Mit Mietschulden ist nicht zu spaßen: Wer an zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht zahlt, fliegt unter Umständen aus der Wohnung.

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Wer seine Miete nicht pünktlich zahlt, riskiert eine fristlose Kündigung der Wohnung. Deshalb sollte die Zahlung der Miete immer höchste Priorität vor allen anderen Verpflichtungen haben. Wenn du an zwei aufeinanderfolgenden Monaten nicht zahlst, ist dein:e Vermieter:in berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Das ist für säumige Mieter:innen gleich doppelt bitter: Sie verlieren unter Umständen sehr kurzfristig ihre Bleibe, und dürften große Schwierigkeiten haben, eine neue Wohnung zu finden. Denn viele Vermieter verlangen vor Abschluss eines Mietvertrags einen Nachweis über die Mietschuldenfreiheit vom Vormieter. Die Bonität des Interessenten prüfen sie meist ohnehin.

Dauerauftrag sichert die pünktliche Mietzahlung

Mieter:innen sind verpflichtet, die Miete zu dem Zeitpunkt zu zahlen, die im vertraglich vereinbart wurde. Tust du dasnicht, etwa, indem du erst in der Monatsmitte statt am dritten Werktag des Monats zu überweisen, riskierst du Ärger mit deinen Vermieter:innen.

Eine einmalige Verspätung rechtfertigt zwar noch keine Kündigung, aber der Vermieter wird von nun an möglicherweise genauer auf die Zahlungsmoral achten. Die sicherste Methode, hier mögliche Pannen und Probleme zu vermeiden, ist ein Dauerauftrag. Ein Dauerauftrag bei der Bank stellt sicher, dass die Miete immer automatisch zum richtigen Zeitpunkt auf dem Konto landet.


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Wann der Vermieter kündigen darf

Nicht nur wenn die Miete an zwei aufeinanderfolgenden Monaten ausbleibt, darf dein:e Vermieter:in kündigen. Auch wenn sich über einen längeren Zeitraum ein größerer Fehlbetrag anhäuft, kann er oder sie eine Kündigung aussprechen. Ignorierst du die  fristlose Kündigung, riskierst du eine Räumungsklage – und damit kommen zusätzliche Kosten.

Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).


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