamt die Erbschaftsteuer. Für die Höhe des Freibetrags sind der Verwandtschaftsgrad und die sich daraus ergebende Steuerklasse ausschlaggebend.

    Tabelle: Verwandtschaftsgrad und Freibeträge gemäß § 16 ErbStG

    Verwandtschaftsgrad Freibetrag bei Erbschaftsteuer
    Ehegatt:in, eingetragene Lebenspartner:in  500.000 €
    Kinder, Stiefkinder 400.000 €
    Enkelkinder 200.000 €
    Eltern, Großeltern  100.000 €
    Alle anderen Erb:innen 20.000 €

    Steuerklassen je nach Verwandtschaftsgrad

    Erb:innen werden nach dem Erbschaftsrecht in drei Steuerklassen eingeteilt (§ 15 Steuerklassen ErbStG). Die Steuerklassen ergeben sich allein aus dem Verwandtschaftsverhältnis und hängen nicht mit den Einkommenssteuerklassen zusammen. Je nachdem, zu welcher Steuerklasse Sie gehören, erhebt das Finanzamt unterschiedlich gestaffelte Erbschaftsteuersätze:

    • Steuerklasse I: Eheleute, Kinder, Stiefkinder, Enkelkinder, Urenkelkinder, Eltern, Großeltern
    • Steuerklasse II: Eltern und Großeltern (sofern sie nicht zur Steuerklasse I zählen), Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Eheleute
    • Steuerklasse III: alle weiteren Erb:innen
    Zu versteuernde Erbschaft nach Abzug der Freibeträge Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
    Bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
    Bis 300.000 € 11 % 20 % 30%
    Bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
    Bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
    Bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
    Bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
    Über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

    Erbschaftsteuerrechner: So wird die Erbschaftsteuer berechnet

    Um die Erbschaftsteuer für Immobilien zu berechnen, benötigen Sie zunächst den aktuellen Verkehrswert. Ziehen Sie davon den Freibetrag ab, der von Ihrem Verwandtschaftsgrad und somit Ihrer Erbschaftsteuerklasse abhängt. Daraus ergibt sich der Steuersatz für das Immobilienerbe.




    Erbschaftssteuerrechner



    Wann ist eine geerbte Immobilie steuerfrei?

    Verwitwete Ehepartner oder Lebenspartner, die im Eigenheim bleiben, erben steuerfrei. Das gilt unabhängig vom Wert und Größe der Immobilie. Dafür muss aber die erblassende Person vor ihrem Tod selbst in dem Objekt gewohnt haben. Zudem gilt die Auflage, dass sie dort die nächsten zehn Jahre wohnen müssen, um die Zahlung der Erbschaftsteuer zu umgehen.

    Auch Kinder erben eine Immobilie steuerfrei, wenn sie dort für mindestens zehn Jahre wohnen. Hier gilt aber eine Obergrenze von 200 Quadratmetern Wohnfläche. Sollte die Immobilie größer sein, muss die restliche Fläche versteuert werden.


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  • Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)

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