Der Energieausweis muss schon vor der Vermietung einer Immobilie beantragt werden. Spezifische Werte des Energieausweises gehören in die Immobilienanzeige. Hier erfährst du mehr über die Energieausweis-Pflicht, die verschiedenen Energieausweis-Arten und welcher für deine Immobilie notwendig ist, wer ihn ausstellt und welche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen anfallen.


house laptop

Kannst du deinen Energieausweis vorweisen?

Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht: Jetzt schnell und unkompliziert beantragen und rechtsgültigen Ausweis per E-Mail erhalten.


importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Energieausweispflicht nach § 80 GEG – ein Energieausweis oder Wärmeausweis muss für Häuser und Wohnungen schon vor der Vermietung oder dem Verkauf bestehen.

  • Um einen Energiepass erstellen zu lassen, muss zunächst festgelegt werden, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt wird. Dies hängt von der Größe ab und ob das Gebäude der Wärmeschutzverordnung von 10977 entspricht.

  • Bei Mietwohnungen wird in der Regel für das gesamte Haus ein Energiepass erstellt. Dieser kann dann bei der Hausverwaltung angefragt werden.

  • Der Energieausweis ist Pflicht bei der Vermietung von Wohnungen und Häusern. Geh auf Nummer sicher und bestelle jetzt deinen Energieausweis in nur wenigen Schritten.

Was genau ist der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das man als Immobilienbesitzer:in zwingend beim Vermieten eines Hauses oder einer Wohnung sowie auch aber auch beim Verkauf vorweisen muss.

Denn: der Gesetzgeber will den Energieverbrauch in privaten Haushalten reduzieren.

Backsteinhaus mit Solaranlage in der Sonne vor Windrädern

Darum ist der Energieausweis grundsätzlich als offizielles Dokument, ähnlich einem Personalausweis, zu verstehen. Aus ihm geht hervor, wie es um die Energieeffizienz des Hauses bestellt ist und gibt Einblicke in die durchschnittlichen Energiekosten des Hauses. Optional ist der Energieausweis nur bei Immobilien, die von den Eigentümer:innen bewohnt werden.

tipp
Bei Vermietungen oder Verkäufen ist der Energieausweis Pflicht

Falls du noch schwankst zwischen Vermietung und Verkauf: Der Energieausweis spielt beim Hausverkauf ebenfalls eine wichtige Rolle.

Energieausweis Beispiel

Der Energieausweis enthält sowohl Informationen über die Heizstoffe, also darüber, ob eine Immobilie mit Gas, Öl oder Strom beheizt wird, als auch – in den neueren Energieausweisen – über die Energieeffizienzklasse.

Diese variiert je nach Baujahr und Sanierungszustand, ähnlich wie bei Haushaltselektronik, zwischen A+ und H. Dabei weist A+ die bestmögliche Energieeffizienz aus und H die schlechteste. Die Werte des Energieausweises auf einer Skala zwischen A+ bis H bilden hierfür die Grundlage. Anhand des Energieausweises kann die energetische Beschaffenheit der Gebäude in ganz Deutschland dargestellt und verglichen werden.

Bereits 2008 eingeführt, durchlief der Energieausweis einige Anpassungen bis zu seiner heutigen Form: 

  • seit 2009: verpflichtend bei Immobilienverkauf und Vermietungen 
  • seit 2014: Jedem Energiepass wird eine Registriernummer zugewiesen, um behördliche Kontrollen zu erleichtern 
  • seit 2014: Energieeffizienz der Immobilie muss schon in Anzeigen und Exposés angegeben werden. 

Am 01.05.2021 ergab das in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) einige Verschärfungen beim Energieausweis gegenüber dem bisherigen Stand im EnEV:

  • höhere Sorgfaltspflicht bei der Erstellung von Energieausweisen
  • erhöhte Qualität bei Modernisierungsempfehlungen
  • Kennwertklassifizierung nach Primärenergiekennwert
  • Ausweispflicht von Treibhausgasemissionen
  • Verpflichtung von Immobilienmaklern, einen Energieausweis vorzulegen

Mehr dazu in unserem Beitrag "Neue Regeln für Energieausweise ab dem 1. Mai 2021".

Play Video-Preview

Steckbrief Energieausweis

✓ Der Energieausweis wird auch als Wärmepass oder Wärmeausweis bezeichnet.

