Bereitstellungszinsen werden auch als Bereithaltungszins oder Bereithaltungsprovision bezeichnet. Es ist eine Gebühr, die Kreditgeber:innen auf den noch nicht abgerufenen Teil eines Darlehens aufschlagen können. Die Bereitstellungszinsen werden zumeist bei Baukrediten zur Finanzierung einer neuen Immobilie erhoben.
Wie er sich errechnet und wie Sie ihn umgehen, erfahren Sie bei ImmoScout24.
Gleich zum Wunschthema:
- Warum werden Bereitstellungszinsen fällig?
- Ab wann fällt der Bereitstellungszins an?
- Welche Berechnungsgrundlage liegt für die Bereitstellungszinsen vor?
- Sollte der Bereitstellungszins vor Baukredit-Abschluss berücksichtigt werden?
- Kann eine steuerliche Absetzung stattfinden?
- FAQ: Häufige Fragen zum Bereitstellungszins

Die Bereitstellungszinsen fallen ab Auszahlungsreife des Darlehens an.
Sie werden bis zum vollständigen Abruf der Kreditsumme berechnet.
Diese Art der Zinsen dient als Entschädigung für entgangene Zinserträge.
Die Höhe des Bereitstellungszinses liegt meistens zwischen 0,15 und 0,25 Prozent monatlich.
Mit einem bereitstellungszinsfreien Zeitraum lassen sich hohe Zusatzkosten einsparen.

Warum werden Bereitstellungszinsen fällig?
Zumeist wird ein Hausbau nicht erst bei der Fertigstellung, sondern in einzelnen Etappen in Rechnung gestellt. Anders als beim Kauf einer gebrauchten Immobilie müssen verschiedene Dienstleister:innen wie Bauunternehmen oder Handwerker:innen zu unterschiedlichen Zeiten bezahlt werden. Somit wird der Kredit stückchenweise abgerufen und ausgezahlt. Die Bank bekommt bei dem Abruf von Teilbeträgen weniger Zinsen als beim Abruf der gesamten Kreditsumme. Es gilt:
Kreditgeber:innen müssen die noch nicht abgerufenen Teile des Darlehens grundsätzlich für Kreditnehmer:innen bereithalten.
Banken können die Beträge nicht anderweitig vergeben, wodurch ein Gewinn entgeht.
Durch den Zuschlag des Bereitstellungszinses können diese Verluste ausgeglichen werden.
Bereitstellungszinsen sind somit als Entschädigung für die kreditgebende Bank anzusehen.
Bereitstellungszinsen werden außerdem häufig dann aufgeschlagen, wenn der Bau einer Immobilie nicht fristgerecht fertiggestellt werden kann. Kreditgeber:innen lassen sich in diesem Fall dafür entschädigen, dass die Kreditsumme länger als vereinbart für Kreditnehmer:innen zum Abruf bereitgehalten wird.
Sollzinsen werden mit dem Kreditinstitut im Vorfeld genau ausgehandelt. Sie werden fällig, wenn ein Darlehen in Anspruch genommen wird. Bereitstellungszinsen hingegen fallen dann an, wenn der Kredit nicht abgerufen wird. Dies kann erhebliche Zusatzkosten hervorrufen. Deswegen ist es sinnvoll, eine möglichst lange Zeit zu vereinbaren, in der keine Bereitstellungszinsen anfallen. Folgende Merkmale bringen die Zinsarten mit sich:
Sollzinsen | Bereitstellungszinsen |
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Es gibt aber nicht nur den Bereitstellungszins als Entschädigung für die Bank. Ebenfalls gibt es die Nichtabnahmeentschädigung, die sich aber klar von dem Bereitstellungszins unterscheidet und abgrenzt. Die Nichtabnahmeentschädigung fällt dann an, wenn beispielsweise der fest vereinbarte Kredit nicht benötigt und abgerufen wird. In folgenden Fällen kann dies relevant sein:
Es wird aufgrund nicht vorhersehbarer Gründe doch nicht gebaut.
Es wurde von Kreditnehmer:innen ein anderweitiger günstiger Kredit gefunden und abgeschlossen.
Wer den fest vereinbarten Kredit nicht mehr abnehmen möchte, der muss eine Entschädigung an die kreditgebende Bank bezahlen.
Allerdings sollten Sie im Vorfeld genau überprüfen, ob Sie nicht auch ohne Entschädigungszahlung aus dem Vertrag kommen. Es gab schon viele Kreditverträge, bei denen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. Dadurch kamen schon einige Kreditnehmer:innen unbeschadet aus dem Vertrag.
Ob der Bereitstellungszins überhaupt erhoben wird, ist nicht festgelegt und hängt von den Konditionen des Baukredits ab. Die Zinsen fallen ab Auszahlungsreife des Darlehens an und werden für den Zeitraum bis zum vollständigen Abruf der Kreditsumme berechnet. In der Regel gewährt die Bank jedoch einen festgelegten Zeitraum, in dem noch kein Bereitstellungszins aufgeschlagen wird.
Diese bereitstellungszinsfreie Zeit variiert je nach Kreditbetrag und beläuft sich auf einem Monat bis hin zu zwei Jahren. Manche Kreditinstitute verlängern die bereitstellungszinsfreie Zeit gegen einen Aufpreis. Andere Kreditinstitute weichen nicht von der vorgegebenen Zeitspanne ab. Ist es bis zum vereinbarten Zeitpunkt jedoch zu keiner Inanspruchnahme gekommen, stellen die Geldgeber:innen Bereitstellungszinsen von ca. 0,25 Prozent monatlich in Rechnung, jedoch variiert auch hier der Prozentsatz.
