Die richtige Auswahl von geeigneten Mieter:innen ist für Vermieter:innen essentiell, um möglichen Konflikten in der Zukunft vorzubeugen. Denn wohl jede:r Vermieter:in scheut sich vor Mietnomad:innen und den damit zusammenhängenden Kosten. In diesem Artikel lesen Sie, welche Fragen Ihnen bei der richtigen Einschätzung der Interessent:innen helfen, welche Fragen tabu sind und welche Unterlagen Sie schon vor der Wohnungsbesichtigung von Bewerber:innenn einfordern dürfen. 


F2L icon

Die richtigen Mieter:innen finden

...war noch nie so einfach! Schalte jetzt kostenlos deine Anzeige und finde schnell & einfach neue Mieter:innen.


Das Wichtigste in Kürze:

  • Vermieter:innen dürfen nur zulässige Fragen stellen, die ein berechtigtes Interesse befriedigen. Fragen zur Nationalität, Religion und dergleichen gehören nicht dazu. 
  • Vermieter:innen dürfen sich auch anderweitig über die Mietinteressent:innen erkundigen und beispielsweise bei der:dem Vormieter:in nach einer Referenz  fragen. Während der Wohnungsbesichtigung sind nur mietrelevante Fragen erlaubt. 
  • Ein:e Makler:in für Immobilien ist für Vermieter:innen sehr hilfreich, um Mietinteressent:innen professionell einzuschätzen und bei der Überprüfung von Selbstauskünften und Bonitäts-Checks zu helfen.


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.


Wie finde ich passende Mieter?

Als Vermieter:in ist es Ihnen sicherlich wichtig, immer die passenden Mieter:innen zu finden. Dies ist jedoch gar nicht so einfach. Entsprechend lohnt es sich, eine Checkliste zu den wichtigsten Kriterien anzulegen. Dazu gehören Dinge, die Sie schon vor dem Termin, aber auch während der Begehung überprüfen können. Zudem sollten Sie wissen, welche Fragen Sie stellen dürfen und welche nicht.  

Sie haben folgende Möglichkeiten, um passende Mieter:innen für Ihre Immobilie zu identifizieren: 

  • Informationen aus der Mieterselbstauskunft 
  • Kontakt mit früheren Vermieter:innen 
  • Bonitätsauskunft 
  • Befragung während der Besichtigung 

Anhand der gesammelten Informationen finden Sie heraus, welche der Mietinteressent:innen Ihre Kriterien erfüllen. Dafür ist vor allem  wichtig, dass Sie Ihre Zielgruppe kennen. Unter anderem sollten neue Mieter:innen auch zu den bereits im Haus wohnenden Parteien passen. Tipps zur Zielgruppe sowie Tipps zur Vermarktung finden Sie auf unserer Seite.

hint
Wichtig: Schützen Sie sich gut vor Mietnomad:innen

Diese professionellen Mietpreller:innen überzeugen selbst erfahrene Vermieter:innen, weshalb Sie sich am besten von einer:einem Makler:in bei der Suche nach Mieter:innen unterstützen lassen.

Was kann ich schon vor der Wohnungsbesichtigung überprüfen?

Bevor Sie Interessent:innen zu einer Wohnungsbesichtigung einladen, sollten Sie bereits erste Informationen einholen. Zum Beispiel erfahren Sie durch eine Anfrage bei vorherigen Vermieter:innen, ob die Mieter:innen stets ihren Zahlungsverpflichtungen nachgegangen sind oder ob es beispielsweise Zahlungsverzögerungen bei der Miete gab. 

Ebenfalls können Sie von Vorvermieter:innen erfahren, ob die frühere Immobilie in einem ordentlichen Zustand zurückgelassen wurde. Anderweitige Informationen dürfen alte Vermieter:innen aber nicht preisgeben. Zusätzlich können Sie sich aber auch im Internet umschauen, ob es schon Warnungen zu den Mieter:innen gibt, weil diese beispielsweise als Mietnomad:innen bekannt sind.   

Darüber hinaus können Sie schon vor der Besichtigung eine Reihe von Unterlagen von Mietinteressent:innen verlangen. Die folgenden Unterlagen sind relevant und können zur Besichtigung mitgebracht werden: 

  • Personalausweis und Einkommensnachweis 
  • Schufa-Auskunft  
  • Arbeitsvertrag und Mietbürgschaft 
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Referenzen 
  • Lebenslauf und Anschreiben für Bewerbung 
  • Berechtigungsschein (nur für Sozialwohnungen)  
hint
Tipp: Überprüfung der Bonität von Mieter:innen

Die Überprüfung der Bonität von Mieter:innen ist ein wichtiges Werkzeug für die Wahl darüber, wer den Mietvertrag für die Immobilie unterschreiben darf. Bei ImmoScout24 bieten wir Ihnen einen Bonitäts-Check an.

Welche Fragen darf ich Mietinteressenten während der Besichtigung stellen?

Bei einer Besichtigung haben sowohl Vermieter:innen als auch Mietinteressent:innen das Recht, Fragen zu stellen. Als Vermieter:in dürfen Sie aber nur zulässige Fragen stellen. Dazu gehören die folgenden Fragen für Mieter:innen während der Besichtigung:

  • Verfügen Sie über einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag?

  • Wie hoch ist der Verdienst, gibt es Gehaltsabrechnungen und wer ist der Arbeitgeber?