✓ Es gibt zwei Varianten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

✓ Beide Varianten sind bis zu 10 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig

✓ Der Energieausweis sagt etwas über die Energieeffizienz und die durchschnittlichen Energiekosten aus und ermöglicht die Vergleichbarkeit der Gebäude.

Keine der beiden Ausweisvarianten ermöglicht Rückschlüsse auf den künftigen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten.

✓ Während der Verbrauchsausweis schon für 50 bis 100 Euro zu haben ist, kann ein Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro kosten. Der genaue Preis ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.

✓ Für Neubauten ist ein Bedarfsausweis grundsätzlich Pflicht.

✓ Wenn das Gebäude der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 entspricht, reicht der Verbrauchsausweis, selbst wenn das Haus älter sein sollte.

Nach Sanierungen kann ein neuer Energieausweis erforderlich sein.

 

Die Immobilienexperten von ImmoScout24 erstellen auch deinen Energieausweis. Die Kosten richten sich nach der Art des Ausweises und dem Aufwand.

  • Den Verbrauchsausweis erhältst du ab 59,99 Euro.
  • Die Kosten für den Bedarfsausweis starten bei 399,99 Euro.

Hier prüft ein Energieexperte Ihre Immobilie vor Ort und erstellt den Energieausweis auf Grundlage der erfassten Daten. Bereits innerhalb von 48 Stunden nach Datenerfassung wird dir der Energieausweis bequem per E-Mail direkt nach Hause geschickt.

Gibt es Ausnahmen von der Energieausweis-Pflicht?

Der Energieausweis ist laut GEG grundsätzlich für Eigentümer von Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, verpflichtend.

In bestimmten Fällen gelten Ausnahmen:

  • Kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 50 Quadratmetern
  • Verkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses
  • Kirchen
  • Abrisshäuser
  • Die Immobilie ist bereits vermietet oder du wohnst selbst darin.
  • Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser.

Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist der Energieausweis nicht verpflichtend. Hierzu zählen etwa:

  • bestimmte geringfügig beheizte Betriebsgebäude
  • Ställe oder Gewächshäuser
  • Lagerhäuser
  • Garagen

Für Neubauten ist der Energieausweis Pflicht, konkret schreibt der Gesetzgeber in der neuen Energieeinsparverordnung von 2014 den Bedarfsausweis für neu errichtete Immobilien vor.

In welchen Zusammenhängen muss der Energieausweis vorgelegt werden?

Wann, wo und wie ist der Energieausweis vorzulegen? Die Antwort lautet: von Anfang an, wenn du verkaufst oder vermietest, und zwar an folgenden Punkten der Immobilienvermittlung:

  • Immobilienanzeige
  • Besichtigungstermin
  • Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags
Energieausweis unter der Lupe

Seit 2014 muss der Energieausweis bereits mit dem Inserat vorliegen. Dabei sollen einige Daten des Energieausweises in der Immobilienanzeige genannt werden. Wenn du den Energieausweis noch nicht erhalten hast, dann ist ein Hinweis darüber verpflichtend, dass der Ausweis beantragt ist.

Spätestens bei der Besichtigung der Immobilie ist der Energieausweis laut § 80 GEG dem:der Interessent:in unaufgefordert vorzulegen. Dies kann als Aushang bei der Besichtigung geschehen oder als Post- oder E-Mail-Sendung vorab. Dabei ist das ganze Dokument vorzuweisen, einschließlich der Modernisierungsempfehlungen.

Auch der:die Notar:in fragt üblicherweise nach dem Energieausweis bei der Zusammenstellung aller Verkaufsunterlagen. Da es sich um eine gesetzliche Bestimmung handelt, lassen sich Notar:innen nur noch selten darauf ein, den Kaufvertrag, ohne diesen zu beurkunden. Selbst wenn sich die Geschäftspartner:innen über einen Verkauf ohne Energieausweis geeinigt haben sollten – für den Gesetzgeber ändert das nichts, der Energieausweis ist Pflicht.

Der Energieausweis in der Immobilienanzeige – welche Angaben sind vorgeschrieben?

Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 müssen beim Vermieten oder Verkaufen bereits in der Immobilienanzeige folgende Angaben für Wohngebäude enthalten sein:

  • die Art des Energieausweises – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
  • der Endenergiekennwert, also der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch (in kWh/m2 a)
  • die Energieeffizienzklasse (A+ bis H) bei Ausweisen ab dem 01.05.2014
  • der wesentliche Energieträger für Heizung (z. B. Öl, Gas usw.)
  • das Baujahr des Gebäudes (z. B. 1997)

Eine Besonderheit besteht bei Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Der Endenergiekennwert oder Energieverbrauch ist in kWh/ m² a anzugeben, aber in diesem Fall getrennt nach Heizung und Strom.


house laptop

Kannst du deinen Energieausweis vorweisen?

Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht: Jetzt schnell und unkompliziert beantragen und rechtsgültigen Ausweis per E-Mail erhalten.


Verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert – welcher Energieausweis ist Pflicht?

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis unterscheiden sich nicht nur in ihren Kosten, sondern auch in ihrer Berechnung:

Verbrauchsausweis: Bedarfsausweis:
Der günstigere Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet. Der günstigere Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs auf Basis der Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre berechnet.

Diese Wahlfreiheit wird jedoch durch eine differenzierte Regelung eingeschränkt. So ist der Bedarfsausweis Pflicht, wenn das betreffende Wohngebäude weniger als fünf Wohnungen hat und der Bauantrag für die Immobilie vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Von dieser Regelung ausgenommen sind jedoch Immobilien, die entweder bei Bauabschluss oder aufgrund einer nachträglichen energetischen Sanierung den in der Wärmeschutzverordnung von 1977 festgesetzten Anforderungen entsprechen.

Bei Nichtwohngebäuden dagegen ist die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis immer gegeben.

 

Mache jetzt den Energieausweis-Test. Fülle unsere Checkliste aus und erfahre einfach und schnell, welchen Energieausweis du brauchst.

Checkliste Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den witterungsbereinigten Verbrauch der Immobilie über den Zeitraum der vergangenen drei Jahre. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann auf der Grundlage des nachgewiesenen Energieverbrauchs ausgestellt werden. Dazu dienen die Heizkostenabrechnung sowie Rechnungsbelege.

Kritik:
Das Ergebnis wird teilweise als wenig aussagekräftig empfunden, weil der Verbrauch abhängig ist von der Anzahl der Bewohner:innen und deren Nutzungsverhalten.


Der bedarfsorientierte Energieausweis

Der Bedarfsausweis wird auf der Grundlage einer umfassenden Analyse ausgestellt. Hierbei untersucht ein:e Bausachverständige:r oder Energieberater:in den Zustand der Gebäudehülle und der Haustechnik hinsichtlich des Energieverbrauchs. Es werden Energiebedarf und Wärmeverlust erfasst und mögliche Abweichungen aufzeigt. Ein vereinfachtes Verfahren arbeitet mit Daten über die Typologie der Gebäudeform, das Alter und Bauteile, wodurch der Preis des Energieausweises geringer ausfällt.

Der Bedarfsausweis ist für Ein- bis Vierfamilienwohnhäuser heute gesetzlich vorgeschrieben, sofern sie vor 1977 gebaut und noch nicht energetisch saniert wurden.

Für alle anderen Häuser gilt: wenn die Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten wurde, reicht ein Verbrauchsausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn keine oder nur unzureichende Verbrauchswerte vorliegen.

Kritik:
Genauso wie auch beim Verbrauchsausweis lassen sich beim Bedarfsausweis ebenfalls keine gesicherten Rückschlüsse auf tatsächliche künftige Verbräuche ziehen. Außerdem können sich die Ergebnisse solcher Berechnungen deutlich unterscheiden, je nach Aufwand und Methodik der Berechnung.

tipp
Energiebedarfsausweis für die meisten Wohnhäuser

Für die meisten Wohnhäuser wird laut dena (Deutsche Energie-Agentur) ein Energiebedarfsausweis erstellt, da drei von vier Gebäuden in Deutschland vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden. Für alle anderen Häuser kann prinzipiell der preiswertere Energieverbrauchsausweis erstellt werden. Dieser orientiert sich am tatsächlichen Verbrauch der vergangenen drei Jahre und kostet zwischen 30 und 100 Euro.

Bauherrenverbände und Verbraucherzentralen raten Eigentümern allerdings mehrheitlich zum Bedarfsausweis.

Die höheren Kosten lohnen sich aus Sicht der Interessenverbände, da dieser eine reelle Vergleichsgrundlage für potenzielle Mieter:innen oder Käufer:innen biete. Weiter wird argumentiert, dass der Bedarfsausweis auch genaue Vorschläge zur energetischen Sanierung des Hauses enthalte und somit für den Hausbesitzer zusätzlich nützlich sei. Dieser bekommt bei Vertragsschluss eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt.

