Ob Putzkraft, Gärtner:in oder Hausmeisterdienst: Wenn du solche Hilfe offiziell bezahlst, belohnt dich das Finanzamt mit einer spürbaren Steuererstattung. Wie das geht, erfährst du hier.
20 Prozent der Lohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuer abgezogen werden.
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- Welche haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich absetzen?
- Haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung: Was ist was?
- Welche Unterlagen brauchst du für das Finanzamt?
- Wie kannst du den Steuerbonus ausschöpfen?
- Fazit: Wie holst du das Maximum aus dem Steuerbonus heraus?
- FAQ: Häufige Fragen zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen
Also Arbeiten im Haushalt, die andere für dich erledigen und du sie dafür bezahlst, wie z. B. Gärtnern oder Putzen. Tätigkeiten, die theoretisch von dir oder anderen Bewohner:innen des Haushalts erledigt werden könnten.
Nicht jede Ausgabe im Haushalt wird vom Finanzamt anerkannt. Was kannst du absetzen? Grundsätzlich zählen alle Reinigungs-, Pflege- und Betreuungsarbeiten im und ums Haus zu den absetzbaren Posten. Welche handwerklichen Posten du absetzen kannst, siehst du weiter unten im Überblick. Doch zunächst, eine Liste haushaltsnaher Dienstleistungen, die du unter anderem steuerlich geltend machen kannst:
- Wohnungsreinigung: Regelmäßige Putzarbeiten in Wohnung oder Haus, Teppichreinigung oder
- Fenster putzen lassen
- Gartenpflege: Rasen mähen, Hecken schneiden, Baumpflege und allgemeine Gartenarbeiten auf dem Grundstück.
- Winterdienst & Gehwegreinigung: Schnee räumen, Streuen und Reinigung der Gehwege – auch auf öffentlichen Bürgersteigen vor deinem Haus.
- Hausmeisterdienste: z. B. Treppenhausreinigung oder kleine Reparatur- und Wartungsaufgaben.
- Betreuungsleistungen: Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt oder die Versorgung hilfsbedürftiger Angehöriger zuhause (zum Beispiel durch einen Pflegedienst).
- Haustierbetreuung in der Wohnung: Versorgung von Haustieren bei dir zuhause, etwa Gassi-Service oder Katzenbetreuung während deiner Abwesenheit.
- Sonstige Hilfen im Haushalt: Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Hilfe bei privaten Umzügen oder ähnlich haushaltsnahe Hilfstätigkeiten.
Im Zweifel lohnt es sich, vorher einen Blick in offizielle Listen der Finanzverwaltung zu werfen, was begünstigt ist und was nicht. So vermeidest du unwirksame Angaben in deiner Steuererklärung.
Renovierungs- oder Reparaturarbeiten und andere Handwerkerleistung zählen nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen in diesem Sinne.
- Haushaltsnahe Dienstleistung (HDL) oder
- Haushaltsnahe Handwerkerleistung (HHL)
Legende:
✓ = steuerlich absetzbar in dieser Kategorie
Tätigkeit |
Beschreibung |
HDL |
HHL |
Wohnungsreinigung |
Regelmäßiges Putzen der Wohnung durch eine Reinigungskraft |
✓ |
|
Fenster putzen |
Reinigung der Fenster von innen und außen |
✓ |
|
Gartenpflege |
Rasen mähen, Hecken schneiden, Beetpflege |
✓ |
|
Winterdienst |
Schnee räumen und Streuen auf dem Gehweg |
✓ |
|
Hausmeistertätigkeiten |
Treppenhausreinigung, Mülltonnen rausstellen, kleinere Wartungsarbeiten |
✓ |
|
Betreuung von Angehörigen |
Pflege oder Alltagsbetreuung im eigenen Haushalt |
✓ |
|
Kinderbetreuung zu Hause |
Babysitting oder Tagespflege im Haushalt |
✓ |
|
Haustierbetreuung im Haushalt |
Katzen füttern, Gassi gehen im Wohnumfeld |
✓ |
|
Tapezieren und Streichen |
Wände neu tapezieren oder streichen durch Maler:in |
|
✓ |
Austausch von Fenstern/Türen |
Montage neuer Fenster oder Türen durch Fachbetrieb |
|
✓ |
Heizungswartung |
Wartung oder Reparatur der Heizungsanlage |
|
✓ |
Elektroinstallation |
Reparatur oder Neuverlegung von Stromleitungen |
|
✓ |
Dachreparatur |
Abdichtung oder Reparatur von Dachziegeln |
|
✓ |
Rohrreinigung |
Behebung einer Rohrverstopfung durch Sanitärdienst |
|
✓ |
Möbelmontage |
Aufbau von Möbeln in der Wohnung durch Dienstleister |
✓ |
|
Umzugshilfe innerhalb der Wohnung |
Hilfe beim Möbelrücken oder Transport in derselben Wohnung |
✓ |
|
Installation von Einbauküche |
Einbau einer Küche, Montage durch Schreiner:in |
|
✓ |
Reparatur des Kühlschranks |
Technische Instandsetzung eines Haushaltsgeräts |
|
✓ |
Reinigung von Rollläden |
Außenreinigung von Rollläden, wenn vom Haus aus zugänglich |
✓ |
|
Austausch defekter Rollläden |
Neue Montage oder Reparatur von Rollladenteilen |
|
✓ |
Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).
