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Beim Verkauf von Grundstücken und Immobilien ist die Begleitung durch einen Notar erforderlich, da hierbei ausschließlich notariell beurkundete Kaufverträge rechtskräftig sind.
Wozu wird ein Notar während und nach Vertragsabschluss benötigt? Was sind seine Aufgaben und wer übernimmt die Notargebühren beim Hausverkauf? In diesem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Zuständigkeit für die Notarkosten.
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Der Kaufvertrag bei dem Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie muss notariell beurkundet werden. Die Inhalte eines solchen Vertrags sind nicht gesetzlich vorgegeben, müssen aber einige Kriterien erfüllen. Für den korrekten Ablauf des Verkaufs sorgt ein Notar während und nach Vertragsabschluss. So gehören während des Verkaufs beispielsweise die unabhängige Vermittlung und Aufklärung beider Parteien zu seinen Aufgaben, sodass der Kaufvertrag im Interesse beider Vertragsparteien abgewickelt werden kann. Im Anschluss verwaltet und überwacht er die Zahlungen, ist zuständig für die Eintragung im Grundbuch und die Einholung behördlicher Genehmigungen. Der Notar wird im Regelfall vom Käufer ausgesucht, es sei denn, es handelt sich um den Kauf eines Neubaus vom Bauträger. In diesem Fall kümmert sich der Bauträger um einen Notar.
Die anfallenden Notargebühren beim Hausverkauf liegen bei 1,5 Prozent bis maximal 2 Prozent des Kaufpreises. Diese Gebühren beinhalten das Honorar für den Notar und die Gerichtskosten des Grundbuchamtes für die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch.
Die Kosten orientieren sich am Kaufpreis des Grundstücks oder der Immobilie und lassen sich über einen Notarkostenrechner ermitteln. Der Notar arbeitet mit einer festgelegten Gebührentabelle. Schon für die Beurkundung des Kaufvertrags wird vom Notar ein zweifacher Gebührensatz berechnet. Sind beim Kaufprozess also mehrere Vorgänge nötig, kann es am Ende schnell zu einer Berechnung von vier bis fünf Gebührensätzen kommen. Wie auch Gutachter- und Erschließungskosten zählen Notargebühren zu den Nebenkosten beim Hauskauf und unterliegen der Umsatzsteuer.
Folgende Notar- und Grundbuchkosten ergeben sich bei einer beispielhaften Berechnung von fünf Gebührensätzen für den Käufer.
| Immobilienpreis | Einfache Gebühr | Fünffache Gebühr | Umsatzsteuer | Gesamtkosten |
| 100.000 Euro | 273 Euro | 1.365 Euro | 259,35 Euro | 1.624,35 Euro |
| 200.000 Euro | 435 Euro | 2.175 Euro | 413,25 Euro | 2.588,25 Euro |
| 300.000 Euro | 635 Euro | 3.175 Euro | 603,25 Euro | 3.778,25 Euro |
| 400.000 Euro | 835 Euro | 4.175 Euro | 793,25 Euro | 4.968,25 Euro |
| 600.000 Euro | 1.095 Euro | 5.475 Euro | 1.040,25 Euro | 6.515,25 Euro |
| 800.000 Euro | 1.415 Euro | 7.075 Euro | 1.344,25 Euro | 8.419,25 Euro |
Bei einem Immobilienpreis von 200.000 Euro und fünf Gebührensätzen betragen die Notar- und Grundbuchkosten also beispielsweise 2.588,25 Euro, was rund 1,3 Prozent des Kaufpreises entspricht.
Normalerweise trägt der Käufer den größten Teil der anfallenden Notarkosten. Der Verkäufer beteiligt sich meist nur anteilig an den Kosten, wenn beispielsweise spezielle Änderungen im Grundbuch anstehen. Trotzdem haften beide Parteien gleichermaßen für die Begleichung der Notargebühren, da gesetzlich beide Parteien Kostenschuldner sind. Sollte beispielsweise der Käufer nicht zahlungsfähig sein, so ist gegebenenfalls der Verkäufer verpflichtet, die Schuld zu begleichen. Dass nicht der Verkäufer die Kosten für den Notar zahlt, hat steuerliche Gründe. Durch den Aufschlag der Notargebühren auf den Kaufpreis würde sich die Grunderwerbssteuer für den Käufer erhöhen. Im Normalfall wird die Kostenverteilung mit einem Makler oder direkt mit dem Verkäufer vertraglich geregelt, damit nach Vertragsabschluss keine unbestimmbaren Kosten verbleiben. Die Gebühren für einen Notar einzusparen, ist beim Hausverkauf keine Option, da sie wie auch Gutachter- oder Erschließungskosten zu den regulären Nebenkosten beim Hauskauf gehören.