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Was 2024 für Eigentümer:innen wichtig wird

Du besitzt eine Immobilie? Wir haben die wichtisten Änderungen in 2024 für dich zusammengefasst.


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  • Leicht steigende Immobilienpreise erwartet

    Für das kommende Jahr rechnen wir wieder mit leicht steigenden Immobilienpreisen, auch wenn das wohl erst in der 2. Jahreshälfte passieren wird. Am schwächsten fällt die Prognose* für Häuser im Bestand aus. Hier rechnen wir mit einem Anstieg der Preise von 0 bis 2 Prozent, da die Energieeffizienz eine entscheidende Rolle spielen wird. Eigentumswohnungen stehen mit 1 bis 3 Prozent leicht besser da.



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    Heizungsgesetz: Übergangsfristen für den Altbau

    Am 1. Januar 2024 ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch Wärmegesetz genannt, in Kraft getreten. Grundsätzlich sieht die Novelle vor, dass neue Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Allerdings gilt dies zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten, für andere Neubauten und Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen. Diese sind eng verknüpft mit der kommunalen Wärmeplanung (kWP) zum Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze, zum Beispiel Fernwärme aus erneuerbaren Quellen.Eine intakte Öl- oder Gasheizung darfst du als Eigentümer:in einer Mietimmobilie weiterbetreiben, sofern sie nicht älter als 30 Jahre ist. Auch neue fossile Heizungen dürfen innerhalb der Fristen noch eingebaut werden, allerdings nur nach einer verpflichtenden Beratung. Ab 2029 muss der fossile Brennstoff dann schrittweise durch einen Anteil Biomethan oder Bioöl ersetzt werden. Spätestens ab 2045 dürfen keine fossilen Heizungen mehr betrieben werden.


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    Fördert der Staat weiterhin Sanierung und Modernisierung?

    Trotz der Haushaltskrise werden die Programme der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) im Bereich Sanierung 2024 weitergeführt. Dies gilt für:

     

    • KfW-Förderung mit zinsgünstigen Krediten bis zu 120.000 Euro für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus,·      
    • KfW-Förderung für den Heizungstausch, ab 2024 mit einer Basisförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten sowie ggf. einem Einkommensbonus (bis 40.000 Euro Jahreseinkommen) und einem Klimageschwindigkeitsbonus (Abschluss der Maßnahmen bis Ende 2025),
    • BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder Einbau neuer Fenster. 

     

    Folgende Programme werden 2024 aufgrund der Haushaltssperre nicht fortgeführt:

     

    • BAFA-Förderung für Energieberatung
    • KfW-Förderung für altersgerechten Umbau und Barrierereduzierung.

     



    Eigene Stromerzeugung soll einfacher werden

    Mit einer Balkon-Solaranlage kannst du bis zu 20 Prozent deines Haushaltsstroms selbst erzeugen und damit Stromkosten sparen. Weil das auch ein Beitrag zur Energiewende ist, will die Bundesregierung 2024 die Regeln für die Minikraftwerke vereinfachen. 

    So soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anlage nur noch im Register der Bundesnetzagentur registriert werden. Statt bisher 600 Watt sollen 800 Watt eingespeist werden dürfen, die maximale Leistung der Solarzellen soll auf 2000 Watt erhöht werden. Da der Bundestag der Neuregelung noch zustimmen muss, wird sie voraussichtlich nicht vor dem 2. Quartal 2024 in Kraft treten.


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  • Strom- und Gaspreisbremse sind ausgelaufen

    Bereits 2023 zeichnete sich ab, dass die Energieeffizienz immer mehr zu einem Kaufkriterium für Immobilien wird. Dieser Trend dürfte sich 2024 noch verstärken. Nach der am 1. Januar in Kraft getretenen Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, dürfen künftig nur noch Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das gilt zunächst nur für Neubauten. Trotz längerer Übergangsfristen müssen aber auch ältere Häuser irgendwann auf erneuerbare Heiztechnik umgestellt werden. Außerdem sieht das GEG eine Austauschpflicht für alte Heizungen nach 30 Jahren vor. Vor diesem Hintergrund werden sich Käufer:innen gut überlegen, ob sie eine Immobilie erwerben, die früher oder später aufwendig saniert werden muss.

    Immerhin soll die Bundesförderung für energetische Sanierungen trotz Haushaltskrise auch 2024 weiterlaufen, was die Kaufentscheidung erleichtern könnte. Der Heizungstausch wird dann von der KfW-Förderbank mit einer Basisförderung von 30 Prozent unterstützt. Mit Boni sind bis zu 70 Prozent möglich. Maßnahmen an der Gebäudehülle werden weiterhin über das BAFA gefördert. Sofern kein dringender Verkaufsdruck besteht, kann es sich aber auch für Verkäufer:innen lohnen, selbst Fördergelder in Anspruch zu nehmen und das Haus vor dem Verkaufsangebot mit einer Dämmung oder neuen Fenstern energetisch aufzuwerten. Eine Maßnahme sollten Sie, falls noch nicht geschehen, sogar unbedingt durchführen: die Dämmung der obersten Geschossdecke. Fehlt diese, drohen nach der Novellierung des GEG verschärfte Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.




    Methodik

    In das Prognosemodell sind eine Reihe an Parametern eingeflossen. Zunächst die ImmoScout24 WohnBarometer Daten zur Preisentwicklung in 2022 und 2023. Daneben historische Daten sowie eine Prognose des Ifo-Instituts zur Baufertigstellung. Eine Prognose für die Nachfrageentwicklung wurde anhand von ImmoScout24 Daten sowie einer Bevölkerungsprognose von Destatis durchgehführt. Zudem flossen Prognosedaten zum verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen sowie Experteneinschätzungen zu den im weiteren Verlauf des Artikels besprochenen Faktoren ein.

    Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten)

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