Bei der Vermietung einer Wohnung stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt eigentlich die Maklerprovision bei Vermietung – Mieter:in oder Vermieter:in? 
Seit Einführung des Bestellerprinzips ist die Antwort klar: Wer den Makler oder die Maklerin beauftragt, übernimmt auch die Maklergebühren.


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importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision – meist sind das Vermieter:innen. 

  • Kostenhöhe Maklerprovision bei Vermietung: Frei verhandelbar, bei Mieter:innen jedoch maximal zwei Nettokaltmieten + MwSt. 

  • Fälligkeit & Steuern: Die Provision wird erst bei Vertragsabschluss fällig und kann von Vermieter:innen steuerlich abgesetzt werden

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Wer zahlt die Mak­ler­pro­vi­si­on bei Ver­mie­tung?

Grundsätzlich können sowohl Vermieter:innen als auch Mieter:innen verpflichtet sein, die Maklerprovision zu zahlen. Entscheidend ist, wer den Makler oder die Maklerin beauftragt hat. Eine hälftige Aufteilung der Maklergebühren ist bei Mietwohnungen nicht zulässig. In der Regel beauftragen Vermieter:innen den:die Makler:in – und tragen damit auch die Maklergebühren. Mieter:innen zahlen nur, wenn sie selbst einen Suchauftrag erteilen.

Was be­deu­tet das Be­stel­ler­prin­zip bei der Ver­mie­tung?

Mit dem Bestellerprinzip seit Juni 2015 (§ 2 Abs. 1a WoVermG) gilt für alle Wohnraummietverträge: Auftraggeber:innen zahlen die Maklerprovision – in der Regel also die Vermietenden. Vor dem Stichtag waren es fast in allen Fällen die Mietenden.

Makler:innen übernehmen dabei Aufgaben wie:

  • Exposé erstellen
  • Besichtigungstermine koordinieren
  • Bearbeiten von Anfragen
  • Unterlagen von Interessent:innen einholen
  • Bewerber:innen prüfen und Vorauswahl treffen

Mak­ler­pro­vi­si­on für Ver­mie­ter

Wenn du eine:n Makler:in mit der Vermietung einer Mietwohnung beauftragst, musst du nicht zwangsläufig alle Leistungen in Anspruch nehmen. Manche Makler:innen bieten Leistungspakete an, bei denen die Auftraggeber:innen nur die gewählten Bausteine auch bezahlen müssen.

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Wie hoch sind die Mak­ler­kos­ten bei Ver­mie­tung?

Die Maklerkosten bei Vermietung sind nicht gesetzlich vorgegeben und können je nach Makler:in unterschiedlich hoch ausfallen. Du kannst das Honorar deines:deiner Wunschmakler:in, die Maklerprovision, frei verhandeln. Eine gesetzlich vorgeschriebene Maklerprovision für Vermieter:innen gibt es nicht.

In der Praxis ist folgende Provisionshöhe üblich:
Zwei Nettokaltmieten zzgl. MwSt.

Habt ihr euch auf die Provisionshöhe geeinigt, solltet ihr sie im Maklerauftrag zusammen mit den vereinbarten Maklerleistungen festhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Der Maklerauftrag ist aus diesem Grund schriftlich aufzusetzen.

hint
Mieter bestellt Makler: Wie hoch ist die Maklerprovision?

Für den Fall, die Mietpartei bezahlt den:die Makler:in, so ist die Höhe der Maklergebühr für die Mietwohnung auf maximal zwei Kaltmieten zzgl. Mehrwertsteuer begrenzt (§ 3 Abs. 2 Satz 2 WoVermG).

Steuertipp: Vermieter:innen können die Maklerprovision als Werbungskosten in der Einkommenssteuer absetzen (§ 9 EStG). Mieter:innen können sie nur von der Steuer absetzen, wenn der Umzug beruflich bedingt ist.

Hinweis: Für Gewerbemietverträge gelten keine gesetzlichen Grenzen.

Expertenkommentar

„Auch wenn Vermieter:innen die Maklerprovision seit Einführung des Bestellerprinzips selbst zahlen müssen, lohnt sich der professionelle Service oft. Makler:innen übernehmen nicht nur die komplette Organisation, sondern sorgen auch für rechtssichere Mietverträge – und die Kosten können in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.“

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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Wann wird die Mak­ler­pro­vi­si­on fäl­lig?

Sie ist ein Erfolgshonorar (§ 652 BGB): Die Maklerprovision wird nicht fällig, wenn kein Mietvertrag zustande kommt. Für die reine Besichtigung der Wohnung, das Inserieren oder andere Aktivitäten kann der:die Makler:in kein Honorar verlangen, wenn dies nicht ausdrücklich im Maklervertrag vereinbart wurde.

Üblich ist ein Zahlungsziel von 7 bis 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Achtung vor Makler:innen, die dich bitten, in Vorleistung zu gehen: Eine Vorleistungspflicht ist unüblich und ein Hinweis auf unseriöse Anbieter:innen.
Auch das Zahlungsziel der Maklerprovision sollte im Maklerauftrag stehen und kann je nach euren Absprachen auch vom üblichen Zahlungsziel abweichen.


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Kön­nen Ver­mie­ten­de die Pro­vi­si­on auf Mie­ten­de um­le­gen?

Nein. Das Bestellerprinzip verbietet eine Umlage auf Mieter:innen. Auch indirekte Umwege (z. B. über Einbauküchen oder „Ablösen“) sind unzulässig. Es ist also nicht möglich, sich die Provisionssumme über überhöhte Möbelzuschläge oder Ablösen für Mietgegenstände zurückzuholen.

