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Finden Sie hier ein Muster und eine Textvorlage für ein Schlüsselübergabeprotokoll kostenlos als PDF zum Download.
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Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, erfolgt die Übergabe des Schlüssels erst dann, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde. Unter Umständen können beide Parteien auch eine vorherige Übergabe vereinbaren. So kann der Käufer Renovierungsarbeiten schon früher in Angriff nehmen. Dann muss aber zumindest eine Anzahlung geleistet werden, so dass Ihnen der Käufer auch einen Schritt entgegenkommt.
Mit der Schlüsselübergabe schließen Sie den Verkauf in der Regel vollständig ab. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe haben nicht mehr Sie Zugang zum Objekt, sondern der künftige Käufer. Insofern ist es wichtig, die Schlüsselübergabe erst dann anzugehen, wenn Sie zumindest die Anzahlung für das Objekt erhalten haben.
Bei der Übergabe selbst ist es wichtig, die Zahl der Schlüssel festzuhalten, die übergeben werden.
Nehmen Sie am besten auch den Vermerk auf, dass hiermit alle Schlüssel für das Objekt übergeben worden sind und sich keine weiteren Schlüssel im Umlauf befinden.
Sofern das Objekt mit einem speziellen Sicherheitsschloss ausgestattet ist, sollten Sie das ebenfalls ins Schlüsselübergabeprotokoll aufnehmen. Händigen Sie dem Käufer in diesem Zuge auch die zugehörige Urkunde aus. Denn nur mit dem Zertifikat kann er Schlüssel nachmachen lassen. Fehlt das Dokument, kann der Schlüsseldienst nur die komplette Schließanlage austauschen.
Natürlich übergeben Sie bei einer vorzeitigen Hausübergabe nicht nur die Immobilie an sich vorzeitig, sondern auch die zugehörigen Schlüssel. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe haben Sie keinen Zugang mehr zum Objekt, obwohl der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist.
Wenn Ihnen der Aufwand für die Beschaffung und Sortierung der Unterlagen zu groß ist, hilft Ihnen ein Makler. Er kann mit Ihrer Vollmacht unter anderem Akteneinsicht beim Bauamt beantragen und weiß, welche Unterlagen Sie bei einem Verkauf unbedingt benötigen.
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Bei der Übergabe selbst ist es wichtig, die Zahl der Schlüssel festzuhalten, die übergeben werden.
Nehmen Sie am besten auch den Vermerk auf, dass hiermit alle Schlüssel für das Objekt übergeben worden sind und sich keine weiteren Schlüssel im Umlauf befinden.
Sofern das Objekt mit einem speziellen Sicherheitsschloss ausgestattet ist, sollten Sie das ebenfalls ins Schlüsselübergabeprotokoll aufnehmen. Händigen Sie dem Käufer in diesem Zuge auch die zugehörige Urkunde aus. Denn nur mit dem Zertifikat kann er Schlüssel nachmachen lassen. Fehlt das Dokument, kann der Schlüsseldienst nur die komplette Schließanlage austauschen.
Wenn Ihnen der Aufwand für die Beschaffung und Sortierung der Unterlagen zu groß ist, hilft Ihnen ein Makler. Er kann mit Ihrer Vollmacht unter anderem Akteneinsicht beim Bauamt beantragen und weiß, welche Unterlagen Sie bei einem Verkauf unbedingt benötigen.