Energieausweispflicht für bestimmte Gebäudetypen

Für unterschiedliche Gebäudetypen bestehen unterschiedliche Vorgaben darüber, welcher Energieausweis verpflichtend ist.

Energieausweis für ein altes Haus (vor 1977)

Hält das Gebäude die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 nicht ein, ist der Bedarfsausweis Pflicht.

Altes Haus mit grünem Rasen und vor blauem Himmel

Jedoch gibt es Ausnahmen:

  • Selbst, wenn das Haus vor diesem Stichtag fertiggestellt oder der Bauantrag vorher gestellt wurde, so können die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung trotzdem erfüllt sein.
  • Auch nachträgliche energetische Modernisierungen können dazu führen, dass der erforderliche Status Quo des Wärmeschutzes erreicht wird. Das bezieht sich auf kleine Objekte mit weniger als fünf Wohneinheiten genauso wie auf größere Gebäude.
  • Wer selbst in dem Einfamilienhaus wohnt, fällt nicht unter die Energieausweispflicht.

Energieausweis für eine Wohnung/Eigentumswohnung

Wenn du eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchtest, hast du die Pflicht einen Energieausweis zu beantragen.

Das moderne weiße Esszimmer einer Eigentumswohnung mit Holzfussboden

Da sich Energieausweise immer auf das gesamte Gebäude beziehen, lassen sich damit keine Aussagen über die einzelnen Wohnungen treffen. Den Energieausweis erhältst du von der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Hausverwaltung, wenn deine Wohnung Teil einer Wohnanlage ist.

Willst du eine Wohnung deines Mietshauses vermieten, dann brauchst du für den Energieausweis die Verbrauchsdaten des Gebäudes der letzten drei Jahre. Solltest du diese nicht haben, etwa weil du das Haus geerbt hast oder eine Pauschalmiete in deinem Haus gilt, so musst du einen Bedarfsausweis anfordern. Die benötigten Daten zur Errechnung des Bedarfs werden bei einer Vor-Ort-Begehung erhoben.


Energieausweis für den Neubau und Gebäude nach der Sanierung

Für das Thema Energieausweis bei Neubauten gilt: Sobald der Neubau fertiggestellt ist, muss der Bedarfsausweis erstellt werden. In diesem Fall muss der Bauträger in der Immobilienanzeige noch keine Angabe bezüglich des Energieausweises machen.

Abwechselnd dunkelgrau und weiße Neubauten von außen

Auch bei Sanierungen kann unter Umständen vor Ablauf der Gültigkeit von zehn Jahren ein neuer Energieausweis sinnvoll sein. Haben energetischen Sanierungen an der Gebäudehülle deine Immobilie auf den Energieverbrauch der EnEV-Anforderungen von 2009 gedrückt (plus 40 Prozent Kulanz), ist ein neuer Energieausweis notwendig.

Wurde der Energiebedarf für das Bauprojekt von einem:einer Ingenieur:in berechnet, so ist ein Bedarfsausweis sogar verpflichtend.


Energieausweis für Gewerbe- und Nichtwohngebäude

Die Energieausweispflicht gilt auch bei Gewerbeimmobilien und anderen Nichtwohngebäuden sowie gemischt genutzten Gebäuden.

Ein Einkaufsgeschäft von außen vor blauem Himmel

Allerdings bist du völlig frei in der Entscheidung, ob du einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis erstellen lässt. Im Unterschied zu Wohngebäuden muss der Verbrauchausweis den Heizverbrauch und den Stromverbrauch separat ausweisen.

Eine öffentliche Aushangpflicht besteht bei Gebäuden mit

  • mehr als 500 m² Nutzfläche und starkem Publikumsverkehr oder
  • bei Gebäuden mit behördlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche.

Wer ist befugt, einen Energieausweis zu auszustellen?

Ein Energieausweis kann nicht selbst erstellt werden, aber es gibt verschiedene Anbieter, die Energieausweise ausstellen können.

Während der Verbrauchsausweis häufig von den jeweiligen Versorgern oder Messanbietern angeboten wird, muss man einrn Bedarfsausweis beantragen und dieser darf nur durch sogenannte „baubezogene Berufe" ausgestellt werden. Das sind beispielsweise

  • Architekten,
  • Ingenieure oder
  • Handwerksmeister wie Heizungsbauer und Schornsteinfeger.