Zwar kannst du die Maklerkosten nicht auf den:die Mieter:in umlegen, aber du kannst sie in deiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. So senkst du deine steuerliche Belastung und holst dir einen Teil der Ausgaben zurück.

Mak­ler­pro­vi­si­on bei Ver­mie­tung – häu­fig loh­nend

Auch wenn du die Provision als Vermieter:in zahlst, kann es sich lohnen eine:n Makler:in zu beauftragen.

Drei gute Gründe, warum sich ein:e Makler:in trotz Bestellerprinzip lohnt:

1. Zeit­er­spar­nis

Du wohnst in Leipzig, aber dein Mietobjekt ist in Hamburg, sodass jede Besichtigung mit einem hohen Aufwand verbunden ist – in finanzieller und vor allem auch in zeitlicher Hinsicht. Hier bringt es dir handfeste Vorteile, eine:n Makler:in vor Ort mit der Vermietung zu betrauen: Du ersparst dir langwierige Fahrten für Besichtigungen und Mietergespräche.

2. Per­fek­te Or­ga­ni­sa­ti­on bis hin zum Miet­ver­trag

Viele private Vermieter:innen haben neben Familie und Beruf zu wenig Zeit, um bei einem Mieterwechsel alle organisatorischen Aufgaben selbst zu bewältigen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, die Kosten für die Maklerprovision zu investieren und dadurch Zeit, Geld und Nerven zu sparen
So vermeidest du typische, teils teure Fehler – etwa, dass du nicht alle Unterlagen einforderst, unzulässige Fragen stellst oder vergisst, den Energieausweis zu zeigen. 

3. Du hast noch kei­ne Er­fah­rung als Ver­mie­ter:in

Wer zum ersten Mal eine Wohnung vermietet, muss sich mit vielen neuen Fragen befassen. Wie präsentiere ich meine Wohnung auf möglichst attraktive Weise? Wie kann ich im Gespräch mit Interessent:innen und bei der Auswertung der Selbstauskunft einschätzen, ob es sich um zuverlässige und angenehme Mieter:innen handelt? Wie findet man den richtigen Mietpreis?

Hier lauern Fallstricke, die für dich am Ende teurer werden könnten als die Maklerprovision. Etwa dann, wenn du dir aus Unerfahrenheit eine:n Mieter:in mit einer schlechten Zahlungsmoral in die Wohnung holst, und du am Ende die Miete nicht pünktlich bekommst. Um solche Gefahren zu vermeiden, kann es sich lohnen, eine:n Makler:in für die Wohnungsvermietung zu beauftragen.

hint
Kurz gesagt:

Ein:e erfahrene:r Makler:in spart Zeit, vermeidet Leerstand und sorgt für rechtssichere Mietverträge.


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Kön­nen Ver­mie­ter die Mak­ler­pro­vi­si­on um­ge­hen?

Hohe Provisionen bringen manche Vermieter:innen auf die Idee, eine:n Makler:in zu beauftragen, ohne am Ende den Mietvertrag zu unterschreiben. Danach nehmen sie privat Kontakt zu den Interessent:innen auf, die schon bei der Besichtigung waren mit dem Ziel, die Provision zu umgehen.

Die Umgehung einer Maklerprovision ist unzulässig (§ 2 Abs. 1a Satz 3 WoVermG). Der Zahlungsanspruch entfällt nicht automatisch, wenn der Maklervertrag endet. Kann der:die Makler:in den Zusammenhang zwischen Vermittlung und Mietvertragsabschluss nachweisen, bleibt die Provision fällig.

Fa­zit: Mak­ler­pro­vi­si­on bei Ver­mie­tung – wer zahlt, pro­fi­tiert am En­de

Seit Einführung des Bestellerprinzips ist klar geregelt, wer die Maklerprovision bei Vermietung zahlt: Wer den Auftrag erteilt, trägt die Kosten. In der Regel sind das Vermieter:innen, die bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer zahlen – erst, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist.
Trotz zusätzlicher Kosten kann sich die Beauftragung eines Maklers lohnen: Profis übernehmen die komplette Organisation, prüfen Interessent:innen und sichern einen rechtssicheren Mietvertrag. Wer die Provision steuerlich absetzt, senkt zudem seine Belastung spürbar.


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FAQ: Häufige Fragen zur Maklerprovision bei Vermietung

Wer muss die Maklerprovision bei Vermietung bezahlen?

Seit Einführung des Bestellerprinzips zahlt immer die Person, die den Makler oder die Maklerin beauftragt. In der Regel sind das die Vermieter:innen.

Wie berechnet man die Maklerprovision für eine Mietwohnung? 

Die Provision für eine Mietwohnung orientiert sich an der Nettokaltmiete. Üblich sind bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer – frei verhandelbar, wenn der:die Vermieter:in bestellt.

Wann ist die Maklerprovision bei Vermietung fällig? 

Die Maklergebühren werden erst fällig, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist. Üblich ist eine Zahlungsfrist von sieben bis 14 Tagen. Wenn es nicht zur Vertragsunterschrift kommt, wird keine Provision fällig, es sei denn bestimmte Leistungen wurden per Maklervertrag mit Gebühren belegt.

Wie viel bekommt ein Makler für eine Vermietung? 

In der Praxis liegt die Maklerprovision meist bei bis zu zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer. Genaue Beträge hängen von der vereinbarten Miete ab. Bei Gewerbemieten gilt das Bestellerprinzip nicht, die Provision ist frei verhandelbar und kann deutlich über den Grenzen für Wohnraum liegen.

Kann ich die Maklerprovision bei der Vermietung absetzen? 

Ja. Vermieter:innen können die gezahlte Provision als Werbungskosten steuerlich geltend machen und so ihre steuerpflichtigen Einkünfte mindern.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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