Der Bereitstellungszins kann aber umgangen werden. Wer mit Kreditgeber:innen eine vollständige Auszahlung des Darlehens nach Auszahlungsreife vereinbart, kann sich die Kosten sparen. In dem Fall muss der Darlehensbetrag aber auf ein Festgeldkonto transferiert werden. Der Betrag ist auch nur für das Vorhaben zu nutzen.
Die Höhe des Bereitstellungszinses wird üblicherweise über zwei verschiedene Methoden bestimmt. Entweder wird der Zins auf Grundlage des noch nicht abgerufenen Teils des Darlehens berechnet oder auf Grundlage der gesamten Kreditsumme erhoben. In der Regel entspricht der Zinssatz in etwa zwei bis drei Prozent des noch nicht abgerufenen Kredits und wird monatlich verbucht.
Das Kreditinstitut gewährt keine bereitstellungszinsfreie Zeit. Der Kunde nimmt zum 1. Februar einen Kredit über 500.000 Euro auf. Es wird ein Bereitstellungszins von 0,15 Prozent monatlich vereinbart. Die Bereitstellungszinsen müssen bei einem anstehenden Immobilienkauf in die Gesamtrechnung mit aufgenommen werden. Zögern sich die Preisverhandlungen bei einem Immobilienkauf oder die Fertigstellung eines Neubaus hinaus, können die Bereitstellungszinsen ein vorerst profitables Geschäft entsprechend negativ beeinflussen. Anbei haben wir zwei Rechenbeispiele für die Ermittlung der Zinsen und Bereitstellungszinsen.
Beispiel ohne Bereitstellungszinsen mit einem vereinbarten Zinssatz von 3 % jährlich | Beispiel mit Bereitstellungszinsen von 0,15 % monatlich |
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Aufgelaufene Zinsen bei 3 % Zinssatz: 8.000 Euro | Aufgelaufene Bereitstellungszinsen: 4.830 Euro |
Die Bank hat im Vorfeld mit einem Zinsertrag von rund 15.000 Euro innerhalb der ersten 12 Monate gerechnet. Da aber die Beträge in Etappen ausgezahlt wurden, entsteht ein hoher Verlust. Mit dem Bereitstellungszins gleichen die Banken den Zinsverlust zum Teil wieder aus.
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Auf jeden Fall sollten die Konditionen eines Kreditvertrags vor Abschluss beurteilt werden. Auch die Höhe des Zinssatzes des Bereitstellungszinses sowie der Zeitraum der bereitstellungszinsfreien Zeit sind zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass der Bereitstellungszins üblicherweise nicht in den effektiven Jahreszins eingerechnet wird. Für Kreditnehmer:innen stellen Bereitstellungszinsen somit Mehrkosten dar. Diese Mehrkosten sollten Sie vor der Finanzierung einer Immobilie und vor dem Abschluss einer Baufinanzierung berücksichtigen. In vielen Fällen sind Kreditgeber:innen jedoch kulant. Es lassen sich meistens Lösungen hinsichtlich des Bereitstellungszinses finden. Auch für die Dauer der bereitstellungszinsfreien Zeit gibt es einen Verhandlungsspielraum.
Bereitstellungszinsen buchen – im steuerlichen Sinne – können Kreditnehmer:innen nur dann, wenn die Immobilie vermietet wird. Wird sie selbst bewohnt, ist die steuerliche Absetzung nicht möglich. Handelt es sich um eine Vermietung, werden die Bereitstellungszinsen als Herstellungskosten abgeschrieben. Eine rückwirkende Geltendmachung als Werbungskosten ist nicht möglich.
- Welchen Prozentsatz machen Bereitstellungszinsen aus?
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Die Höhe der Bereitstellungszinsen ist nicht direkt festgelegt. Meistens bewegen sie sich aber bei 3 Prozent pro Jahr. Pro Monat kann man mit 0,25 Prozent Bereitstellungszinsen rechnen.
- Müssen Bereitstellungszinsen vom ersten Moment an bezahlt werden?
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Bereitstellungszinsen fallen dann an, wenn eine Bank ein Darlehen bereithält, es aber noch nicht abgerufen wurde. Vielmals gibt es eine bereitstellungszinsfreie Zeit zwischen 3 und 12 Monaten, sodass nicht gleich von Anfang an Zinsen anfallen.
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Sind Bereitstellungszinsen und Sollzinsen zu zahlen?
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Bei dem Hauskauf werden normalerweise keine Bereitstellungszinsen fällig, da der Betrag direkt am Stück abgerufen wird. Der Hausbau hingegen wird immer etappenweise abgerufen. Somit müssen Sie sowohl Bereitstellungszinsen auf den nicht abgerufenen Teil als auch Sollzinsen auf den beanspruchten Betrag zahlen.
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Gehören die Bereitstellungszinsen zu den Schuldzinsen?
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Bereitstellungszinsen gehören zu den Nebenkosten der Darlehensaufnahme. Sie gehören somit auch zu den Schuldzinsen.
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Kann man die Bereitstellungszinsen zurückfordern?
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Von der Bank können Sie keine Bereitstellungszinsen zurückfordern. Haben aber Bauträger:innen beim Neubau Termine nicht eingehalten, können Sie von diesen Firmen die Bereitstellungszinsen einfordern.
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