Bis 2045 will Deutschland unabhängig von fossilen Brennstoffen werden, insbesondere beim Heizen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, soll das erreichen. In Zukunft greift die 65-Prozent-Regel: Heizanlagen von Neubauten müssen die Wärme zu zwei Dritteln aus erneuerbaren Quellen erzeugen. Bestandsgebäude bleiben von dieser Pflicht vorerst verschont.

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Heizungen in Neubaugebieten müssen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden  

  • Für den Austausch von Heizanlagen in Bestandsgebäuden regelt ein kommunaler Wärmeplan die Vorgaben zum Heizen mit erneuerbaren Energien (Fristen gelten bis 2026 und 2028) 

  • Es gibt keine Austauschpflicht für Bestandsheizungen 

  • Staatliche Fördermittel zwischen 30 und 50 Prozent der Investitionssumme sind möglich 

  • Vermieter können die Kosten für eine neue Heizung anteilig auf ihre Mieter umlegen (bis maximal 10 Prozent) 

  • Heizanlagen, für die bis zum 19. April 2023 ein Liefer- und Leistungsvertrag vergeben wurde, können bis zum 18. Oktober 2024 ohne weitere Vorgaben installiert werden. In diesem Fall gilt, ähnlich wie bei der Installation und Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2023, das bestehende GEG aus dem Jahr 2023. 

Das neue Heizungsgesetz gilt ab dem 1. Januar 2024. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) will die Bundesregierung die Wärmewände in Deutschland vorantreiben und für mehr Klimaschutz im Gebäudebereich sorgen. Hier herrscht hohes Einsparpotential: Immer noch werden hierzulande rund drei Viertel aller Heizungen mit fossilen Brennstoffen betrieben. 

Mann stellte Heizthermostat am Haus ein Mit dem neuen Heizungsgesetz will die Bundesregierung Besitzer:innen von Immobilien zum Einsatz von Erneuerbaren Energien motivieren.
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§§ Im Paragraf 1, Absatz 1 des BEG heißt es:

„(1) Zweck dieses Gesetzes ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden, einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.“ 

Die Heizungen der Zukunft sollen daher mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien nutzen, um den Wärmebedarf eines Gebäudes zu decken. Erstmal betrifft diese Regel nur Heizungsneuinstallationen in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, gelten Übergangsfristen. Erst Mitte 2028 wird die Nutzung von 65 Prozent Erneuerbarer Energien für alle neuen Heizungen Pflicht. 

Das Heizungsgesetz und die kommunale Wärmeplanung

Eng gekoppelt sind die neuen gesetzlichen Regelungen an die kommunale Wärmeplanung: Die soll Bürger:innen und Unternehmen darüber informieren, welche Optionen zur Wärmeversorgung an ihrem Standort bestehen. Also zum Beispiel, ob in ihrer Straße demnächst eine Fernwärmeversorgung entstehen soll. Der kommunale Wärmeplan stellt sozusagen Leitplanken auf für die individuelle Wahl der Heiztechnologie. Sie ist ein Instrument der Städte und Gemeinden, ihre Wärmeversorgung klimaneutral umzubauen. Diese Maßnahmen können in einer kommunale Wärmeplanung enthalten sein:

  • Ausbau von Fernwärmenetzen

  • Förderung von Wärmepumpen

  • Einsatz von Solarthermie

  • Modernisierung von Öl- und Gasheizungen

  • Quartierskonzepte für erneuerbare Energien

Bislang sind kommunale Wärmestrategien erst in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holzstein verpflichtend. Alle anderen Kommunen arbeiten derzeit an der Umsetzung ihrer Wärmeplanung. Wann ein Wärmeplan vorzuliegen hat, hängt von der Einwohnerzahl einer Gemeinde ab. In Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern müssen bis spätestens zum 30. Juni 2028 Wärmenetze oder klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Großstädten haben dafür nur bis zum 30. Juni 2026 Zeit. Insgesamt soll der Prozess durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben vorangetrieben werden.

Wärmepumpe auf Hinterhof Wärmepumpen nutzen die Kraft von Umweltwärme, um Innenräume auf Wohlfühltemperatur zu bringen.

Beispielhafte Kosten für ein neues Heizsystem

Heizsystem Preis
Luft-Wasser-Wärmepumpe  27.000 – 40.000 Euro 
Sole- und Wasser-Wasserwärmepumpe  40.000 – 50. 000 Euro 
Gasheizung mit Solarthermie  Ab 21.000 Euro 
Gasheizung  9.000 – 15.000 Euro 
Ölheizung  12.000 – 16.000 Euro 

Heizungsgesetz: Förderungen im Überblick

Der Wechsel auf ein „grünes“ Heizsystem ist teuer: Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen oder Pelletheizungen haben im Vergleich höhere Anschaffungs- und Installationskosten als Öl- und Gasheizungen. Langfristig können klimafreundliche Heizsysteme jedoch weitaus kostengünstiger betreiben werden. Um Verbrauchern die Umrüstung im Heizungskeller zu erleichtern, stellt der Staat Fördermittel bereit. Dazu hat die Regierung die bereits existente Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aktualisiert. 

