
Für die Vermittlung passender Makler erhält ImmoScout24 eine Provision.
Bei einem Hausverkauf fallen Kosten für verschiedene Leistungen und benötigte Dokumente an, die Verkäufer nicht immer im Blick haben. Hier erfahren Sie, wie viel Sie für Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren sowie weitere Kaufnebenkosten einplanen müssen und wo sich diese einsparen lassen. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht außerdem, welche Kosten beim Hausverkauf konkret entstehen – sowohl für Verkäufer als auch Käufer.
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Kosten beim Hausverkauf: Beispielkalkulation
Beispiel 1: Immobilie befindet sich in Nordrhein-Westfalen, wo sich Käufer und Verkäufer die Maklerprovision teilen
In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Saarland, Baden-Württemberg, Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Schleswig-Holstein wird die Provision zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer getragen. Hier übernimmt jede Partei 3,57% der Kaufsumme.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir empfehlen Ihnen drei passende Makler aus Ihrer Region, in nur 3 Minuten.
Art der Maßnahme |
Kosten für den Verkäufer |
Kosten für den Käufer |
Energieausweis und andere Dokumente |
500 Euro |
0 Euro |
Wertgutachten |
2.000 Euro |
0 Euro |
Spekulationssteuer |
0 Euro |
0 Euro |
Löschung der Grundschuld |
400 Euro |
0 Euro |
Vorfälligkeitsentschädigung |
9.000 Euro |
0 Euro |
Maklerkosten inkl. Mehrwertsteuer (3,57%) |
12.495 Euro |
12.495 Euro |
Notarkosten |
0 Euro |
3.000 Euro |
Grundbuchgebühren |
0 Euro |
1.500 Euro |
Grunderwerbsteuer (6,5 %) |
0 Euro |
22.750 Euro |
Insgesamt |
24.395 Euro |
39.745 Euro |
Annahme: Verkauf eines Einfamilienhauses in Nordrhein-Westfalen bei einem Verkaufspreis von 350.000€. Dabei handelt es sich um eine selbst bewohnte Immobilie, die mithilfe eines Maklers verkauft wird.
Beispiel 2: Käufer befindet sich in Hessen und muss die vollständige Provision von 5,95% übernehmen
Die vollständige Provision müssen dagegen Käufer in Berlin und Brandenburg (7,14%) sowie Hamburg (6,25%) und Hessen (5,95%) bezahlen.
Art der Maßnahme |
Kosten für den Verkäufer |
Kosten für den Käufer |
Energieausweis und andere Dokumente |
500 Euro |
0 Euro |
Wertgutachten |
2.000 Euro |
0 Euro |
Spekulationssteuer |
0 Euro |
0 Euro |
Löschung der Grundschuld |
400 Euro |
0 Euro |
Vorfälligkeitsentschädigung |
9.000 Euro |
0 Euro |
Maklerkosten inkl. Mehrwertsteuer (5,95%) |
0 Euro |
20.825 Euro |
Notarkosten |
0 Euro |
3.000 Euro |
Grundbuchgebühren |
0 Euro |
1.500 Euro |
Grunderwerbsteuer (6,0 %) |
0 Euro |
21.000 Euro |
Insgesamt |
11.900 Euro |
46.325 Euro |
Annahme: Verkauf eines Einfamilienhauses in Hessen bei einem Verkaufspreis von 350.000€. Dabei handelt es sich um eine selbst bewohnte Immobilie, die mithilfe eines Maklers verkauft wird.
In Niedersachsen werden die Provisionen je nach Region unterschiedlich ausgehandelt und liegen entweder bei 3,57% für beide Parteien oder bei 4,76 bis 5,95% für den Käufer.
Während der Käufer die oben stehende Summe zum Kaufpreis hinzuaddieren muss, verhält es sich beim Verkauf gegenteilig: Als Verkäufer des Hauses müssen Sie diese Posten vom erzielten Erlös abziehen – so wissen Sie, wie viel Gewinn Sie tatsächlich erzielt haben.
Kosten für Energieausweis beim Hausverkauf
Um diesen Punkt kommen Sie nicht herum: Die Vorlage eines Energieausweises ist beim Hausverkauf seit 2009 Pflicht und wird seit 2015 streng überwacht. Kommen Sie als Eigentümer dieser Pflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder. Ein einfacher Verbrauchsausweis auf Basis der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen kostet etwa 50 bis 80 Euro. Sinnvoller ist allerdings der detaillierte Bedarfsausweis, den ein Fachmann anhand einer Analyse vor Ort erstellt. Hier liegen die Preise zwischen 300 und 500 Euro.
