Eckpunkte für die Grundsteuerreform stehen fest

Finanzminister einigen sich auf abgespecktes „Bürokratiemonster“

Anfang Februar haben sich die Finanzminister der Länder und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) auf Eckpunkte für die Reform der Grundsteuer geeinigt. Heraus kam ein Kompromiss der zuvor eingebrachten Lösungsvorschläge.


Zukunft des Wohnens

Das Eckpunktepapier sieht für die Steuerberechnung drei Kriterien vor:

  1. das Alter der Immobilie
  2. der Bodenrichtwert, also der Wert des Grundstücks
  3. die durchschnittliche Nettokaltmiete

Der so ermittelte Wert wird dann mit einer regionalen Steuermesszahl und einem individuellen Hebesatz multipliziert. Je nach Region ergeben sich daraus unterschiedlich hohe Belastungen für die Immobilienbesitzer.


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Zuletzt gab es Uneinigkeit zwischen den Entscheidern, wie die neue Grundsteuer errechnet werden sollte. Vor allem die Länder Bayern, Niedersachsen, die CDU-Fraktion im Bundestag, die FDP und die meisten Immobilienverbände forderten ein wertunabhängiges Modell („WUM“), das ganz allein auf die Bodenrichtwerte, also die Lage der Immobilie abhebt.

Gesetzentwurf bis spätestens Ostern

Finanzminister Olaf Scholz hielt dies für ungerecht und wollte ein komplexes wertabhängiges Modell („WAM“) durchsetzen, das allerdings die Neubewertung von rund 36 Millionen Immobilien und Grundstücke anhand der Kriterien Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert nötig macht. Seine Gegner bezeichneten dies als „Bürokratiemonster“ und befürchteten eine regelrechte Klagewelle.

Der gefundene Kompromiss stutzt das Scholz-Modell zusammen, um die Berechnung zu vereinfachen. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags mahnt nun zur Eile: „Jetzt muss schnell – bis spätestens Ostern – ein Gesetzesentwurf vorgelegt werden.“

Hintergrund

Gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss bis Ende 2019 ein neues Gesetz her, weil die bisherigen Bewertungsgrundlagen für die Steuer ungerecht und total veraltet seien. Deshalb gibt es eine gewisse Dringlichkeit bei den Städten und Gemeinden: Sollten sie keine zeitnahe Lösung finden, dürfte die Steuer nicht mehr erhoben werden – und das würde ein Defizit von rund 14 Milliarden Euro an Steuereinnahmen bedeuten. Die Grundsteuer ist die drittwichtigste Steuer. Darauf will verständlicherweise niemand verzichten.

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