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Wer eine Immobilie verkauft, fragt sich vermutlich, wann der Gewinn aus dem Immobilienverkauf steuerfrei ist. Einen Hausverkauf ohne Steuern gibt es tatsächlich, jedoch nur für private Verkäufer.
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Ab wann ein Immobilienverkauf steuerfrei ist, lässt sich in § 23 EStG (Einkommenssteuergesetz) nachlesen. Der Gesetzgeber räumt hier nämlich unter bestimmten Bedingungen Steuerfreiheit für Gewinne aus sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften ein:
Erfolgt der Verkauf vor Ablauf von zehn Jahren, wird die Spekulationssteuer als Einkommenssteuer auf private Veräußerungsgeschäfte auf den Erlös erhoben. Doch auch dann kann der Immobilienverkauf ohne Steuer auf das Einkommen noch möglich sein, und zwar dann …
Wenn Sie innerhalb der Zehnjahresfrist ein unbebautes Grundstück verkaufen, können Sie die Steuer jedoch nicht umgehen, denn der Gesetzgeber schließt hier die Möglichkeit der Nutzung zu Wohnzwecken aus.
Verkaufen Sie hingegen eine vermietete oder verpachtete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb, kommen Sie nicht um die Zahlung der Spekulationssteuer herum. Die Steuerbefreiung gilt nur für zu Wohnzwecken genutzte Immobilien.
Wenn Sie eine Wohnung verkaufen wollen, ohne dass eine Spekulationssteuer fällig wird, müssen Sie dieselben Bedingungen erfüllen wie bei einem Hausverkauf. Ein Verkauf ohne Steuern ist also dann nur möglich, wenn das Haus beziehungsweise die Wohnung …
Ein Wohnungs- oder Hausverkauf ist nie ganz steuerfrei, da auf die Kaufsumme immer die Grunderwerbssteuer anfällt. Diese wird aber üblicherweise durch den Käufer bezahlt. Sofern Sie die Immobilie oder Ihren Miteigentumsanteil daran allerdings im Wege der Vermögensauseinandersetzung bei Ihrer Scheidung auf den Ehepartner übertragen, bleibt übertragen von der Grunderwerbsteuer befreit (§ 3 Nr. 5 GrEStG).