Hausbesitzer:innen können sich mit Versicherungen gegen unterschiedliche Risiken absichern. Die eine Grundeigentümer-Versicherung, die sämtliche Risiken in einer Police absichern, gibt es in der Regel nicht. 

Daher ist es sinnvoll, wenn sich Grundeigentümer:nnen und Hausbesitzende je nach Bedarf den passenden Versicherungsschutz zusammenstellen. Eine sehr gebräuchliche Versicherung ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Auch die Wohngebäudeversicherung oder die Elementarversicherung sichern viele Risiken für Grundeigentümer:innen und Hausbesitzende ab. Für Bauleute eigenen sich möglicherweise eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, eine Bauhelfer-Unfallversicherung oder eine Bauleistungsversicherung.

Inhaltsverzeichnis

Wer finanziert mich?

Wohngebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Als wichtigste Grundeigentümer-Versicherung gilt die Wohngebäudeversicherung. Sie versichert die jeweiligen Gebäude, Nebengebäude und Garagen beispielsweise gegen Brand, Frost oder Sturm- und Hagelschäden. Wie bedeutend diese Versicherung ist, zeigt sich darin, dass viele Kreditinstitute für die Finanzierung beim Hausbau oder beim Kauf einer Immobilie die Wohngebäudeversicherung voraussetzen. Unter anderem gehören Sturmschäden am Eigenheim und den dazugehörigen Nebengebäuden zu den häufigsten Versicherungsfällen von Hausbesitzern und Grundeigentümern in Deutschland.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine Grundeigentümer-Versicherung, die Schäden gegenüber Dritten reguliert. Wenn sich beispielsweise jemand verletzt, weil der Grundeigentümer seiner Pflicht der Instandhaltung nicht nachgekommen ist, reguliert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung den Schaden. Grundsätzlich sind dabei Personenschäden und Sachschäden versichert. Und nicht nur die Haus- und Grundbesitzerin ist als natürliche oder juristische Person in dieser Grundeigentümer-Versicherung vor den finanziellen Folgen eines Schadens geschützt, sondern auch die Personen, die sich in seinem Auftrag um das Grundstück oder Gebäude kümmern oder den Garten pflegen. Dies gilt selbst bei unentgeltlichen Tätigkeiten.

Versicherung für Bauleute

Für Bauleute eignen sich während des Bauvorhabens als Grundeigentümer-Versicherung vor allem die Bauherrenhaftpflichtversicherung und die Bauleistungsversicherung. Sind die Bauherrenpflichten nicht bereits in einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt, können die Risiken der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten beim Bauvorhaben durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Eine Bauleistungsversicherung schützt Bauleute und Bauunternehmen vor Schäden, die unvorhergesehen bei einem Vorhaben auftreten können. Die Versicherung wird für die Dauer des Bauvorhabens abgeschlossen und deckt höhere Gewalt und gegebenenfalls gleichermaßen Schäden durch Vandalismus, Fahrlässigkeit oder Materialfehler ab. In jedem Fall ist es ratsam, sich ausführlich und professionell über die Möglichkeiten einer Grundeigentümer-Versicherung beraten zu lassen.

Was enthält die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht im Detail?

Zunächst lässt sich sagen, dass die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sich von Versicherungsanbieter zu Versicherungsanbieter minimal unterscheidet. Es lohnt sich in jedem Fall, sich über die Leistungen der verschiedenen Versicherungsanbieter zu informieren, um sicherzustellen, dass man die für sich und seine Bedürfnisse beste Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließt. Wie bereits erwähnt, setzt sich die sogenannte Grundeigentümer-Versicherung aus einer Vielzahl von Versicherungen zusammen, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist eine davon. Sie greift zum Beispiel dann, wenn einer Ihrer Dachziegel aufgrund starken Windes das Auto des Nachbarn beschädigt oder wenn ein:e Fußgänger:in vor deiner Haustür ausrutscht, weil der Gehweg schneebedeckt und glatt ist. In solchen Fällen trägt immer die Haus- und Grundstückseigentümer:innen das Haftungsrisiko, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Versicherte also vor den finanziellen Folgen, die ein solcher unglücklicher Unfall verursachen kann.

