Durch die Mietpreisbremse machen sich viele umzugswillige Mieter:innenGedanken über die Höhe ihrer neuen Miete. Diese zu überprüfen, kann sich lohnen.

Die Mietpreisbremse bezieht sich längst nicht auf alle Verträge bzw. Immobilien. Wer jedoch in den kommenden Monaten einen Umzug in eine begehrte Wohnlage plant, sollte seinen Mietpreis überprüfen.



Was du vor dem Überprüfen der Miethöhe tun solltest

Bevor du deine Miethöhe überprüfst, solltest du zunächst klären, ob die Mietpreisbremse überhaupt für deine Wohnung gilt. Denn grundsätzlich müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Die Wohnung liegt in einem Gebiet, das vom jeweiligen Bundesland als Region mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen wurde.
  • Es handelt sich nicht um eine neu erbaute und auch nicht um eine umfassend modernisierte Wohnung, sondern um eine Bestandswohnung.

Ob für den Standort Ihrer Wohnung die Mietpreisbremse gilt, kannst du anhand der Einstufung des Wohnortes durch die Landesregierung erkennen. Liegt Ihre Wohngegend in einem „angespannten Wohnungsmarkt“, dann gelten hier grundsätzlich die neuen gesetzlichen Regelungen – doch wie bereits erläutert nicht für neu erbaute oder umfassend modernisierte Wohnungen.

Bestehende Mietverhältnisse bleiben meist unberührt

Relevant wird die Frage nach der Überprüfung des Mietpreises nur, wenn du nach Inkrafttreten des Gesetzes in eine andere Wohnung umziehst bzw. einen neuen Mietvertrag abschließt. Denn: Bei bestehenden Mietverhältnissen bleibt die Mietpreisbremse im Regelfall unberücksichtigt.

Um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, kannst du einen qualifizierten Mietspiegel nutzen, der für Ihren Wohnort gilt. Den Mietspiegel erhältst du meist bei den Gemeindeverwaltungen oder beim Mieterverein. Wichtig für den Vergleich: Achte darauf, dass Sie deine Wohnung in Bezug auf Lage, Baujahr, Ausstattung und Größe in die richtige Vergleichskategorie einordnen.

Bei der Überprüfung der Miethöhe hilft außerdem unsere Checkliste.

Ortsübliche Vergleichsmiete als Maßstab

Eine Miete ist angemessen, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete um maximal zehn Prozent übersteigt. Wie du das herausfinden kannst, zeigt dir die nachfolgende Beispielrechnung.

Beispielrechnung
Kaltmiete für die Wohnung mit 100 Quadratmetern 750 Euro
Mietpreis pro Quadratmeter 7,50 Euro
Ortsübliche Miete für Vergleichskategorie gemäß
(qualifiziertem) Mietspiegel pro Quadratmeter
6,90 Euro
Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete 8,7 Prozent

In diesem Fall wurde also die Zehn-Prozent-Grenze bei geltender Mietpreisbremse nicht überschritten. Sollte die Grenze überschritten werden, haben Mieter:innen das Recht, gegenüber ihrem Vermieter die zu hohe Mietzahlung zu rügen und Auskunft über deren Zulässigkeit zu verlangen. Ist die Rüge berechtigt, müssen Vermieter:innen den Mietpreis anpassen.


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So funktioniert die Mietpreisbremse

Das Gesetz ist kompliziert. Wir haben alles Wichtige dazu für dich zusammengefasst.

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FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Miethöhe

Was ist die Mietpreisbremse und für wen gilt sie?

Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die die Erhöhung der Mieten bei Neuvermietungen begrenzt. Sie gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den Landesregierungen ausgewiesen werden. Die Mietpreisbremse betrifft in der Regel nicht neu erbaute oder umfassend modernisierte Wohnungen.

Wann sollte ich die Miethöhe überprüfen?

Du solltest die Miethöhe überprüfen, wenn du in eine neue Wohnung ziehst oder einen neuen Mietvertrag abschließt. Bei bestehenden Mietverhältnissen bleibt die Mietpreisbremse normalerweise unberührt.

Wie finde ich heraus, ob die Mietpreisbremse für meine Wohnung gilt?

Die Mietpreisbremse gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie von den Landesregierungen festgelegt. Die Ausweisung dieser Regionen erfolgt auf Landesebene. Du kannst dies anhand der Einstufung deines Wohnorts durch die Landesregierung erkennen.

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