Kosten für Wertgutachten beim Hausverkauf
Damit Sie einen angemessenen und realistischen Kaufpreis für Ihr Haus festlegen können, ist ein Wertgutachten sinnvoll. Zunächst können Sie sich mithilfe von ImmobilienScout24 selbst einen Überblick verschaffen, indem Sie gezielt nach Objekten mit ähnlicher Lage, Größe und Ausstattung in Ihrer Region suchen und deren Preise miteinander vergleichen.
Alternativ können Sie unsere kostenlose Online-Immobilienbewertung nutzen, bei der wir auf unsere umfangreiche Datenbank zurückgreifen und Ihnen eine kurzfristige Wertermittlung ermöglichen.
Spekulationssteuer
Wann sind keine Steuern zu zahlen? | Wann fallen Steuern an? |
Ob Sie Spekulationsteuer zahlen müssen, ist davon abhängig, wie Sie die Immobilie genutzt haben. Grundsätzlich gilt: Haben Sie die Immobilien selbst genutzt, gilt die sogenannte Spekulationsfrist von 10 Jahren nicht und der Verkaufserlös bleibt steuerfrei. Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor selbst bewohnt haben. | Die 10-Jahres-Frist spielt aber dann eine Rolle, wenn Sie Ihre Immobilie vermietet haben. Verkaufen Sie das Objekt also innerhalb von 10 Jahren nach Erwerb, wird dabei ein Gewinn erzielt und haben Sie es in den beiden vor dem Verkauf liegenden Jahren vermietet, müssen Sie Steuern zahlen. Haben Sie die Immobilie teils vermietet und teils selbst genutzt, wird der Veräußerungsgewinn und die damit anfallende Steuer auf die Wohnfläche aufgeteilt. Wie hoch die steuerlichen Abgaben ausfallen, hängt maßgeblich vom Wertgewinn und Ihrem eigenen Einkommenssteuersatz ab. Den Gewinn geben Sie in Ihrer jährlichen Steuererklärung an. |
Löschung der Grundschuld
Für Verkäufer stellt sich oftmals die Frage, ob sich durch die Löschung der Grundschuld ein höherer Preis erzielen lässt. Denn immerhin möchten Käufer doch eine lastenfreie Immobilie übernehmen. Doch sollten Sie bedenken, dass diese Löschung mit Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt verbunden ist – bei einer Immobilie mit einem Wert von 150.000 Euro sind das etwa 300 Euro.
Vermeiden lassen sich diese Kosten beim Hausverkauf, indem die Grundschuld an den Käufer abgetreten wird. Der Käufer lässt sich von der Bank des Verkäufers bestätigen, dass das Darlehen getilgt wurde und kann nun seinerseits bei der eingetragenen Bank einen Kredit für den Kauf der Immobilie aufnehmen.
Wurde das Darlehen noch nicht getilgt, ist eine Löschung der Grundschuld nicht möglich. Der Verkäufer richtet in diesem Fall ein Treuhandkonto beim Notar ein. Die Kaufsumme wird auf dieses Konto eingezahlt und der verbleibende Kreditbetrag auf diese Weise getilgt.
Besteht für die Immobilie ein Wohnrecht, sollte es vor dem Verkauf gelöscht werden, da es sich wertmindernd auswirken kann. Hierfür wenden Sie sich an einen Notar, der die Kosten für die Löschung anhand des Alters des Wohnberechtigten festlegt. Bei einem 80-jährigen Wohnberechtigten dient beispielsweise der dreifache Jahreswert des Wohnrechts als Berechnungsgrundlage.
Vorfälligkeitsentschädigung bei Hausverkauf
Beim Hausverkauf können Kosten für die Auflösung eines noch bestehenden Kredits anfallen. Durch die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung lässt sich die Bank für einen möglichen Zinsschaden entschädigen. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, hängt von der Restlaufzeit, dem Nominalzins und Wiederanlagezins ab. Grundsätzlich gilt: Je länger die Restlaufzeit des Kredits und je höher der Nominalzins im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau ist, desto mehr müssen Sie bezahlen.
Sie möchten Ihr Restdarlehen von 150.000 Euro zwei Jahre vor Ablauf kündigen – bei einem Sollzinssatz von 4%, einem Wiederanlagezins von 0,25% und einer monatlichen Rate von 1200 Euro. Dadurch entsteht der Bank ein Zinsschaden von rund 9.680 Euro.
Davon abgezogen werden Posten wie:
- Erstattung für erspartes Risiko
- Margenerstattung
- Erstattung für ersparte Verwaltungskosten
Hinzu kommen allerdings etwa 100 Euro Bearbeitungsgebühren, deren genaue Summe Sie bei Ihrer Bank anfragen können.
Abzüglich der Ersparnisse und zuzüglich der Bearbeitungskosten fallen für Sie rund 9.170 Euro Vorfälligkeitsentschädigung an.