Empfohlen werden Experten mit einer Zusatzausbildung als Energieberater.

Eigentümerverbände wie Haus und Grund, der Verband Privater Bauherrn oder auch die Deutsche Energie-Agentur (dena) können bei der Suche nach Expert:innen mit Adressen helfen. Der Energieausweis ist nach Erstellung zehn Jahre lang gültig, unabhängig davon, ob er bedarfs- oder verbrauchsorientiert ist.

hint
Achtung: Bewertung vor Ort

Seit dem 1. Mai 2021 müssen Aussteller das betreffende Gebäude entweder direkt vor Ort in Augenschein nehmen oder anhand von aussagekräftigen Fotos bewerten!

Welche Strafen und Bußgelder drohen im Zusammenhang mit dem Energieausweis?

Eigentümern, die eine Immobilie ohne Energieausweis vermieten, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro (GEG § 108 Absatz 14).

Weiterer Verstöße, die laut GEG mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden, sind:

  • Du fälschst als Vermieter:in die Daten für den Energieausweis
  • Du stellst die Energiekennwerte in den Immobilienanzeigen nicht bereit (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.08.2016 - 4 U 8/16 und 4 U 137/15, Urteil v. 04.08.2016)

Wer als Aussteller:in einen Energieausweis unberechtigterweise ausstellt, muss mit 10. 000 Euro Bußgeld rechnen. Ein:e Aussteller:in, der:die es versäumt, eine Kopie des Energieausweises sowie die zugrundeliegenden Daten an die Behörde zu Kontrollzwecken zu senden, kann mit bis zu 5.000 Euro belangt werden.


house laptop

Kannst du deinen Energieausweis vorweisen?

Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht: Jetzt schnell und unkompliziert beantragen und rechtsgültigen Ausweis per E-Mail erhalten.


Fazit: Energieausweis ist Pflicht

Der Energieausweis ist für Vermieter:innen, aber auch Verkäufer:innen seit 2009 sukzessive immer mehr zum Pflichtprogramm geworden. Das ist schon daran ersichtlich, dass ein Fehlen des Energieausweises hohe Bußgelder nach sich zieht.

Klar geregelt ist im § 80 GEG, wann der Energieausweis vorliegen muss. Du brauchst den Energieausweis in dem Moment der Anzeigenerstellung das erste Mal, bei der Besichtigung und beim Verkauf ist er Teil der Verkaufsunterlagen.

Der aufwendige und kostenintensivere Bedarfsausweis ist dann erforderlich, wenn dein Haus vor dem 1. November 1977 fertiggestellt oder der Bauantrag vor dieser Zeit angenommen worden ist. Entspricht dein Haus trotzdem der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977, reicht ein einfacher Verbrauchsausweis aus.



Kennst du dich mit dem Energieausweis aus?
Mache jetzt den Check!

1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
  • fragezeichen
    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweis-Lexikon

Ausweispflicht

Die Energieausweis-Pflicht bezieht sich nicht nur auf das Besitzen eines gültigen Energieausweises, sondern auch auf das sich Ausweisen mitdemselben. Bereits die Anzeige muss seit dem 1. Mai 2015 Kennwerte zum Energieverbrauch offenlegen, bei der Besichtigung ist der Energieausweis vorzulegen. Das betrifft seit Mai 2021 auch Immobilienmakler:innen. Zuwiderhandlungen sind bußgeldpflichtig.

Ausstellungsberechtigte

Energieausweise dürfen nur von Fachleuten mit einschlägiger Ausbildung und Berufserfahrung ausgestellt werden. Dies können beispielsweise Architekt:innen oder Bauingenieur:innen sein, aber auch Handwerker:innen wie Heizungsbauer:innen, oder Schornsteinfeger:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation als Energieberater:in.

dena

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) war im Auftrag der Bundesregierung an der Entwicklung des Energieausweises beteiligt. Auf ihrer Internetseite www.dena.de bietet die Agentur Informationen zu Energiefragen und führt eine Expertendatenbank mit Ausstellungsberechtigten, die einen Energieausweis erstellen dürfen.

