Kostenlos
Marktwert-Rechner

  • Individuelle Bewertung Ihrer Immobilie
  • Basierend auf aktuellen Preisdaten
  • Der Verkauf einer oder mehrerer Eigentumswohnungen ist in vielen Eigentümergemeinschaften nur mit Zustimmung des Verwalters oder einer anderen Person zulässig. Doch was passiert, wenn der Verwalter die Zustimmung widerruft?

    Verwalter widerruft - Verkäufer zieht vor Gericht


    Ein Eigentümer wollte vier Wohnungen verkaufen. Dazu holte er die Zustimmung des Verwalters ein. Alles lief wie geplant. Das Grundbuchamt hatte die Vormerkung zur Sicherung des Auflassungsanspruchs bereits eingetragen. Aus heiterem Himmel ließ der Verwalter den Notar wissen, dass er seine Zustimmung widerrufe.  

    Prompt beanstandete das Grundbuchamt die fehlende Verwalterzustimmung und lehnte es ab, die Eigentumsumschreibung einzutragen. Der Verkauf drohte zu scheitern. Also setzte der Verkäufer alle Hebel in Bewegung und zog vor Gericht, oder besser vor Gerichte. Denn gleich drei Gerichtsinstanzen mussten sich nacheinander mit der Problematik auseinandersetzen.

    So entschied der Bundesgerichtshof

    Als letzte Instanz entschied der Bundesgerichtshof, dass der Verwalter seine einmal erteilte Zustimmung nicht wieder zurücknehmen könne. Schließlich hätte er vor seiner Einwilligung die Möglichkeit gehabt alle Argumente ausgiebig zu prüfen, die gegen einen Verkauf sprechen. Jetzt hätte der Verkäufer gegenüber dem Käufer einen Vertrag zu erfüllen, den er nach dem plötzlichen Widerruf nicht mehr realisieren könnte.

    BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZB 134/17

    Erfolgreich verkaufen mit einem Immobilienmakler

    Wir finden 3 passende Makler* für Ihre Immobilie - schnell, kostenlos & unverbindlich

    * Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmobilienScout24 eine Vergütung. Dabei vermitteln wir ausschließlich Experten, die unsere hohen Qualitätsstandards erfüllen.




    Wie gefällt Ihnen diese Seite?
    /5
    Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank

    Artikel herunterladen
    Artikel melden
    Vielen Dank!
    Wir haben Ihr Feedback erhalten.
    Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

    Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

    War dieser Artikel hilfreich?
    Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
    Vielen Dank
    Wir haben die Bewertung erhalten.