Eine professionelle Energieberatung kann helfen, den Energieverbrauch im Haus zu senken und langfristig Kosten zu sparen.

Angesichts steigender Preise für Strom, Gas und Heizöl sollten Hauseigentümer jede Chance nutzen, ihren Energieverbrauch und damit auch die Kosten zu senken. Positiver Nebeneffekt: Wer weniger Energie verbraucht, schont die Umwelt. Holen Sie sich dazu professionelle Hilfe ins Haus. Energieberater der Verbraucherzentralen sehen sich vor Ort bei Ihnen um und zeigen Ihnen, welche Einsparpotenziale in Ihrer Immobilie schlummern.

Energieberatung vor Ort

Zunächst verschafft sich der Berater, immer ein qualifizierter Ingenieur oder Gebäudeenergieberater, einen Überblick über den gegenwärtigen energietechnischen Zustand Ihres Hauses. Er nimmt das Haus gründlich unter die Lupe: Was leistet Ihre Heizungsanlage? Wie sieht es mit den Dämmwerten von Dach, Wänden und Fenstern aus? Helfen Sie dem Energieberater, indem Sie alle relevanten Belege bereithalten, also die Heizöl-, Fernwärme- oder Stromrechnungen der vergangenen Jahre.

Auf dieser Basis erstellt der Energieberater einen Bericht, der mögliche Energiesparmaßnahmen vorschlägt, die potenziellen Einsparmöglichkeiten berechnet und die Kosten für eventuelle Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen auflistet. Die wichtigsten Ergebnisse der Beratung erhalten Sie anschließend in schriftlicher Form. Jetzt ist es an Ihnen, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen – dabei gibt es staatliche Hilfen, etwa zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


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So wird die Beratung vom Staat gefördert

Auch die Energieberatung wird staatlich gefördert und zwar mit bis zu 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Je nach Umfang und Art der Beratung beträgt Ihr Eigenanteil zwischen ca. 50 und 100 Euro. Anspruch auf Förderung haben alle Gebäude- und Wohnungseigentümer, sofern der Bauantrag für die betreffende Immobile vor dem 31.12.1994 gestellt wurde. Weitere Bedingungen: Die Beratung muss sich auf das ganze Haus beziehen und die Wohnfläche muss mindestens 50 Prozent der Gesamtfläche betragen. Die Laufzeit dieses Förderprogramms des Bundeswirtschaftsministeriums ist zurzeit bis zum 31.12.2014 begrenzt.

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