Bei Abwesenheit kannst du eine Person deines Vertrauens darum bitten, den Immobilienkaufvertrag im Notariat für dich zu unterschreiben. Das geht sowohl mit als auch ohne Vollmacht, wobei in letzterem Fall eine Nachgenehmigung nötig ist. Hier erfährst du mehr über deine Möglichkeiten als Immobilienverkäufer:in, den Kaufvertrag ohne Anwesenheit notariell beurkunden zu lassen.

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    Das Wichtigste in Kürze
    • Falls du als Verkäufer:in bei einem notariellen Termin nicht zur Unterzeichnung des Kaufvertrages dabei sein kannst, hast du zwei Möglichkeiten für die notarielle Beurkundung ohne Anwesenheit: Entweder gibst du eine Vollmacht oder du entscheidest dich für eine vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung.

    • Die Vollmacht stellt die sicherere und schnellere Variante dar, denn die Nachgenehmigung kann den Kaufprozess verzögern und zu zusätzlichen Kosten führen.

    • Der Kaufvertrag ist bei einer vollmachtlosen Vertretung mit Nachgenehmigung erst mit dem Eingang deiner Genehmigung gültig.

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    Die Notarielle Beurkundung beim Immobilienverkauf

    Der Notartermin ist ein wesentlicher Bestandteil der Verkaufsabwicklung bei einer Immobilienübertragung. Die Vertragsparteien treffen im Notariat, denn der Verkauf einer Immobilie muss nach § 311b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stets notariell beurkundet werden, anderenfalls kommt der Wechsel der Eigentümer:innen nicht zustande. Auch die Auflassung ins Grundbuch gehört zur Kaufabwicklung und ist vorgeschrieben. Damit der:die Notar:in aktiv werden kann, sind Verkaufsunterlagen erforderlich und sollten durch den:die Verkäufer:in vorbereitet werden.

    Die Notargebühren machen rund 1,5 Prozent der Verkaufssumme aus, zusammen mit den Grundbuchkosten sind es rund 2 Prozent. Im Normalfallfall vereinbart der: die Käufer:in den Notartermin und bezahlt die Notargebühren. Wenn nun aber eine Vertragspartei diesen wichtigen Termin nicht wahrnehmen kann?


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    Notarielle Beurkundung ohne Anwesenheit – geht das?

    Es kann viele verschiedene Gründe geben, wie beispielsweise eine plötzlich auftretende Krankheit oder eine berufliche Ausnahmesituation, die ein Erscheinen zum Notartermin beim Hausverkauf verhindern. Für diese Umstände hat der Gesetzgeber bestimmte Rahmenbedingungen geschaffen, sodass eine Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages auch mit einer Vertretungsperson vollzogen werden kann.


    Altes Ehepaar schreibt Vollmacht

    Die folgenden Abstufungen der Vertretungsbefugnisse für die Beurkundung des Verkaufsvertrags ohne Anwesenheit sind zu unterscheiden:

    • Generalvollmacht: größtmögliche Vollmacht
    • Vollmacht mit Einschränkungen: Befugnisse werden persönlich festgelegt
    • Vorsorgevollmacht: individuelle Festlegung der Befugnisse

    Welche Vollmacht ist für die Beurkundung nötig?

    Wenn du als Verkäufer rechtzeitig weißt, dass du zum Notartermin, bei dem der Kaufvertrag mit notarieller Beurkundung offiziell unterzeichnet wird, nicht anwesend sein kannst, ist eine Vollmacht die richtige Wahl. Diese muss zwangsläufig notariell beurkundet sein.

    Wir empfehlen dir, mit dem für den Kaufvertrag zuständigen Notariat frühzeitig in Kontakt zu treten. Dieses kann auf deine Bitte hin eine Vollmacht für eine andere Person ausstellen, der du natürlich vollkommen vertrauen solltest. Du musst nicht verwandt sein, um einer Person eine Vollmacht für die notarielle Beurkundung in deiner Abwesenheit auszustellen. Wichtig ist aber, dass du als Verkäufer:in gemeinsam mit der zu bevollmächtigenden Person die Vollmacht bei dem:der Notar:in unterschreibst, denn nur dann ist diese überhaupt gültig.

    Beim Notartermin ist dann die von die bevollmächtigte Person vor Ort. Sie muss sich ausweisen und die notariell beurkundete Vollmacht mitbringen. Du selbst solltest idealerweise den letzten Stand des Kaufvertrags kennen und damit einverstanden sein. Hier erfährst du mehr zum Hausverkauf mit Notari:in.