Der sogenannte Handwerkerbonus (Paragraph 35a Einkommensteuergesetz) soll von 20 auf 15 Prozent reduziert werden. Das bedeutet, der maximale Steuerbonus würde von bisher 1200 Euro ab 2027 auf 900 Euro pro Jahr sinken. Wichtig: Es ist bislang (Stand Juli 2026) kein verabschiedetes Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Der Staat fördert Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen gezielt mit Steuerermäßigungen, auch um Schwarzarbeit unattraktiver zu machen. Für dich bedeutet das: Offiziell angemeldete Hilfe im Haushalt spart Zeit und Nerven und senkt zudem deine Steuerlast.
Anfahrtskosten und eventuelle Maschinenkosten der Dienstleister oder Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
Aufwendungen wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste, der Winterdienst oder die Schornsteinfegergebühren können auch Mieter:innen absetzen.
Du hast als Mieter:in einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass dein:e Vermieter:in dir eine Steuerbescheinigung über die umlagefähigen haushaltsnahen Kosten ausstellt. Es muss aufgeschlüsselt sein, welcher Teil deiner Nebenkosten auf z. B. Hausreinigung, Gärtner, Fahrstuhlwartung usw. entfällt.
Folgende Dokumente und Angaben solltest du bereithalten:
- Rechnung des Dienstleisters: Eine ordentliche Rechnung mit Namen und Anschrift des Dienstleisters und deinem Namen als Empfänger. Wichtig ist, dass Art, Umfang und Datum der Leistung daraus hervorgehen.
- Zahlungsnachweis: Einen Beleg für die unbare Bezahlung, z. B. Kontoauszug oder Überweisungsbestätigung, aus dem hervorgeht, dass du die Rechnung auf das Konto des Dienstleisters gezahlt hast. Ein handgeschriebener Quittungszettel reicht nicht!
- Bescheinigung der Vermietung (bei Mieter:innen): Als Mieter:in benötigst du zusätzlich die Bescheinigung des:der Vermieter:in über die umlagefähigen haushaltsnahen Nebenkosten (falls in der Abrechnung nicht eindeutig ausgewiesen).
Absolut notwendig ist, dass du eine ordentliche Rechnung bekommen und per Überweisung oder Lastschrift bezahlt hast. Bar bezahlte Haushaltshilfen ohne Beleg erkennt das Finanzamt nicht an.
Hier findest du einige praktische Tipps und Tricks, wie du am meisten aus dem Steuervorteil herausbekommen kannst:
Tipp 1: Immer per Überweisung zahlen Ohne Rechnung und Überweisung kein Steuerabzug! Zahle stets offiziell auf das Konto des Dienstleisters. So sicherst du dir die Steuerermäßigung.
Tipp 2: Rechnung prüfen und aufbewahren: Kontrolliere jede Rechnung darauf, dass Arbeitszeit und Material getrennt aufgeführt sind.
Tipp 3: Jahresgrenzen clever nutzen: Behalte den Höchstbetrag von 20.000 Euro im Blick, wenn du größere Aufträge vergibst. Solltest du mit den Ausgaben in einem Jahr nahe an die Grenze kommen, verteile die Arbeiten ggf. auf zwei Kalenderjahre.
Tipp 4: Alle Kategorien ausschöpfen: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sind zwei getrennte Töpfe. Nutze beide, falls vorhanden!
Tipp 5: Hilfe bei Unklarheiten suchen: Du kannst bei deinem Finanzamt, deinem:r Steuerberater:in oder einer Lohnsteuerhilfeberatung nachfragen, ob eine bestimmte geplante Ausgabe dazuzählt.
Um den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen optimal zu nutzen, solltest du vor allem alle Rechnungen sorgfältig aufbewahren. Vorsicht: Barzahlungen werden steuerlich oft nicht anerkannt. Mit guter Planung lässt sich so ein spürbarer Teil deiner Ausgaben direkt über die Steuer sparen.
FAQ: Häufige Fragen zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen
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Welche haushaltsnahen Dienstleistungen sind steuerlich begünstigt?
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Etwa Reinigung, Gartenpflege, Fensterreinigung, Kinderbetreuung sowie Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten in deinem Haushalt erbracht werden und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
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Kann ich auch Materialkosten von der Steuer absetzen?
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Nein, bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind ausschließlich die Arbeitskosten begünstigt. Werden auf der Rechnung zusätzlich Materialkosten ausgewiesen, werden die vom Fiskus ignoriert.
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Welche Voraussetzungen muss ich für den Steuerbonus erfüllen?
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Du benötigst eine ordnungsgemäße Rechnung und musst den Rechnungsbetrag unbar, zum Beispiel per Überweisung, bezahlen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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„Bezahle deine Haushaltshilfen immer offiziell mit Rechnung und Überweisung, anders werden deine Ausgaben vom Fiskus nicht akzeptiert.“