  • Müssen Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen, um die Kaution oder Miete zahlen zu können?

  • Wird es Tiere im Haushalt geben?

  • Spielen Sie Musikinstrumente und wenn ja, welche?

  • Wann möchten Sie einziehen?

  • Wie lange möchten Sie in der Wohnung wohnen?

  • Ist ein befristetes Mietverhältnis gewünscht?

  • Möchten Sie die Wohnung möbliert oder teilmöbliert übernehmen?

  • Möchten Sie die Einbauküche abkaufen oder bringen Sie eine eigene Küche mit?

  • Benötigen Sie auch einen Garagenstellplatz?

  • Wie viele Personen sollen in die Immobilie einziehen?

  • Gehören die anderen Personen zum Haushalt oder sind es Freund:innen oder Bekannte?

  • Für welche Zwecke soll die Wohnung angemietet werden?

  • Soll sie nicht nur zu Wohnzwecken genutzt werden, wozu noch?

  • Warum endet das bisherige Mietverhältnis?

  • Gibt es aus vorherigen Mietverhältnissen Mietschulden?

  • Können Sie eine Vorvermieterbescheinigung und eine SCHUFA Auskunft vorlegen?

  • Gibt es ein Verfahren zur Vermögensauskunftserteilung?

Welche Fragen an Mieter sind nicht zulässig?

Neben den zulässigen Bereichen gibt es aber auch viele unzulässige Fragen. Vermieter:innen dürfen zum Beispiel keine Informationen aus dem privaten Bereich erfragen. Für alle Fragen muss es ein berechtigtes Interesse für das Mietverhältnis und den späteren Mietvertrag geben. 

Fragen nach den folgenden Informationen sind während der Besichtigung unzulässig: 

  • Nationalität, Religionszugehörigkeit und Ethnie 
  • Familienstand, Kinderwunsch und Schwangerschaft  
  • Vorstrafen und Aufenthaltsgenehmigung 
  • Rauchgewohnheiten 
  • Krankheiten 
  • Anzahl von Besucher:innen  
  • Musikgeschmack und Hobbys 
  • Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung 
  • Grund des Wohnungswechsels 
  • Mitgliedschaft in einer Partei oder politische Einstellung 
hint
Unwahrheitsgemäße Antworten:

Falls Sie diese Fragen dennoch stellen, haben Mietinteressent:innen die Möglichkeit, unwahrheitsgemäß zu antworten. Hier handelt es sich um eine der ganz wenigen Situationen, in denen das Gesetz das Lügen erlaubt. 

Welche Tipps gibt es für Vermieter bei der Wohnungsbesichtigung?

Um die Wohnungsbesichtigung zu organisieren, lassen Sie sich am besten von einer:einem professionellen Makler:in unterstützen. Denn die Expert:innen übernehmen für Sie alle wichtigen Dinge inklusive Home Staging, helfen bei der Vorauswahl und Überprüfung von Interessent:innen, und geben Ihnen eine qualifizierte Empfehlung zur Wahl der Mieter:innen für Ihre Immobilie.  

tipp
Makler:innen finden:

Bei ImmoScout24 finden Sie erfahrene Makler:innen, die sich in Ihrer Region auskennen und mit Wohnungsbesichtigung, Miete, Mietvertrag & Co. helfen. Vereinbaren Sie jetzt einen Kennenlerntermin für Vermieter:innen mit einer:einem Makler:in!

Meist ist es praktischer, die Wohnungsbesichtigungen erst nach dem Auszug der bisherigen Mieter:innen durchzuführen. So gibt es diesbezüglich keinerlei organisatorische Dinge zu beachten und Besichtigungen sind unabhängig von den Terminen der alten Mieter:innen möglich. Schließlich müssen nur Vermieter:innen und Interessent:innen gemeinsam eine passende Zeit finden.

Handelt es sich um eine leerstehende Immobilie, sollte diese einen guten Eindruck hinterlassen und attraktiv auf die Bewerber:innen wirken. Ganz wichtig sind Ordnung und Sauberkeit bei einer Wohnungsbesichtigung. Falls Baumaßnahmen stattfinden, sollte der Zeitpunkt der Besichtigung möglichst auf danach geschoben werden. 

Eventuelle Mängel sollten Sie entweder im Vorfeld beheben oder zumindest bei der Besichtigung auf diese hinweisen. Es ist nicht empfehlenswert, einen Mangel zu verstecken. Falls ein Mangel nach dem Einzug entdeckt wird, haben Mieter:innen das Recht auf eine fristlose Kündigung. Deswegen ist es wichtig, offen mit bestehenden Mängeln umzugehen. Im Mietvertrag können Sie Regelungen zum Umgang mit Mängeln an der Immobilie treffen. 


digital-contract

Dein Mietvertrag: Rechtssicher & vermieterfreundlich

Nutze jetzt den vermieterfreundlichen und mit wenigen Klicks erstellten Mietvertrag mit VermietenPlus und lege damit die Basis für ein stabiles und konfliktfreies Mietverhältnis.



Wie gefällt Ihnen diese Seite?
/5
Bewerten Sie diese Seite Vielen Dank
Artikel herunterladen
Artikel melden
Vielen Dank!
Wir haben Ihr Feedback erhalten.
Redaktionsrichtlinien von ImmoScout24

Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

War dieser Artikel hilfreich?
Der Artikel wurde als hilfreich bewertet.
Vielen Dank
Wir haben die Bewertung erhalten.