Möchtest du ein geschenktes Haus verkaufen, solltest du zwei Kostenpositionen im Auge behalten: die Schenkungssteuer und die Spekulationssteuer. Es gibt Wege, sie zu umgehen oder zu reduzieren. Wir zeigen dir im Folgenden auf, wie sie entstehen, wie hoch sie ausfallen können und wie du sie umgehst.
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Haus nach Schenkung verkaufen: Dabei kann Spekulationssteuer anfallen.
Frist beachten: Maßgeblich ist das Kaufdatum der ursprünglichen Eigentümer:innen – liegt es über zehn Jahre zurück, bleibt der Verkauf steuerfrei. Wurde die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken genutzt können Ausnahmen gelten.
Steuer-Tipp: Fällt keine Spekulationssteuer an, kannst du die Immobilie steuerfrei verkaufen. Prüfe zusätzlich, ob Schenkungssteuer anfällt.
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- Haus nach Schenkung verkaufen: Selbstnutzung und Steuerbefreiung
- Geschenkt statt geerbt: Steuern sparen
- Wie hoch fallen die Steuern bei Erbe und Schenkung aus?
- Beispielrechnung: Schenken vs. Erben
- Fazit: Haus nach Schenkung verkaufen – auf die Steuern achten
- FAQ: Häufige Fragen zu „Haus nach Schenkung verkaufen"
Im Zusammenhang mit dem privaten Immobilienverkauf kann die sogenannte Spekulationssteuer fällig werden. Hierbei handelt es sich um eine Einkommenssteuer, die dann erhoben wird, wenn ein Verkäufer eine nicht selbst genutzte Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist von zehn Jahren nach deren Erwerb verkauft. Steuerbefreiend wirkt sich durchgängige Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren aus. In diesen Fällen ist auch innerhalb der 10-Jahres-Frist keine Spekulationssteuer zu zahlen. Wie aber sieht es aus, wenn man ein Haus nach einer Schenkung verkaufen möchte?
Wenn du eine geschenkte Immobilie verkaufst, zahlst du womöglich beides: Schenkungssteuer und Spekulationssteuer. Die Schenkungssteuer fällt an, wenn du die Immobilie im Wege der Schenkung erwirbst. Spekulationssteuer zahlst du, wenn du die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist mit Veräußerungsgewinn verkaufst.
Wer Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt, muss diese nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) zusammen mit allen anderen Einnahmen versteuern, wenn sie oberhalb der Freigrenze von 1.000 Euro liegen.
Der Gesetzgeber stellt in § 23 EStG allerdings Ausnahmen fest.
Vermietete oder verpachtete Immobilien können zehn Jahre nach Unterzeichnung des Kaufvertrags steuerfrei verkauft werden. Nach Eigennutzung kann der Zeitraum verkürzt sein.
- Die 10-Jahres-Frist bedeutet nicht, dass du auch nach einer Schenkung unbedingt zehn Jahre warten musst, um das vermietete Haus ohne Spekulationssteuer weiterzuverkaufen. Es kommt darauf an, wann der:die Schenkende die Immobilie ursprünglich erworben hat. Liegt dieser Zeitpunkt gemäß notariell beglaubigtem Kaufvertrag länger als zehn Jahre zurück, gilt die Frist als abgelaufen und es fällt keine Spekulationssteuer beim Verkauf durch die neuen Eigentümer:innen an.
- Bei einer Schenkung tritt der:die Beschenkte steuerlich in die Rechtsstellung des:der Schenkenden ein. Deshalb übernimmt er:sie nicht nur die bereits laufende zehnjährige Spekulationsfrist. Auch eine bereits erfüllte Eigennutzung wird berücksichtigt. Hat der:die Schenkende die Immobilie durchgängig selbst bewohnt oder die Voraussetzung der Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren erfüllt, kann der:die Beschenkte die Immobilie ebenfalls steuerfrei verkaufen.
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Mit einem durchdachten Timing lässt sich nicht nur die Spekulationssteuer umgehen, sondern auch erheblich bei der Schenkungs- und Erbschaftssteuer sparen. Gerade bei Immobilien kann dies eine wichtige Rolle spielen.