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    Prüfung des Kaufvertrags

    Bei der notariellen Beurkundung ohne Anwesenheit solltest du den Kaufvertrag noch gründlicher unter die Lupe nehmen als ohnehin. Denn alle Inhalte müssen vorab im Detail geklärt sein: Es sollte unbedingt vermieden werden, dass vor Ort noch spontane Änderungen des Vertrages besprochen werden. Mehr zum Kaufvertragsentwurf erfährst du hier.

    Was ist eine vollmachtlose Vertretung?

    Wenn der Kaufvertrag schnell unterzeichnet werden muss und du als Verkäufer aus vorher nicht absehbaren Gründen nicht zum Notartermin kommen kannst, gibt es auch die Option einer vollmachtlosen Vertretung. Auch hier wählst du eine Person deines Vertrauens und bittest diese, in deiner Abwesenheit den Vertrag notariell beurkunden zu lassen. Das können zum Beispiel Immobilienmakler:innen sein, mit denen du den Verkauf abgewickelt hast.


    Mann unterschreibt Vertrag in einem Büro Eine Vertrauensperson darf den Kaufvertrag als vollmachtlose:r Vertreter:in für dich unterschreiben.

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    Verkaufen mit Makler:in

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    Notar:innen kennen diese Möglichkeit und werden sie akzeptieren. Jedoch ist der Kaufvertrag mit dieser Unterschrift noch nicht rechtswirksam, obwohl der:die Notar:in ihn bereits beurkundet hat und auch der:die Käufer:in beim Termin unterschreibt. Solange die Nachgenehmigung fehlt, ist die Urkunde „schwebend unwirksam“.

    Das hat den großen Nachteil, dass für Käufer:innen mehr Unsicherheit besteht. Denn wenn keine Nachgenehmigung deinerseits erfolgt, ist der Vertrag gegebenenfalls nicht rechtsgültig. Ein Grund für diese Art der Unterzeichnung kann jedoch sein, dass die Käufer:innen sichergehen möchten, dass der Kaufvertrag innerhalb der 14 Tage Widerrufsrecht bei der Baufinanzierung zustande kommt. Innerhalb dieser Frist können Käufer:innen ihren Kredit bei der Bank kostenlos kündigen. Daher kann es sinnvoll sein, den Vertrag auf diese Weise zu unterschreiben, auch wenn die Rechtswirksamkeit erst später entsteht.


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    Warum der Kauf platzen könnte

    Du solltest wissen, dass du einen in vollmachtloser Vertretung beurkundeten Kaufvertrag nicht mehr ändern kannst. Du darfst ihn nur anerkennen oder die Nachgenehmigung ablehnen, womit der Kauf platzt.
    Hier erfährst du, was passiert, wenn Hausverkäufer:innen einen Rückzieher machen.

    Verkäufer:innen und Käufer:innen erhalten den Kaufvertrag jedoch bereits vorab zur Prüfung. Beide Seiten stimmen letzte Details miteinander ab, bevor der Termin vereinbart wird. Erkläre am besten ausdrücklich, dass du dich beim Termin vertreten lassen musst und daher Änderungen vor Ort für dich nicht akzeptabel sind. Dann wissen die Käufer:innen dass der Vertrag vorab genau geprüft und mögliche Änderungen frühzeitig thematisiert werden müssen.

    Was ist eine Nachgenehmigung?

    Die Nachgenehmigung für die vollmachtlose Vertretung zur Unterschrift in Abwesenheit ist unkompliziert auszustellen. Du darfst zu einem:einer Notar:in deiner Wahl im Bundesgebiet gehen und in seiner:ihrer Anwesenheit das Dokument unterschreiben. Solltest du dich im Ausland befinden, kannst du eine Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts aufsuchen. In der jeweiligen Botschaft erhälst du weitere Informationen.


    Frau unterschreibt Nachgenehmigung bei einem Notar

    Dafür brauchst du eine Kopie des schwebend unwirksamen Kaufvertrags. Der:die Notar:in schickt Ihnen das benötigte Formular für die Nachgenehmigung sowie die Kopie des Vertrags zu. Bei einem Notariat Ihrer Wahl füllen Sie das Formular aus, unterschreiben es und lassen dies beglaubigen. Du kannst keine Änderungen am Kaufvertrag mehr vornehmen und bestätigst mit deiner Genehmigung, dass du den Vertragsinhalt akzeptierst.

