Am 20. April startete die neue staatliche Förderung für effiziente Neubauten, nachdem die bisherigen Förderprogramme Anfang des Jahres überraschend auf Eis gelegt wurden. Doch schon nach wenigen Stunden musste die neu aufgelegte Förderung wieder gestoppt werden: die Fördermittel sind bereits ausgeschöpft. Wie geht es weiter?



Die Neuauflage der Förderung für Neubauten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollte zunächst bis zum 31.12.2022 laufen, der Fördertopf war dabei aber von vornherein bei insgesamt einer Milliarde Euro gedeckelt. Bereits im Vorfeld sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dazu: „Man muss sich darauf einstellen, dass diese sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Um dennoch möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, haben wir die Fördersätze reduziert. Auch die Förderbedingungen ändern wir.“

Nach einem „großen Run“, wie es aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß, war das bereitgestellte Förderbudget innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft. Eine Aufstockung soll es nicht geben. Stattdessen greift nun die zweite Phase des dreistufigen neuen Förderprogramms: Eine Neubauförderung ist nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude (QNG) möglich.

Bereits bewilligte Anträge sind vom erneuten Förderstopp nicht betroffen. Zugesagte Kredite würden ausgezahlt und die Gelder dafür seien entsprechend reserviert, heißt es bei der KfW.




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3-Phasen-Plan


Wie die Förderung ausgestaltet wird, ändert sich ebenfalls – und nach in einem dreistufigen Plan:

  1. Phase: Die Neubauförderung beginnt erneut, wie oben beschrieben, ab dem 20. April 2022.
  2. Phase: Wenn der Fördertopf im Jahr 2022 aufgebraucht sein wird, verschärfen sich die Förderbedingungen. Dann werden nur noch Häuser mit einem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) gefördert. Sie entsprechen dann dem Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse.
  3. Phase: Ab Januar 2023 startet ein neues Programm mit dem Namen „Klimafreundliches Bauen“, das ein neues Qualitätssiegel enthalten und die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigen wird. Die genauen Programminhalte werden noch entwickelt.

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Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude (QNG)


Das Qualitätssiegel für nachhaltige Gebäude (QNG) ist bereits seit 2021 ein optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude. War es bisher lediglich ein Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse, wird es nun verpflichtend um eine Neubauförderung beantragen zu können. Wer zukünftig eine Förderung beantragen will, braucht den Nachweis eines unabhängigen Energieeffizienz-Experten, dass ein geplantes Gebäude alle Anforderungen des Qualitätssiegels erfüllt.

Die Bundesregierung will damit ein Signal setzen für due Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen. Für das ab Januar 2023 startende Programm „Klimafreundliches Bauen“ soll das QNG weiterentwickelt werden und insbesondere die Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen, so berichtet Die Zeit.

Kritik aus der Wohnungswirtschaft

Die Wohnungswirtschaft regiert mit deutlicher Kritik: Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, sprach von einem "Fiasko mit Ansage". Es sei vollkommen klar gewesen, dass die vorgesehene eine Milliarde Euro angesichts des riesigen Bedarfs niemals ausreichen würde.

"Jetzt ist die grundlegend notwendige Unterstützung für das klimaschonende, bezahlbare Bauen innerhalb von Stunden wieder zum Erliegen gekommen", sagte Gedaschko. "Die Baukosten steigen immer weiter in schwindelerregende Höhen, Material wird immer knapper und die Zinsen steigen an." Unter den aktuellen Bedingungen sei bezahlbares, klimaschonendes Bauen schlicht unmöglich. Die Regierung müsse dringend und schnellstmöglich eine dauerhafte und verlässliche Förderung für klimaschonenden, bezahlbaren Wohnungsbau einsetzen.



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hint
Sanierungsförderung für Käufer:innen

Auch Käufer:innen von Bestandsimmobilien mussten Ende Januar auf die Bremse treten, wenn sie einen Förderkredit für Modernisierungen beantragen wollten. Seit dem 22. Februar 2022, viel früher als für Neubauten, konnten sie jedoch wieder Anträge einreichen. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen wurden dabei nicht verändert. Hier geht es vor allem um Sanierungen, die das Bestandsgebäude auf das Niveau der Effizienzhaus-Klassen 100, 85, 70, 55 und 40 (jeweils auch in der Variante als Erneuerbare-Energien-Klasse EE) hebt, oder die Förderung von Einzelmaßnahmen wie der Einbau einer Lüftungsanlage, Dämmungsmaßnahmen oder den Austausch von Fenstern.

Alle Förderkonditionen findest du hier.



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