Sie möchten Ihr etwas in die Jahre gekommenes Haus sanieren? Dann ist die Sanierung zu einem Effizienzhaus die richtige Wahl: Hierbei wird gleich in mehreren Gewerken die Energieeffizienz des gesamten Hauses auf ein ganz neues Level gehoben. Diese Tipps helfen dabei, die Förderung richtig zu planen.


Tipp 1: Neue Sanierungskonditionen nutzen


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde zu Anfang 2023 erneut angepasst. Die Bundesregierung will Sanierungen im Bestand fördern, weshalb die Konditionen der KfW sehr attraktiv sind – teilweise mit Kreditzinsen unter 0,40 Prozent. Besonders attraktiv sind die Tilgungszuschüsse, also die Beträge, die Sie nie zurückzahlen müssen. Je nachdem, welche Effizienzhausstufe zwischen 85 und 40 Ihre Immobilie erreicht, winken unterschiedliche Zuschüsse und Kreditvorgaben:

Effizienzhaus Tilgungszuschuss in % je Wohneinheit Betrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 40 20 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 24.000 €
Effizienzhaus 40 Erneuerbare Energien-Klasse 25 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 37.500 €
Effizienzhaus 55 15 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 18.000 €
Effizienzhaus 55 Erneuerbare Energien-Klasse 20 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 30.000 €
Effizienzhaus 70 10 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 12.000 €
Effizienzhaus 70 Erneuerbare Energien-Klasse 15 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 22.500 €
Effizienzhaus 85 5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 6.000 €
Effizienzhaus 85 Erneuerbare Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 15.000 €
Effizienzhaus Denkmal 5 % von max. 120.000 € Kreditbetrag bis zu 6.000 €
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare Energien-Klasse 10 % von max. 150.000 € Kreditbetrag bis zu 15.000 €

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/



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Tipp 2: Extra-Boni kombinieren


Insbesondere dann, wenn Ihre Immobilie hinsichtlich des energetischen Sanierungszustands zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland gehört und ein sogenanntes „worst performing building“ ist, bekommen Sie zu den normalen Förderkonditionen einen Tilgungsbonus von 10 Prozent obendrauf – bis Ende 2022 waren es nur fünf Prozent. Ebenfalls neu im Jahr 2023: Nutzen Sie vorgefertigte Sanierungsbausteine, zum Beispiel für Fassade oder Dach, kommen sogar 15 Prozent Tilgungsbonus für „serielles Sanieren“ dazu. Beide Boni lassen sich auch kombinieren, werden dann aber bei insgesamt 20 Prozent gedeckelt.


Tipp 3: Förderung von Einzelmaßnahmen rechtzeitig beantragen


Sie wollen nicht gleich das ganze Haus sanieren? Oder Sie können die teilweise hohen Summen gar nicht aufbringen? Dann sind die Förderungen von Einzelmaßnahmen richtig für Sie. Diese werden nicht von der KfW, sondern vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) vergeben. Vor allem die Zuschüsse für eine neue Heizung sind bei den Bafa-Zuschüssen besonders beliebt. Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt rechtzeitig, weil Sie mit den Maßnahmen nicht beginnen dürfen, bevor der Bescheid eingetroffen ist. Gemäß dem Fördermonitor des Bundesverbands der Gebäudeenergieberater beträgt die aktuelle Bearbeitungszeit nicht weniger als 104 (!) Tage.


Tipp 4: Energieberater:in einschalten


Insbesondere bei Einzelmaßnahmen ist wichtig, zu wissen, welche Sanierungsmaßnahmen möglichst schnell viel Energie sparen. Ist es die neue Heizung, die Lüftungsanlage oder doch die Dämmung der Wand, des Daches oder der Kellerdecke? Wichtige Ansprechpartner:innen dafür sind Energieberater:innen. Sie gehen mit Ihnen durch das Haus und identifizieren die größten Probleme. Auch für die Sanierung zum Effizienzhaus legen sie einen Fahrplan für die abgestimmte Sanierung fest: Die KfW schreibt für die Beantragung sogar Energieberatungen vor. Immerhin fördert es die Expertise auch mit einem 50-prozentigen Förderbonus auf das Honorar.    


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Tipp 5: Sanierung besser planen – mit dem Steuervorteil


Viele wissen es nicht: Sie haben die Wahl zwischen einem Förderkredit mit Tilgungszuschuss oder einem Steuerbonus. Steuerlich lassen sich bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten, verteilt auf drei Jahre (im Jahr eins und zwei jeweils sieben Prozent und im dritten Jahr noch einmal sechs Prozent) bis maximal 40.000 Euro zurückfordern, sofern das Haus beim Kauf mindestens zehn Jahre alt ist. Insbesondere wenn Sie gut verdienen und deshalb auch hohe Steuern zahlen, lohnt sich die Prüfung, ob Sie statt der Förderung den Steuerbonus in Anspruch nehmen. Damit sparen Sie sich die Wartezeit auf die Genehmigung der KfW oder der Bafa – das macht das Vorhaben für Sie besser planbar. Denn: Der Steuerbonus wird erst nach den Sanierungsmaßnahmen angemeldet und dann im Rahmen der Steuererklärung (Anlage „Energetische Maßnahmen“) geltend gemacht. Das bedeutet auch: Sie müssen VOR der Planung checken, welche Variante Ihnen mehr Geld in die Kasse spült. Da Sie KfW/Bafa vor Beginn der Arbeiten beantragen müssen, wäre es nach erfolgter Sanierung für diese Variante zu spät.

Alle Angaben ohne Gewähr.



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