Hohe Energiekosten, die Folgen des Heizungsgesetzes oder der angespannte Wohnungsmarkt in den Metropolen lasten auf Mieter:innen. Aber es gibt auch gute Nachrichten. Das sind einige der Themen, die Mieter:innen im Jahr 2024 beschäftigen werden.



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Nebenkosten: Wird Heizen wieder teurer?

Für viele Mieter:innen war die letzte Nebenkostenabrechnung ein Schock: Hohe Nachzahlungen und erhöhte Abschläge, vor allem aufgrund der Energiepreiskrise. Im Jahr 2023 gab es eine Entlastung durch den Preisdeckel der Gas- und Wärmebremse, die sich aber erst in der 2024 zu erwartenden Heizkostenabrechnung für das vergangene Jahr bemerkbar machen wird. 

Für 2024 müssen die Mieter:innen aber voraussichtlich wieder mit höheren Kosten rechnen. Zwar sind die Gaspreise zuletzt gesunken, doch im neuen Jahr 2024 gibt es gleich drei neue Preistreiber:

 

  • Erstens wird ab 1. Januar wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf Haushaltsenergie fällig.
  • Zweitens steigen die Entgelte für die Nutzung der Energienetze, was die Versorgungsunternehmen an ihre Kunden weitergeben werden.
  • Drittens steigt der CO₂-Preis auf fossile Energieträger stärker als bisher geplant, nämlich von 30 auf 45 Euro pro Tonne CO₂. 

 

Außerdem wird die Energiepreisbremse nun (aller Voraussicht nach) früher als geplant zum 31. Dezember 2023 auslaufen, weil nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Überführung der Corona-Hilfen in den Klimatransformationsfonds der Bundesregierung die Mittel dafür fehlen.


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Eigener Vertrag für Gasversorgung

Falls du als Mieter:in einen eigenen Vertrag für die Gasversorgung hast, kannst du gegebenenfalls durch einen Preisvergleich ein günstigeres Angebot ausfindig machen und wechseln. Das lohnt sich für das nächste Jahr 2024 besonders. Achte beim Vergleich darauf, dass du die noch geltenden Preisbremsen herausrechnest.

Mieterfreundliche CO₂-Umlage

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien voranzutreiben, wurde 2021 die CO₂-Abgabe auf fossile Energieträger eingeführt, die auf den Öl- und Gaspreis aufgeschlagen wird. Anfangs mussten Mieter:innen die Mehrkosten allein tragen mussten. Seit 2023 werden diese nach einem Stufenmodell zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt.

Je schlechter der energetische Zustand des Hauses ist, desto höher ist der Kostenanteil der Vermieter:innen, der im Extremfall bis zu 95 Prozent betragen kann. Die Abrechnung erfolgt erstmals mit der Heizkostenabrechnung für 2023, die im Laufe des Jahres 2024 kommen sollte. 

Wichtig: Wer das Gas für die Etagenheizung oder den Gasofen selbst kauft, muss seinen Anteil dem Vermieter in Rechnung stellen, um das Geld erstattet zu bekommen. Den genauen Betrag entnehmen Mieter:innen ihrer Heizkostenabrechnung. Als Nachweis reicht eine Kopie des Dokuments.


Heizungsgesetz: Auch Mieter:innen zahlen für Heizungstausch

Am 1. Januar 2024 tritt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch Wärmegesetz genannt, in Kraft. Danach dürfen künftig nur noch neue Heizungen eingebaut werden, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten gilt dies ab sofort, für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen. 

Obwohl der Heizungstausch Sache der Vermieter:innen ist, betrifft das Gesetz auch die Mieter:innen, weil damit Änderungen im Mietrecht einhergehen. Vermieter:innen dürften die Kosten für eine neue, GEG-konforme Heizungsanlage auf die Mieter:innen umlegen und die jährliche Miete erhöhen. Werden öffentliche Fördermittel in Anspruch genommen, darf die jährliche Miete um zehn Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht werden, wobei die Fördermittel abzuziehen sind. Ohne öffentliche Förderung ist eine Erhöhung um acht Prozent der aufgewendeten Kosten zulässig. 

