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Seit Anfang 2023 hat die Bundesregierung die Attraktivität von Solardächern bzw. Photovoltaikanlagen enorm gesteigert. Mehrwertsteuer entfällt, Einkommenssteuer entfällt, Einspeisevergütungen sind gestiegen. Das soll die Bereitschaft erhöhen, freiwillig eine Photovoltaikanlage einzubauen. Daraus könnte allerdings bald eine Pflicht werden - in manchen Bundesländern gilt die Solardachpflicht sogar bereits. Und auch die EU hat ihre Finger im Spiel. Der Überblick.


Solardachpflicht für alle

Geplant ist die Solardachpflicht für alle schon lange. Im Koalitionsvertrag sind die Pläne der Bundesregierung bereits festgeschrieben: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ De facto gibt es aber bisher keine einheitliche Regelung in Deutschland, stattdessen unterschiedliche Vorgaben der Bundesländer.




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Baden-Württemberg

Dieses Bundesland ist als erstes mit einer umfassenden Solardachpflicht vorgeprescht – und hat sie auch in mehreren Stufen bereits umgesetzt. Seit dem 1. Mai 2022 gilt in Baden-Württemberg eine Photovoltaik-Pflicht für alle privaten Neubauten. Eigentümer:innen von neuen Wohngebäuden müssen also eine Solarstromanlage errichten. Seit dem 1. Januar 2023 müssen auch Eigentümer:innen bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Photovoltaikanlage installieren. Dazu gehören Baumaßnahmen, bei der die Abdichtung oder Eindeckung eines Daches vollständig erneuert wird. Wenn du dein Dach grundlegend sanierst, musst du mindestens 60 Prozent der für Solarenergie geeigneten Dachfläche mit Photovoltaikmodulen ausstatten. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen.


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Berlin

Auch Berlin will eine „Solarcity“ werden – so lautet auch der Name des Masterplans, der die Solardachpflicht festlegt. Nach den öffentlichen Gebäuden sind mit dem Solargesetz in Berlin nun auch private Eigentümer:innen verpflichtet, Photovoltaikanlagen zu installieren. Das Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt für Neubauten sowie für Bestandsgebäude bei einer "grundlegenden Dachsanierung". Die Photovoltaikanlagen müssen mindestens 30 Prozent der Dachfläche abdecken, um Strom oder Wärme aus Sonnenlicht zu erzeugen. Alternativ können die Anlagen auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden. Ausnahmeregelungen gibt es für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach für die Installation von Photovoltaikanlagen ungeeignet ist.

Hamburg

Hamburg hat ebenfalls seit 2023 eine Solardachpflicht für Neubauten. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, tritt die Pflicht ab 2025 in Kraft. Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Installation einer Photovoltaikanlage entfällt, wenn ein Amortisationszeitraum von 20 Jahren nicht erreicht werden kann oder wenn technische Hindernisse vorliegen. Eine Mindestgröße für die Anlagen ist in Hamburg nicht vorgeschrieben.

Bayern

In Bayern gibt es bisher nur eine teilweise Solardachpflicht. Diese soll aber bald erweitert werden. Das aktuelle Gesetz vom 1. Januar 2023 enthält eine Solarpflicht für Gewerbe- und Industriegebäude seit März 2023 und für sonstige Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023. Ab Januar 2025 soll die Solarpflicht auch für neue Wohngebäude und bei umfassenden Sanierungen gelten.

Bremen

Bremen hat noch keine Solardachpflicht, sie wird aber kommen, denn das Gesetz dafür befindet sich bereits in der Abstimmung. Geplant: Bei Neubauten müssen Photovoltaikanlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche installiert werden. Bestandsgebäude müssen eine Photovoltaikanlage installieren, wenn das Dach grundlegend saniert wird oder die technischen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Auch in Bremen gibt es Übergangsfristen und Ausnahmen.



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Hessen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Hessen eine Solarpflicht für bestimmte Gewerbeneubauten und Parkplätze. Das betrifft dich aber nicht. Private Neubauten sowie kleinere Gewerbeneubauten sind von der Solarpflicht bisher ausgenommen.

Rheinland-Pfalz

Seit dem 01.01.2023 gilt in Rheinland-Pfalz lediglich eine Solarpflicht für Gewerbebauten mit einer Dachfläche von mindestens 100 Quadratmetern und auf Parkplätzen. Änderungen sollen im Sommer 2023 kommen.

Niedersachsen

Niedersachsen hat seit dem 01.01.2023 eine Solarpflicht für alle Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mindestens 50 Quadratmetern eingeführt. Ab 2025 soll diese Pflicht auf neu errichtete Wohngebäude ausgeweitet werden.

Brandenburg

In Brandenburg betrifft die Solardachpflicht derzeit nur Gewerbegebäude. Auch Dachsanierungen dieser Gebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen sollen von der Solarpflicht betroffen sein. Für Privatgebäude ist eine solche Regelung bisher nicht geplant.



Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es eine Solarpflicht lediglich für neue Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen sowie Landesliegenschaften. Eine Diskussion über eine Solaranlagenpflicht auf Wohngebäuden hat stattgefunden, jedoch ist seitdem keine weitere Entscheidung darüber bekannt geworden.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es bisher keine Regelung, diese soll aber in der Zukunft kommen. Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen Landesregierung steht folgender Fahrplan: Ab dem 1. Januar 2024 soll die Solarpflicht für alle gewerblichen Neubauten und ab dem 1. Januar 2025 auch für private Neubauten gelten. Ab Januar 2026 rückt dann die Solarpflicht auch für private und gewerbliche Bestandsgebäude nach, bei denen eine umfassende Dachsanierung durchgeführt wird.

Übrige Bundesländer

Bisher haben die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern keine Solarpflicht für bestimmte Gebäudearten eingeführt.


hint
Was plant die EU?

Aus Brüssel kommen weitreichende Pläne, die Deutschland dann umsetzen müsste, wenn sie Gesetz werden. Die EU-Kommission hat einen ehrgeizigen Vorschlag gemacht: Ab 2025 soll eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach von gewerblichen und öffentlichen Gebäuden und ab 2029 auch auf neuen Wohngebäuden verpflichtend sein.



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