Endenergiebedarf

Der Endenergiebedarf gibt an, wie viel Energie pro Quadratmeter jährlich für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasseraufbereitung verbraucht werden. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob die Energie von fossilen oder erneuerbaren Energieträgern stammt.

Energiebedarfsausweis

Bei dieser Variante des Energieausweises wird auf Basis der eingesetzten Heizungstechnik und Wärmedämmung der Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. Das Verfahren ist recht aufwändig, weshalb dies die teurere Alternative zum Energieverbrauchsausweis ist. Vorgeschrieben ist der Bedarfsausweis für Neubauten, Umbauten sowie für ältere Wohngebäude, welche die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 nicht einhalten.

Energiebedarfskennzahl

Diese Kennzahl gibt den jährlichen Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche (kWh/m²) an. Damit kann die Energieeffizienz von Gebäuden unterschiedlicher Größe vergleichbar gemacht werden.

Energieverbrauchsausweis

Die einfachere und kostengünstigere Variante des Energieausweises gibt den tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes wieder, der über drei Abrechnungsperioden anhand der Brennstoff- oder Energieabrechnungen ermittelt wird. Das Resultat wird jedoch vom individuellen Heizverhalten beeinflusst. Zulässig sind Verbrauchsausweise für Bestandsgebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten.

EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) bildete die gesetzliche Grundlage für die Ausstellung von Energieausweisen bis 2020. Beispielsweise bestimmte das EnEV 2009 eine Energieausweis-Pflicht bei Verkauf und Vermietungen. Seit dem 1. November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft und löste die EnEV ab. Seit dem 1. Mai 2021 müssen Energieausweise mehr Angaben enthalten, beispielsweise die CO2-Emissionen des Gebäudes. Das GEG konkretisiert gewissermaßen die Energieausweis-Pflicht

Gültigkeitsdauer von Energieausweisen

Im Regelfall sind Energieausweise zehn Jahre lang gültig. Sanierungen an der Gebäudehülle können die Energiekennwerte so stark verändern, dass vor Ablauf dieser Zeit ein neuer Energieausweis erforderlich wird.

Klimafaktor

Beim Ausstellen eines Energieverbrauchsausweises muss berücksichtigt werden, dass in durchschnittlich kälteren Jahren mehr Energie verbraucht wird als in wärmeren Jahren. Um dies auszugleichen, wird bei der Ermittlung des Verbrauchs ein jährlicher Klimafaktor eingerechnet, der vom Deutschen Wetterdienst für jedes Postleitzahlgebiet zur Verfügung gestellt wird.

Nutzfläche

Der Energieverbrauch bezieht sich beim Energieverbrauchsausweis nicht auf die reine Wohnfläche, sondern auf die gesamte Nutzfläche des Gebäudes.

Um diese Nutzflächen miteinzubeziehen kann bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen sowie bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und ohne beheizbaren Keller die Wohnfläche mit 1,2 multipliziert werden, bei Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen und mit beheizbarem Keller mit 1,35.

Primärenergiebedarf

Im Gegensatz zum Endenergiebedarf berücksichtigt der Primärenergiebedarf die Art der Energieträger, schließt also vorgelagerte Prozessketten der Energieerzeugung, die Effizienz bei der Bereitstellung und die Klimaschädlichkeit mit ein.

Dabei gilt: Je klimafreundlicher die Energieerzeugung, desto niedriger ist der Primärenergiebedarf. Auch Umwandlungsverluste werden dabei mit eingerechnet. Jeder Energieträger wird mit einem Faktor versehen, dem sogenannten Primärenergiefaktor, nachzulesen im GEG § 22.

Registriernummer

Eine weitere Pflicht bei den Energieausweisen ist, dass Aussteller:innen, die ab Mai 2014 ausgestellte Energieausweise registrieren lassen müssen. Damit wird gewährleistet, dass ordnungsgemäße Vorgehen bei der Ausstellung später in Form von Stichproben überprüft werden kann. Über die Registriernummer werden die Ausweise beim Deutschen Institut für Bautechnik erfasst.

Vergleichswerte

Damit Eigentümer:innen sowie Miet- oder Kaufinteressent:innen die Energieeffizienz des Gebäudes einschätzen können, werden auf dem Energieausweis Vergleichswerte beim Endenergiebedarf aufgeführt. Daraus wird ersichtlich, welche Gebäudetypen in welchem Dämmungszustand den einzelnen Verbrauchsklassen zugeordnet werden.

Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
seit 23.04.2021
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.