Auch die Beiträge für die jeweilige Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung, jedoch liegt der durchschnittliche Beitrag bei vielen Versicherungsanbietern bei rund 40 Euro jährlich für Ein- und Zweifamilienhäuser, während jede weitere Wohnung mit 25 Euro jährlich berechnet wird. Auch schließen zahlreiche Versicherungen Verträge ab, die genau ein Jahr Laufzeit haben, sich jedoch automatisch verlängern, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Es lohnt sich also in jedem Fall, sich genau über die genauen Konditionen der jeweiligen Versicherungen zu informieren.


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Welche Leistungen umfasst eine Wohngebäudeversicherung?

Auch die Wohngebäudeversicherung sollte Bestandteil jeder Grundeigentümer-Versicherung sein, da diese, wie oben erläutert, die Immobilie von Grund auf gegen Schäden durch Witterung absichert. Mitversichert bei den meisten Policen sind neben dem Wohnhaus auch zum Gebäude gehörende Garagen und Gartenhäuser, Zäune, Dach- und Satellitenantennen, Überdachungen, etwaige Markisen sowie zum Beispiel Wärmepumpenanlagen oder Solaranlagen. Einen Aufpreis berechnet der Großteil an Versicherungsunternehmen für eine sogenannte Allgefahrendeckung, die quasi das gesamte Grundstück mit allen dazugehörigen Bestandteilen gegen Schäden durch Witterung absichert. Als erstes wichtiges Element einer jeden Wohngebäudeversicherung gilt der Schutz gegen Feuerschäden. Dieser umfasst Schäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag, zugehörig sind außerdem sogenannte Blindgänger aus einem der beiden Weltkriege. Ebenfalls relevant sind in diesem Zusammenhang Schäden durch Nutzwärme und Überschalldruckwellen, Sengschäden sowie Implosionsschäden.

Ein weiterer Faktor der Wohngebäudeversicherung ist der Schutz bei Leitungswasserschäden. Dieser umfasst beispielsweise Rohrbrüche an Wasserleitungen und Heizungsrohren, Bruchschäden an Armaturen, Wasserschäden aus innenliegenden Regenfallrohren sowie Frostschäden.

Wie weitreichend der Versicherungsschutz bei Sturm- und Hagelschäden ist, hängt ebenfalls von der jeweiligen Versicherung ab. Im Normalfall sichern diese jedoch Sturmschäden ab der Windstärke acht sowie sämtliche Hagelschäden, unabhängig von der Windstärke, ab. Darüber hinaus sind in der Regel alle Folgen von Sturm- und Hagelschäden durch eindringenden Regen, Hagel oder Schnee abgesichert.

Auch Elementarschäden sind durch eine Wohngebäudeversicherung abgesichert und fallen somit ebenfalls unter den Begriff der Grundeigentümer-Versicherung. Mit Elementarschäden sind vor allem Naturkatastrophen wie Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Lawinen sowie Vulkanausbrüche gemeint. Viele Versicherungsanbieter fordern eine Selbstbeteiligung durch die Kund:innen, die meist bei rund 1.000 Euro liegt.


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Was ist der Unterschied zwischen Personen- und Sachschaden?

Der Begriff „Personenschaden“ findet sich nicht nur im Arbeitsrecht, sondern insbesondere auch im Zusammenhang mit der Grundeigentümer-Versicherung. Personenschäden sind all solche Schäden, die die Verletzung oder – im schlimmsten Fall – den Tod von Personen zur Folge haben. Die Personen, die einen solchen Schaden erleiden, beispielsweise durch die mangelnde Instandhaltung eines Gebäudes, haben einen Anspruch auf Wiederherstellung ihres vorherigen psychischen und physischen Gesundheitszustandes. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt und lässt sich insbesondere durch die oben beschriebene Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abdecken.

Sachschäden hingegen meinen alle Schäden an beispielsweise Gebäuden, Fahrzeugen und Gegenständen. In rechtlicher Hinsicht greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung dann, wenn ein wertmindernder Einfluss auf den Zustand einer Sache genommen wird. Dies setzt jedoch voraus, dass die wirtschaftliche Brauchbarkeit einer Sache durch die Beschädigung beeinträchtigt wurde.


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