In der Regel muss der Vermieter bei der Neuvermietung einer Immobilie einen Energieausweis vorzeigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es aber auch möglich, eine Immobilie ohne Energieausweis zu vermieten. Welche Gebäude von der Energieausweispflicht nicht betroffen sind und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, lesen Sie in diesem Artikel.


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Kannst du deinen Energieausweis vorweisen?

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Das Wichtigste in Kürze
  • Im Normalfall sind Sie als Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet, dem Interessenten im Zuge einer Neuvermietung einen aktuellen und gültigen Energieausweis vorzuzeigen.

  • Die Energieeinsparverordnung macht bei bestimmten Gebäuden jedoch Ausnahmen. Dazu zählen unter anderem denkmalgeschützte Bauwerke.

  • Sollten Sie ohne Energieausweis eine Wohnung oder Haus vermieten, obwohl eine Energieausweispflicht vorliegt, drohen als Konsequenz empfindliche Bußgelder, die bis zu mehreren tausend Euro betragen können.

  • Ein Energieausweis ist Pflicht – spätestens beim Besichtigungstermin. Gehen Sie auf Nummer sicher und bestellen Sie jetzt Ihren Energieausweis in nur wenigen Schritten.

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Darf ich eine Immobilie ohne Energieausweis vermieten?

Ganz gleich, ob es sich bei der Immobilie um ein Wohn- oder ein Gewerbeobjekt handelt: Grundsätzlich muss der Vermieter bei einer Neuvermietung gegenüber dem Mietinteressenten den Energieausweis (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) vorzeigen.

Nach der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) ist es sogar verpflichtend, schon in der Wohnungsanzeige wichtige Informationen aus dem Energieausweis anzugeben. Folgende Angaben müssen Vermieter mindestens benennen:

  • Art des Energieausweises (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis)

  • Wert des Endenergieverbrauchs oder des Endenergiebedarfs

  • wesentlicher Energieträger für die Beheizung des Objekts

  • Baujahr der Immobilie

  • Energieeffizienzklasse des Objekts

Sollte zum Zeitpunkt der Anzeigenschaltung noch kein Energieausweis vorliegen, so ist er spätestens zum Zeitpunkt des Besichtigungstermins vorzulegen. Wenn auch zu diesem Zeitpunkt kein Energieausweis vorliegt, droht dem Vermieter im schlimmsten Fall ein empfindliches Bußgeld in Höhe von mehreren tausend Euro.

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Gut zu wissen

In § 27 der Energieeinsparverordnung finden Sie sämtliche Ordnungswidrigkeiten.

Bei welchen Immobilien besteht keine Energieausweispflicht?

Die Energieeinsparverordnung macht in § 1 (Zweck und Anwendungsbereich) konkrete Angaben dazu, welche Bauwerke nicht von der Energieausweispflicht betroffen sind. Die EnEV gilt nicht für

  • Betriebsgebäude, welche zur Aufzucht oder zur Haltung von Tieren verwendet werden,

  • Betriebsgebäude, die aufgrund ihres Verwendungszwecks dauerhaft offengehalten werden müssen,

  • Bauwerke, die unterirdisch liegen,

  • Unterglasanalagen sowie Gebäude, die der Aufzucht, Vermehrung und dem Verkauf von Pflanzen dienen,

  • Zelte und Traglufthallen,

  • provisorische Gebäude, welche eine geplante Nutzungsdauer von bis zu 24 Kalendermonate haben,

  • Wohngebäude, die jährlich maximal vier Monate genutzt werden,

  • Wohngebäude, die eine zeitlich befristete Nutzungsdauer innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten haben und dabei weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Jahresverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung aufweisen,

  • Betriebsgebäude, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung eine Innentemperatur von zwölf Grad nicht übersteigen und

  • Betriebsgebäude, die nicht mehr als vier Monate in einem Jahr beheizt oder nicht mehr als zwei Monate gekühlt werden.

Eine weitere Ausnahme können Baudenkmäler, also denkmalgeschützte Bauwerke sein. In der § 24 der EnEV wird die Ausnahmeregelung wie folgt formuliert:

„Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen, kann von den Anforderungen dieser Verordnung abgewichen werden.“

Muss ich den Energieausweis bei einem bestehenden Mietverhältnis vorzeigen?

Sollten Sie als Vermieter ein bestimmtes Objekt noch vor der Einführung der Energieausweispflicht vermietet haben und besteht dieses Mietverhältnis auch weiterhin, dann müssen Sie dem Mieter den Energieausweis nicht vorzeigen. Die Energieausweispflicht greift nach aktueller Fassung der Energieeinsparverordnung nur bei Immobilienverkäufen und bei Neuvermietungen.

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Tipp

Wann Sie einen Energieverbrauchsausweis und wann einen Energiebedarfsausweis benötigen, erfahren Sie in diesem Artikel.

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    Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Was kostet ein Energieausweis?

Wie hoch die Kosten für die Anfertigung eines Energieausweises sind, hängt einerseits von der Art des Energieausweises (Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis) und andererseits von Arbeitsaufwand ab.

Energieverbrauchsausweise sind im Regelfall deutlich günstiger als Energiebedarfsausweise. Während ein verbrauchsbasierter Energieausweis häufig schon unter 100 Euro erwerblich ist, können die Kosten für den Energiebedarfsausweis bis zu 500 Euro betragen.

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