Mit der Selbstauskunft wollen sich Vermieter ein Bild von zukünftigen Mietern machen. Auskünfte zu Einkommen und Job
gehören dazu und sind berechtigt. Aber die Informationspflicht bei der Wohnungsbewerbung hat Grenzen.
Wissen Sie, welche Fragen in der Selbstauskunft zulässig sind?
Falls nicht, sind Sie damit nicht alleine. Über 63 Prozent gaben in einer ImmobilienScout24-Umfrage an, dass sie sich vor der Wohnungsbewerbung nicht darüber informiert haben, welche Vermieter-Fragen zu ihrer persönlichen und finanziellen Situation sie beantworten müssen.
Was Vermieter fragen
Wir haben ImmobilienScout24-Nutzer gefragt, welche Erfahrungen sie mit der Selbstauskunft bei der Wohnungsbewerbung gemacht haben. Neben den gängigen Fragen zu Schuldenfreiheit und aktuellem Anstellungsverhältnis baten manche Vermieter um einige unerwartete Informationen.

Welche Fragen sind zulässig?
Der Vermieter hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer in seine Wohnung zieht. Um sich gegen ausbleibende Mietzahlungen abzusichern, erkundigt er sich nach dem Einkommen und aktuellem Arbeits- und Vormietverhältnis. Er darf aber nur abfragen, was wirklich notwendig ist. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung dürfen die Daten nur mit der Einwilligung des Mietinteressenten gespeichert werden.
Frage |
zulässig |
nicht zulässig |
Frage: Name, Anschrift und Geburtsdatum | ||
Frage: Personen, die mit einziehen | ||
Frage: Aktuelles Arbeitsverhältnis | ||
Frage: Finanzielle Situation (Einkommen, Schuldenfreiheit) | ||
Frage: Bisheriges Mietverhältnis (Dauer, Mietzahlungsbestätigung) | ||
Frage: Nutzung der Wohnung (z.B. gewerbliche Nutzung) | ||
Frage: Haustiere (Kleintiere brauchen aber keine Zustimmung) | ||
Frage: Familienstand | ||
Frage: Schwangerschaft | ||
Frage: Staatsangehörigkeit (nur in Ausnahmen zulässig) | ||
Frage: Religionszugehörigkeit | ||
Frage: Migrationshintergrund | ||
Frage: Sexuelle Orientierung | ||
Frage: Politische Gesinnung | ||
Frage: Vorstrafen | ||
Frage: Krankheiten | ||
Frage: Zugehörigkeit zu Parteien, Gewerkschaften etc. | ||
Frage: Musikinstrumente | ||
Frage: Raucher oder Nichtraucher |
Üblicherweise erhält der Mieter die Selbstauskunft bei der Wohnungsbesichtigung, um sie vor Ort auszufüllen. Wer den Fragebogen schon vor einem Besichtigungstermin bekommt, fügt ihn am besten den Unterlagen in der Bewerbungsmappe bei.
Artikel 9 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Als Mietinteressent richtig antworten
Niemand ist verpflichtet, die Fragen des Vermieters zu beantworten – deshalb steht oft „Freiwillige Selbstauskunft“ auf dem Fragebogen. Allerdings wird der Vermieter vermutlich Interessenten den Vorzug geben, die das Formular ausfüllen.
Beantworten Sie zulässige Fragen unbedingt wahrheitsgemäß. Sollte sich später herausstellen, dass falsche Angaben gemacht wurden, kann es zur Anfechtung des Mietvertrags oder fristlosen Kündigung kommen. Bei unberechtigten Fragen können Sie zur Notlüge greifen. Beispiel: Wurde die Frage nach geplantem Familienzuwachs in der Selbstauskunft verneint, kann der Vermieter Ihnen nicht einfach kündigen, wenn Sie später doch ein Kind bekommen.
Digitale Bewerbermappe erstellen
Im besten Falle überreichen Sie dem Vermieter direkt bei der Wohnungsbesichtigung Ihre vollständigen Unterlagen inklusive Selbstauskunft. Unser Tipp: Nutzen Sie dafür die Bewerbermappe von ImmobilienScout24.

In der Bewerbermappe enthalten:
✓ Mietzahlungsbestätigung
✓ Einkommensnachweis
✓ SCHUFA-BonitätsCheck
✓ IdentitätsCheck
Die Vorteile:
- Ihre Wohnungsanfrage steht immer oben im Postfach des Anbieters
- ImmobilienScout24 beschafft alle benötigten Bewerbungsdokumente in nur 3 Minuten
- Inklusive SCHUFA-BonitätsCheck, der einmal im Monat aktualisiert werden kann
- Dank Premium-Kennzeichnung heben Sie sich von den Mitbewerbern ab
- Exklusive Wohnungsanzeigen auf ImmobilienScout24 können zuerst von Ihnen als Premium-Mitglied kontaktiert werden
- Jederzeit aktuelle und hochwertig gestaltete Bewerbermappe mit allen Dokumenten sowohl digital als auch zum Ausdrucken
So funktioniert's:
- Alle wichtigen Unterlagen über ImmobilienScout24 besorgen oder eigene Dokumente hochladen.
- Fertige Bewerbermappe als PDF herunterladen, ausdrucken oder per E-Mail an den Vermieter schicken.
- Mit dem Abonnement der digitalen Bewerbermappe werden Sie Premium-Mitglied bei ImmobilienScout24.
Ihre Daten werden verschlüsselt gespeichert und mit allen gängigen Sicherheitszertifikaten geschützt. Sie selbst entscheiden, welche ausgewählten Wohnungsanbieter zu welchem Zeitpunkt die Bewerbungsunterlagen erhalten.