Eine Sonderregelung gilt für Wärmepumpen. Hier dürfen Vermieter:innen nur dann in voller Höhe umlegen, wenn die Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von über 2,5 aufweist – ansonsten nur 50 Prozent. Diese Regelung soll Mieter:innen vor hohen Kosten für eine ineffiziente Wärmepumpe im unsanierten Mietshaus schützen.

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Achtung!

Wenn du ab Januar Wohngeld beantragen wollt, musst du mit längeren Bearbeitungszeiten rechnen, denn es wird ein großer Ansturm auf die Wohngeldstellen erwartet.

Eigene Stromerzeugung soll einfacher werden

Mit einer Balkon-Solaranlage können Mieter:innen bis zu 20 Prozent ihres Haushaltsstroms selbst erzeugen und damit Stromkosten sparen.Weil das auch ein Beitrag zur Energiewende ist, will die Bundesregierung 2024 die Regeln für die Minikraftwerke vereinfachen. 

So soll die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anlage nur noch im Register der Bundesnetzagentur registriert werden. Statt bisher 600 Watt sollen 800 Watt eingespeist werden dürfen, die maximale Leistung der Solarzellen soll auf 2000 Watt erhöht werden. Außerdem sollen Balkonkraftwerke künftig als „privilegierte Maßnahme“ gelten und nicht mehr einfach von Vermieter:innen untersagt werden können. Da der Bundestag der Neuregelung noch zustimmen muss, wird sie voraussichtlich nicht vor dem 2. Quartal 2024 in Kraft treten.

Kabel-TV: Übergangsfrist für Sammelverträge endet Mitte 2024

Zum 1. Dezember 2021 wurde das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabel-TV-Kosten abgeschafft, das es Vermieter:innen ermöglichte, die Kosten für einen Kabel-TV-Vertrag für das gesamte Haus auf die Mieter:innen umzulegen. Die dafür geltende Übergangsfrist endet am 30. Juni 2024. 

Wer danach weiterhin Kabelfernsehen nutzen will, muss selbst einen Vertrag mit einem Anbieter seiner Wahl abschließen. Wenn dein Vermieter dich noch nicht darüber informiert hat, solltest du von dir aus auf ihn zugehen. Du selbst kannst den Bündelvertrag nicht kündigen, da die Vermieterin oder der Vermieter Vertragspartner ist. Wenn du kein Kabelfernsehen nutzt, musst du auch in Zukunft nichts dafür bezahlen.

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Nebenkosten prüfen lassen

Du kannst jederzeit deinen Nebenkosten widersprechen an. WohnenPlus bietet dafür einen rechtssicheren Check an. Bei falschen Nebenkostenabrechnungen gibt es im Schnitt 317 Euro zurück.

Wohnungsmangel: Wann kommt die Wende?

Rund 700.000 Wohnungen fehlen derzeit in Deutschland, vor allem in den Metropolen. Auch im Jahr 2023 wurden zu wenige Wohnungen gebaut, das Ziel der Bundesregierung von 400.000 neuen Wohnungen wurde deutlich verfehlt – tatsächlich wurden nur rund 245.000 Wohnungen gebaut. Im September 2023 erreichte die Zahl der Baugenehmigungen laut Statistischem Bundesamt einen vorläufigen Tiefpunkt. Aufgrund der Haushaltssperre des Bundes wurde nun auch ein Förderprogramm der KfW zum Erwerb von Genossenschaftsanteilen vorerst gestoppt.

Geplante Bauvorhaben für preiswerte Genossenschaftswohnungen stehen damit auf der Kippe. Mit einer schnellen Wende ist auch 2024 nicht zu rechnen. Immerhin gibt es einige Silberstreifen am Horizont: Zum einen sind die Bauzinsen nach einem Höchststand im Oktober seitdem wieder leicht gesunken. 



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