Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag mit einer Bausparkasse. Durch ihn erwirbt der Bausparer nach Leistung von Sparzahlungen (Ansparphase) einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens (Darlehensphase).
Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme und die Wahl eines speziellen Bauspartarifs abgeschlossen. Rechtlich gesehen ist der Bausparvertrag ein gegenseitiger, langfristiger Darlehensvertrag, dessen Ausgestaltung in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) festgelegt ist. Zur Absicherung des Bauspardarlehens ist eine dingliche Absicherung durch die nachgelagerte Grundbucheintragung einer Grundschuld erforderlich.
Zur Auszahlung der Bausparsumme ist ein Mindestguthaben von 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme sowie die Zuteilungsreife des Vertrages erforderlich.
Die Höhe des Bauspardarlehens entspricht der Differenz aus Bausparsumme und angespartem Bausparguthaben.
Bausparverträge werden unter bestimmten Voraussetzungen mittels Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riester-Förderung staatlich gefördert. Die staatlichen Fördermaßnahmen sind meist an Einkommensobergrenzen gekoppelt, die der Bausparer nicht überschreiten darf. Die Nutzung der Förderung kann zu einer merklich finanziellen Entlastung der Baufinanzierung führen. Geförderte Bausparverträge dürfen aber nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Gerade im Bereich von Klein- und Mitteldarlehen mit dem Verwendungszweck Modernisierung und Renovierung, aber auch als Baustein von größeren Gesamtfinanzierungen (Baufinanzierungsmix), hat sich der Bausparvertrag aufgrund seiner Flexibilität und Planungssicherheit fest im Markt etabliert.
Aufgrund der Vielzahl von Einflussfaktoren (staatliche Fördermöglichkeiten, unterschiedliche Bautarife, Gebühren und Sollzinssätze) sollte eine neutrale Finanzberatung in Anspruch genommen werden.