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Erhaltungsaufwand

Zum Erhaltungsaufwand gehören die finanziellen Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und die Instandsetzung eines Gebäudes. Diese Aufwendungen entstehen Ihnen durch die gewöhnliche Nutzung Ihres Hauses.

Zu diesen Aufwendungen gehört auch Aufwendung für die Erneuerung von bereits vorhandenen Gebäudeteilen. Die Aufwendungen für die Erhaltung Ihres Objektes können Sie regelmäßig im Jahr ihrer Entstehung als Betriebsausgaben abziehen.

Beispiele für die Erhaltung eines Gebäudes sind:

  • Austauschen Ihrer Fenster, Holz- gegen Aluminiumfenster, Einfach- gegen Doppelverglasung.
  • Ersetzen der mit Kohle beheizten Einzelöfen durch einzelne Gasbrenner.
  • Umstellen Ihrer Zentralheizung von Öl auf Holzpellets.
  • Einbau einer Zentralheizung anstelle der Einzelofenheizung.
  • Anschließen Ihrer Zentralheizung an eine Fernwärmeversorgung.
  • Ersetzen eines vorhandenen Fahrstuhls durch einen modernen.
  • Neueindecken des Daches.

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