Immer mehr Eltern regeln ihren Nachlass bereits zu Lebzeiten. Das hat einen guten Grund: Für Schenkungen gelten die gleichen persönlichen Freibeträge wie für Erbschaften. Diese Freibeträge können jedoch alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer frühzeitig Vermögen oder Immobilien überträgt, kann die Freibeträge mehrfach ausschöpfen und die Schenkungs- oder spätere Erbschaftsteuer deutlich reduzieren oder sogar ganz vermeiden.
Schenkungen, die mindestens zehn Jahre vor dem Tod des:der Schenkenden erfolgen, werden zudem grundsätzlich nicht mehr dem Nachlass zugerechnet. So lässt sich das steuerpflichtige Erbe zusätzlich verringern.
Auch beim späteren Verkauf kann eine Schenkung Vorteile bieten: Der:die Beschenkte übernimmt sowohl die bereits laufende Spekulationsfrist als auch eine gegebenenfalls bereits erfüllte Eigennutzung des:der Schenkenden. Dadurch kann die Immobilie unter Umständen ebenfalls steuerfrei verkauft werden.
Für Schenkungen und Erbschaften gelten grundsätzlich die gleichen Steuerklassen und persönlichen Freibeträge. Ob überhaupt Steuern anfallen, hängt vor allem vom Wert der Immobilie und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenkenden beziehungsweise Erblasser:innen und Empfänger:innen ab.
Mit dem Erbschaftssteuerrechner erhältst du eine erste Orientierung, welche Steuer bei einer Erbschaft oder Schenkung anfallen kann.
| Empfänger:innen einer Schenkung oder Erbschaft | Freibetrag | Steuerklasse |
| Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | 500.000€ | I |
| Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Enkel:innen, deren Eltern verstorben sind | 400.000€ | I |
| Enkelkinder, dessen Elternteil noch lebt | 200.000€ | I |
| Eltern, Großeltern | 100.000€ | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft | 20.000€ | II |
| Alle anderen Erben (z.B. Lebensgefährt:in) | 20.000€ | III |
- Überträgst du deinem Kind eine Immobilie im Wert von 400.000 Euro, bleibt die Schenkung innerhalb des Freibetrags steuerfrei.
- Liegt der Immobilienwert darüber, wird nur der Betrag versteuert, der den Freibetrag übersteigt.
- Bei Geschwistern beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 Euro. Dadurch fällt bei gleich hohen Immobilienwerten deutlich schneller Schenkungsteuer an.
Für die Berechnung der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer setzt das Finanzamt einen steuerlichen Immobilienwert fest. Übersteigt dieser den persönlichen Freibetrag, wird nur der darüber liegende Betrag besteuert.
Hinweis zum Immobilienwert: Du darfst nach § 198 BewG den vom Finanzamt ermittelten Wert überprüfen lassen und in besten Fall einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Dafür eignet sich beispielsweise ein Verkehrswertgutachten eines bzw einer entsprechend qualifizierten Sachverständigen. Erkennt das Finanzamt den niedrigeren Wert an, kann sich dadurch die Schenkungs- oder Erbschaftsteuer reduzieren.
Bei einem Haus, das im Rahmen einer Immobilienbewertung auf 500.000 Euro geschätzt wird, müssen Kinder 100.000 Euro im Falle einer Schenkung versteuern, bei Geschwistern sind es 480.000 Euro.
Bei Schenkungen können Steuerfreibeträge alle zehn Jahre neu genutzt werden. Wer frühzeitig beginnt, größere Summen in Etappen zu übertragen, vermeidet unnötig hohe Steuerzahlungen. Eine vorausschauende Planung lohnt sich!
Gerade bei besonders wertvollen Immobilien und einem hohen Gesamtvermögen kann eine frühzeitige Schenkung viel Geld sparen.
Ausgangslage
Eltern mit einem Kind, im Besitz eines Hauses mit einem Wert von 700.000 Euro, sonstiges Vermögen 500.000 Euro.
| Grundlage für die Schenkungssteuer | 700.000 Euro |
| Freibetrag Schenkungssteuer | 400.000 Euro |
| zu versteuernder Betrag Schenkung | 300.000 Euro |
| Grundlage für die Erbschaftssteuer | 500.000 Euro |
| Freibetrag Erbschaftssteuer | 400.000 Euro |
| zu versteuernder Betrag Erbe | 100.000 Euro |
| zu versteuernder Gesamtbetrag | 400.000 Euro |
| Grundlage für die Erbschaftssteuer | 1.200.000 Euro |
| Freibetrag Erbschaftssteuer | 400.000 Euro |
| Zu versteuernder Gesamtbetrag | 800.000 Euro |
Im Falle einer rechtzeitigen Schenkung der Immobilie musst du 400.000 Euro weniger versteuern – bei einem Steuersatz zwischen 11 und 15 % in der für Kinder geltenden Steuerklasse I sind das mehrere zehntausend Euro.