    Die Notar:innen senden die Nachgenehmigung mit echter Unterschrift dann an jene:n Notar:in, der:die den Kaufvertrag beurkundet hat. Es ist natürlich auch möglich, die Nachgenehmigung bei jenem:jener Notar:in zu unterschreiben, der:die auch den Kaufvertrag erstellt hat. Das ist für dich von Vorteil, denn die Kaufabwicklung kann bei einer notariellen Beurkundung ohne Anwesenheit mit vollmachtloser Vertretung erst dann beginnen, wenn deine Nachgenehmigung vorliegt.

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    Kosten für die Nachgenehmigung

    Die Kosten für die Nachgenehmigung richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie. Wenn dieser beispielsweise bei 250.000 Euro liegt, solltest du als Verkäufer:in mit Notarkosten für die Nachgenehmigung von etwa 100 Euro rechnen. Die genauen Notargebühren kannst du im Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG) nachschauen. Viele Notar:innen werden einfach eine Arbeitsstunde verrechnen oder eine Pauschale für die Beglaubigung ansetzen.


    Fazit – Realisierung der Vertragsunterzeichnung

    Eine Vollmacht oder eine vollmachtlose Vertretung bietet dir weitere Optionen zur Realisierung der Vertragsunterzeichnung,
    wenn du den Termin wirklich nicht wahrnehmen kannst. Schließlich soll
    die Immobilienübertragung stattfinden, für die man im Vorfeld Nerven,
    Zeit und Energie investiert hat. Allerdings sollte man im Blick
    behalten, dass sowohl die Errichtung einer notariellen Vollmacht als
    auch die Zustimmung im Nachgang mehr Kosten und mehr Aufwand verursachen.

    Darüber hinaus ist es einfacher, wenn die Beurkundung in Anwesenheit
    aller Beteiligten stattfindet
    , weil eventuell aufkommende Fragen direkt vor Ort geklärt werden können. Im Gegensatz dazu erfordern die Vertragsunterzeichnungen über Vertreter im Falle von Fragen und Unklarheiten einen größerem Abstimmungs- und Beratungsaufwand im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung.

    Kurzfristige Änderungen im Vertrag sind zudem nur schwer umsetzbar.
    Insgesamt ist eine Vollmacht oder vollmachtlose Vertretung eine gute Lösung, um zu verhindern, dass der Verkauf verschoben werden muss.

    Einfacher, kostengünstiger und direkter ist die persönliche Anwesenheit
    und sollte nur aus schwerwiegenden Gründen wie beispielsweise einer
    Erkrankung, einer extrem weiten und kostspieligen Anreise oder einer
    beruflichen Ausnahmesituation gegen eine Vertretervariante getauscht
    werden
    . Erkrankung kann, muss aber nicht zu einer Vertretung führen,
    denn Notar:innen führen auch Termine außerhalb der Geschäftsstelle durch und suchen dich im Krankenhaus auf.

    FAQ: Häufige Fragen zur notariellen Beurkundung ohne Anwesenheit

    Kann man sich bei der notariellen Beurkundung vertreten lassen?

    Die notarielle Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags in Abwesenheit ist möglich. Wenn sich Käufer:in oder Verkäufer:n vertreten lassen möchte durch eine Vertrauensperson ihrer Wahl, wird eine Vollmacht benötigt. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass die Vollmacht von einem:einer Notar:in erstellt worden ist. 

    Mit welchen Vollmachten kann ich mich vertreten lassen?

    Es gibt drei Abstufungen der Vertretungsbefugnisse für die Beurkundung eines Verkaufsvertrags einer Immobilie ohne Anwesenheit: Die Generalvollmacht ist die größtmögliche Vollmacht. Bei einer Vollmacht mit Einschränkungen werden die Befugnisse persönlich festgelegt. Die Vorsorgevollmacht legt die Befugnisse des oder der Bevollmächtigten in einer Notsituation einzeln fest.

    Wo erhalte ich eine Vollmacht?

    Wenn du eine Vollmacht benötigst, wende dich an dein Notariat. Dort wird eine Vollmacht für eine Person ausgestellt, der du absolut vertraust.

    Wozu brauche ich eine Nachgenehmigung?

    Die Nachgenehmigung ist für die vollmachtlose Vertretung zur Unterschrift in Abwesenheit nötig, beispielsweise wenn du einen Kaufvertrag unterschreiben willst, jedoch nicht bei der tatsächlichen Unterzeichnung zugegen sein können. Die Abwicklung eines Kaufs kann bei einer notariellen Beurkundung ohne Anwesenheit mit vollmachtloser Vertretung erst dann beginnen, wenn deine Nachgenehmigung vorliegt.

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    Nadine Kunert
    Expertin für Verkauf & Vermietung

    Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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