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  • Ein Umzug ist stets mit Kosten verbunden. Glücklicherweise gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, mit denen sich bei der Steuererklärung Umzugskosten absetzen lassen. Zu unterscheiden sind dabei verschiedene Anlässe.




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    Am Einfachsten lassen sich die Umzugskosten absetzen, wenn ein Umzug nachweislich berufsbedingt erfolgt. In diesem Fall sind die Beträge als Werbungskosten – zum Teil per Einzelnachweis, zum Teil mit einer Umzugskostenpauschale – absetzbar. Im Fall eines privat erfolgten Umzugs lassen sich immer noch einige Posten als haushaltsnahe Dienstleistungen angeben und auch, wenn der Umzug eine außergewöhnliche Belastung darstellt, lassen sich die entstandenen Umzugskosten absetzen.

    Umzugskosten absetzen – aus beruflichen Gründen

    Befindet sich die Arbeitsstelle in einer anderen Stadt, so lassen sich die Umzugskosten absetzen. Alternativ auch dann, wenn kein Wechsel der Arbeitsstelle vorliegt. Bedingung hierfür ist eine Verkürzung des täglichen Arbeitswegs um mindestens eine Stunde (Hin- und Rückfahrt). In Einzelfällen kann statt der Zeiteinsparung auch die bessere Erreichbarkeit, zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln, als beruflicher Umzugsgrund anerkannt werden. Auch wenn der Wohnungswechsel im Interesse des Arbeitgebers liegt, lassen sich unter Umständen – zum Beispiel beim Bezug einer Dienstwohnung – Umzugskosten absetzen.

    Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Kosten eines beruflich bedingten Umzugs findet sich im Gesetz über die Umzugskostenvergütung für die Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten. Anders als diese Personengruppen erhalten Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft keine direkten Zuschüsse, sondern können im Rahmen der Steuererklärung die Umzugskosten absetzen.

    Wer Umzugskosten absetzen möchte, braucht sich keineswegs nur auf die reinen Transportkosten zu beschränken. Seitens des Finanzamts werden auch Reisekosten beim Umzug und zu Wohnungsbesichtigungen und die Maklercourtage für die neue Mietwohnung (nicht aber für Wohneigentum) problemlos anerkannt.

    Auch Reparaturen von Transportschäden am Hausrat lassen sich absetzen. Diese sogenannten allgemeinen Kosten müssen mit Quittungen und Rechnungen belegt werden. Für Reisekosten mit dem Auto kann ein Kilometersatz von 30 Cent geltend gemacht werden.


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    Pauschal absetzbare Kosten

    Außer den allgemeinen Kosten lassen sich noch eine Reihe sonstiger Umzugskosten absetzen. Dazu zählen beispielsweise:

    • Trinkgelder für die Möbeltransporteure
    • Ab- und Aufbau von Küchengeräten oder Lampen
    • Annoncen für die Wohnungssuche
    • Ummelden des Pkw oder Änderung des Telefonanschlusses

    Selbst eine Einladung zum Essen, wenn der Umzug im Freundeskreis stattgefunden hat, lässt sich mit den Umzugskosten absetzen.

    Diese Kosten müssen nicht einzeln nachgewiesen werden, sondern können mit einem Pauschalbetrag angesetzt werden. Für Umzüge seit dem 1. März 2014 beträgt diese Umzugskostenpauschale für Ledige 715 Euro, für Verheiratete oder Alleinerziehende 1429 Euro. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, kommen noch 315 Euro hinzu. Ab 1. März 2015 erhöht sich der Pauschbetrag auf 730 Euro für Ledige, 1460 Euro für Verheiratete und 322 Euro für weitere Haushaltsmitglieder.

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    Tipp:

    Sollten deine sonstigen Kosten höher sein als die Pauschale, kannst du auch die tatsächlichen Umzugskosten absetzen, musst dafür aber Belege vorweisen.

    Ausgaben für Herd, Öfen oder Nachhilfeunterricht

    Weiterhin kannst du bis zu 230 Euro für einen Herd und 164 Euro pro Zimmer für Öfen als Umzugskosten absetzen, wenn die Anschaffung der Koch- und Heizgeräte für den Bezug der neuen Wohnung notwendig ist.

    Falls umziehende Kinder wegen des Schulwechsels zusätzlichen Unterricht benötigen, lassen sich die Ausgaben dafür bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1802 Euro als Umzugskosten absetzen. Bei Umzügen nach dem 1. März 2015 erhöht sich die Grenze auf 1841 Euro.

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    Achtung:

    Hier handelt es sich nicht um Pauschalen! Die tatsächlichen Kosten müssen jeweils nachgewiesen werden.

    Wie macht man einen privaten Umzug geltend?

    Auch bei einem rein privat begründeten Umzug lassen sich zum Teil die Umzugskosten absetzen. Die Möglichkeiten sind hier allerdings deutlich eingeschränkter als im beruflichen Bereich. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen sind bis zu 20 Prozent der Ausgaben für Umzugstransport oder Schönheitsreparaturen absetzbar, allerdings nur bis maximal 4000 Euro. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten tatsächlich von angemeldeten Betrieben und nicht etwa von Privatpersonen ausgeführt wurden.

    Umzugskosten absetzen bei außergewöhnlicher Belastung

    Die dritte Möglichkeit, nach der sich Umzugskosten absetzen lassen, ist das Geltendmachen einer außergewöhnlichen Belastung. Praktische Beispiele sind Umzüge, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, oder auch Hochwasser und andere Naturereignisse bedingt sind. Gesundheitliche Gründe müssen mit ärztlichem Attest nachgewiesen werden. Allerdings lassen sich erst dann Umzugskosten absetzen, wenn die Grenze der zumutbaren Eigenbelastung überschritten ist. Sie liegt je nach Familienstand, Kinderzahl und Verdiensthöhe zwischen einem und sieben Prozent der Einkünfte.

    Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).


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    FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Umsatzkosten

    Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Umzugskosten?

    Die rechtliche Grundlage für die Anerkennung von Umzugskosten in Deutschland findet sich im Gesetz über die Umzugskostenvergütung für Bundesbeamte, Richter im Bundesdienst und Soldaten. Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft erhalten normalerweise keine direkten Zuschüsse, können jedoch im Rahmen der Steuererklärung Umzugskosten absetzen.

    Was sind allgemeine Kosten, die im Rahmen der Umzugskostenabsetzung berücksichtigt werden können?

    Neben den reinen Transportkosten werden auch Reisekosten für den Umzug und Wohnungssuche, Maklercourtage für die neue Mietwohnung (nicht für Wohneigentum), Reparaturen von Transportschäden am Hausrat sowie verschiedene andere Kosten berücksichtigt.

    Kann ich auch Umzugskosten absetzen, wenn der Umzug rein privat begründet ist?

    Ja, auch bei einem privat begründeten Umzug können teilweise Umzugskosten abgesetzt werden. Die Möglichkeiten sind jedoch im Vergleich zu beruflich bedingten Umzügen eingeschränkter. Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen können bis zu 20 Prozent der Ausgaben für Umzugstransport oder Schönheitsreparaturen abgesetzt werden, jedoch nur bis maximal 4000 Euro. Die Arbeiten müssen von angemeldeten Betrieben und nicht von Privatpersonen durchgeführt worden sein.




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