Für die Entsorgung von Hausmüll ist die Kommune zuständig, die Kosten dafür gibt der Vermieter an seine Mieter weiter.

Wer zur Miete in einer Wohnung lebt, braucht sich in aller Regel nicht selbst um die Müllentsorgung zu kümmern. Er bringt seinen Hausmüll in die dafür vorgesehene Tonne oder den Container am oder im Haus, und die Müllabfuhr holt den Abfall ab. Zuständig für die Müllabfuhr ist die jeweilige Gemeinde. Ob die den Müll mit eigenem Personal und Wagen abholt und beseitigt oder ein anderes Unternehmen damit beauftragt, spielt für den Mieter keine Rolle.

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    Müll richtig entsorgen

    Gratis ist die Müllentsorgung für den Mieter deshalb allerdings nicht. Über die Mietnebenkosten sind Mieter an den Kosten der Müllentsorgung beteiligt. Nach dem Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes zahlten Mieter in Deutschland im Jahr 2012 dafür im Schnitt 0,17 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Dabei gibt es allerdings große Unterschiede. Denn jede Gemeinde regelt die Müllbeseitigung in eigener Regie – und wirtschaftet je nach Lage und Kompetenz auch anders. Das bedeutet: Während Mieter Maier im Landkreis A für die Müllentsorgung 17 Euro pro Monat zahlt, muss Mieter Schmidt in der Stadt B für eine Wohnung der gleichen Größe möglicherweise 30 oder sogar 40 Euro im Monat zahlen.




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    Wenn die Gebühren steigen

    Wer als Mieter übrigens nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung der Meinung ist, er zahle zu viel für die Müllentsorgung, kann sich nicht am Vermieter schadlos halten, also etwa die Miete kürzen. Denn der Vermieter leitet lediglich die Abfallgebühren der Kommune an seine Mieter weiter, und zwar anteilig nach Wohnfläche. Erhöht die Kommune die Müllgebühren, verteuert das automatisch die Miete.

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