Es kann schnell einmal passieren, dass sich Fehler in einen Mietvertrag einschleichen. Um diese zu berichtigen, müssen Sie im gegenseitigen Einverständnis eine Lösung finden. Hier erfahren Sie als Vermieter, welchen häufigen Fehlern Sie aus dem Weg gehen sollten, wie Sie kleinere Fehler korrigieren können und wann ein neuer Mietvertrag nötig ist.


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Das Wichtigste in Kürze

  • Viele Vermieter nutzen einen Formularmietvertrag und ändern diesen nach ihren Wünschen ab, was leicht zu Fehlern führen kann.

  • Um kleinere Fehler zu korrigieren, ist eine Korrektur im gegenseitigen Einverständnis nötig.

  • Wir empfehlen Ihnen einen Mietvertragsnachtrag in schriftlicher Form, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

  • Bei größeren Fehlern sollten Sie einen neuen Mietvertrag aufsetzen und diesen rechtzeitig von einem Anwalt prüfen lassen.

Was sind häufige Fehler im Mietvertrag?

Als Vermieter ist es Ihr Interesse, einen fehlerlosen Mietvertrag auszustellen. Anderenfalls können Klauseln ungültig werden. In manchen Fällen ist sogar der ganze Mietvertrag ungültig. Dies liegt daran, dass das deutsche Mietrecht sehr mieterfreundlich ist. Falls Sie den Mieter im Mietvertrag benachteiligen, wird dieser schnell ungültig. Achten Sie darauf, vor allem bei Formularmietverträgen sehr vorsichtig vorzugehen. Am besten lassen Sie sich bei Fragen von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten. Außerdem erhalten Sie bei ImmoScout24 einen garantiert rechtskonformen Muster Mietvertrag.

Diese häufigen Fehler machen Vermieter, wenn sie den Mietvertrag anpassen oder abändern:

Wie kann ich kleinere Fehler korrigieren?

Sollte es sich um kleinere Fehler wie Tippfehler oder Rechenfehler handeln, ist es oft möglich, im gegenseitigen Einvernehmen die Änderungen im Mietvertrag von Hand vorzunehmen. Sie dürfen Mietverträge immer nur einvernehmlich korrigieren. Wir empfehlen Ihnen, alle Änderungen schriftlich zu dokumentieren und sich vom Mieter die Änderung unterschreiben zu lassen. So sichern Sie sich als Vermieter optimal ab.

Wenn es um Fehler wie etwa eine falsch berechnete Wohnfläche geht oder wenn nicht alle Mieter im Mietvertrag aufgeführt sind, können Sie mit einem Mietvertragsnachtrag Abhilfe schaffen. Im §550 des BGB ist genau dargestellt, welche Änderungen der Schriftform bedürfen und welche Änderungen Sie auch formlos und mündlich abmachen dürfen. Auch hier gilt jedoch, dass Sie alle Änderungen schriftlich festhalten sollten, damit der Mieter nicht von einem Kündigungsrecht Gebrauch machen kann.

Wann brauche ich einen neuen Mietvertrag?

Wenn der Mieter den Mietvertrag anfechtet und Recht erhält, gibt es die Möglichkeit, den Mietvertrag neu abzuschließen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, um nicht erneut Fehler im Mietvertrag zu machen. Bei der Anfechtung geht es meist um wesentliche Fehler im Mietvertrag, wie etwa eine ganz falsche Wohnfläche, eine nicht gerechtfertigte Mieterhöhung oder ungültige Regelungen zur Kündigung des Mietverhältnisses. Wenn Sie oder der Mieter nicht mit den neuen Vertragskonditionen einverstanden sind, endet das Mietverhältnis.

Achtung: Sollte es sich um einen Fehler handeln, den Sie zu verschulden haben, müssen Sie dem Mieter bei Auszug die Umzugskosten erstatten.


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