Eine Schenkung kann sich lohnen – unabhängig davon, ob du die geschenkte Immobilie wieder veräußern möchtest, dir Mieter:innen suchst oder sie zur Eigennutzung behältst. Fachanwält:innen, Steuerberater:innen oder Makler:innen können dir helfen, deine individuelle Situation steuerlich zu bewerten und dich zum Thema „Schenkung“ beraten.
Wenn du ein Haus nach einer Schenkung verkaufen willst, ist das grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich. Um dabei unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden, solltest du den Zeitpunkt jedoch sorgfältig wählen. Denn ob Spekulationssteuer anfällt, hängt vor allem davon ab, wann der:die Schenkende die Immobilie erworben hat und ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung durch Eigennutzung erfüllt sind.
Auch die Schenkungssteuer solltest du im Blick behalten: Hier entscheiden der Immobilienwert und die persönlichen Freibeträge über die Steuerlast.
Prüfe deshalb vor dem Verkauf die geltenden Fristen, Freibeträge und den Wert deiner Immobilie. So kannst du mögliche Steuerbelastungen frühzeitig erkennen und den Verkauf besser planen.
FAQ: Häufige Fragen zu „Haus nach Schenkung verkaufen"
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Kann man ein Haus nach einer Schenkung direkt verkaufen?
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Ja, ein Haus kann nach einer Schenkung verkauft werden. Es gibt jedoch steuerliche Aspekte wie die Spekulationssteuer, die je nach Nutzungszeitraum und Eigentümerhistorie relevant sein können.
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Wann kann eine geschenkte Immobilie steuerfrei verkauft werden?
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Ein steuerfreier Verkauf ist möglich, wenn die Immobilie entweder mindestens 10 Jahre im Besitz war oder vom:von der Eigentümer:in durchgehend im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt wurde.
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Was passiert, wenn ein Haus unter Wert verkauft wird?
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Beim Verkauf innerhalb der Familie kann ein Haus auch unter dem tatsächlichen Marktwert verkauft werden. Allerdings wird der Differenzbetrag zum Marktwert als Schenkung gewertet, was zusätzliche Schenkungssteuer auslösen kann. Es empfiehlt sich daher, den Verkauf sorgfältig zu planen und Freibeträge zu berücksichtigen.
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Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei geschenkten Immobilien?
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Die Höhe der Spekulationssteuer richtet sich nach dem Gewinn aus dem Verkauf des geschenkten Hauses und dem persönlichen Einkommensteuersatz. Sie wird fällig, wenn das Haus vor Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft wird und es nicht selbst genutzt wurde. Dabei können Anschaffungskosten und weitere Ausgaben vom Gewinn abgezogen werden.
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Was beeinflusst den Wert einer geschenkten Immobilie bei einer Schenkung?
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Das Finanzamt ermittelt den steuerlichen Immobilienwert nach den Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Dabei spielen unter anderem Lage, Größe, Zustand und Baujahr eine Rolle. Liegt der tatsächliche Verkehrswert darunter, kannst du einen niedrigeren Wert beispielsweise durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten nachweisen.
Nadine Kunert ist Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 und erstellt sorgfältig recherchierte Inhalte zu den Themen Immobilienverkauf und Vermietung. Sie ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin und verbindet in ihren Beiträgen fachliche Expertise mit Praxisnähe durch ihre langjährige Erfahrung als Content Managerin im Umfeld von Bau und Handwerk sowie durch 12 Jahre Praxis als Vermieterin.
Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.
„Wer eine Immobilie geschenkt bekommt, übernimmt nicht nur das Eigentum, sondern auch die steuerliche Vergangenheit der Schenkenden. Für die Spekulationsfrist zählt also das ursprüngliche Kaufdatum – ein Detail, das oft übersehen wird. Auch wenn keine Spekulationssteuer anfällt, kann Schenkungssteuer zum Thema werden. Wer rechtzeitig prüft, welche Fristen und Freibeträge greifen, vermeidet teure Überraschungen beim Weiterverkauf.“