Wer plant, seine alte Heizung gegen eine neue auszutauschen und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energien umsteigt, kann einen Zuschuss von bis zu 21.000 Euro für den Heizungsaustausch einheimsen. Allerdings nur, sofern eine maximale Förderquote von 70 Prozent erreicht wird. Mit folgenden Finanzspritzen greift der Staat Heizungssanierern unter die Arme: 

 

  • 30 % Grundförderung

  • 20 % Geschwindigkeitsbonus 

  • 30 % einkommensabhängiger Bonus

     

Die Grundförderung von 30 Prozent erhält jeder, der seine Heizung tauscht und dabei auf erneuerbare Energien umsteigt. Wer eine mindestens 20 Jahre alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizung besonders schnell umrüstet – und zwar bis Ende 2028 – wird überdies mit dem sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent belohnt. Eigentümer:innen von selbstgenutzten Immobilien mit einem zu versteuerndes Gesamteinkommen von unter 40.000 Euro pro Jahr können außerdem von weiteren 30 Prozent Bonus profitieren.

Und damit nicht genug: Zusätzlich ist ein vergünstigter Kredit für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen der KfW-Bank vorgesehen. Haushalte mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro sollen sich so niedrige Zinsen bei langen Laufzeiten sichern können. In Anbetracht der gestiegenen Marktzinsen, soll dieses Angebot dabei helfen, die finanzielle Belastung durch die oft hohen Investitionskosten abzumildern.

Grundsätzlich gilt die Technologieoffenheit

Prinzipiell ist dir frei überlassen, auf welche Heizlösung du bei deiner künftigen Wärmeerzeugung setzt. Hauptsache, du kannst den Anteil erneuerbarer Energien (also mindestens 65 Prozent) rechnerisch nachweisen. Aus folgenden Optionen können Eigentümer:innen wählen, um die Anforderungen des Heizungsgesetzes zu erfüllen:

 

  • Anschluss an ein Wärmenetz

  • elektrische Wärmepumpen mit den Wärmequellen Luft, Erdreich oder Wasser

  • Heizen per Stromdirektheizung (in sehr gut gedämmten Gebäuden mit geringem Heizbedarf)

  • Heizen per Bitcoin-Mining (Wärmerückgewinnung)

  • Hybridheizung (wie beispielsweise die Kombination einer Wärmepumpe mit einem Gas- oder Ölkessel)

  • Solarthermie-Anlage

  • Ready-2-Heat-Heizung, die unter bestimmten Bedingungen auf 100 % Wasserstoff umrüstbar ist

  • Biomasseheizung, die erneuerbare Gase nutzt wie Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff

  • Eine Pelletheizung

  • Gasheizungen, die Biomethan, biogenes Flüssiggas oder grünen Wasserstoff nutzen

     

Im Bestand sind darüber hinaus folgende Systeme zulässig:

 

  • Scheitholz-Vergaserkessel

  • Hackschnitzelheizungen

  • Kamin-Kachelöfen

Das Aus für Gas- und Ölheizungen kommt erst auf lange Sicht

Auch nach dem 1. Januar 2024 dürfen noch Öl- oder Gasheizungen verbaut werden. Ein generelles Verbot besteht nicht. Allerdings muss diese spätestens ab 2029 zu anteilig 15 Prozent mit klimaneutralem Gas, z. B. aus Wasserstoff oder Biomasse betrieben werden. 2035 steigt dieser Pflichtanteil auf 30 Prozent und 2045 auf 60 Prozent. Sieht die Wärmeplanung der Kommune ein entsprechendes Versorgungsnetz vor oder kann die Gasheizung auf Wasserstoff umgestellt werden, steht dem Einbau nichts im Wege.

Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination von Gas- oder Ölheizungen mit anderen Heizsystemen, die erneuerbare Energien nutzen. Sogenannte Hybridheizungen wechseln sich in der Wärmeerzeugung ab. Reicht zum Beispiel eine Wärmepumpe im Winter nicht alleine aus, um den Wärmebedarf im Haus zu decken, kann sie durch einen fossil betriebenen Wärmeerzeuger ergänzt werden. Diese springt an besonders kalten Tagen ein, um die nötige Wärme bereitzustellen.

Immobilienbesitzer:innen werden sich über kurz oder lang also von konventionellen Heizsystemen verabschieden müssen, die auf rein fossilen Brennstoffen basieren. Wer sich jetzt darüber ärgert, sollte bedenken, dass der Betrieb einer solchen Heizung in Zukunft stark verteuern wird. Die Erhöhung des staatlichen CO2-Preises auf fossile Brennstoffe ist bereits beschlossen.

Alte Heizungen müssen weg

Gemäß neuem Heizungsgesetz müssen Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, in der Regel ausgetauscht werden. Die geltenden Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen bleiben unverändert bestehen. Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Eine zeitliche Begrenzung existiert trotzdem: Gemäß dem aktuellen Heizungsgesetz dürfen Heizkessel nur noch bis 2044 mit rein fossilen Brennstoffen in Betrieb bleiben. Ab diesem Zeitpunkt müssen funktionstüchtige Gasheizungen zu 100 Prozent auf erneuerbare Gase umgestellt werden.

Vom Experten beraten lassen

Welches Heizsystem ist nun das Richtige? Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Am besten du lässt dich von einer fachkundigen Person beraten – ab 2024 ist ein Beratungsgespräch ohnehin Pflicht. Der Gesetzgeber möchte damit Immobilienbesitzer vor Fehlinvestition in ihre neue Heiztechnik bewahren. 

Unabhängige Energieberater:innen oder zertifizierte Energie-Effizienz-Expert:innen ermitteln die geeignetste und effizienteste Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien für dein Gebäude. Sie berechnen dazu die Heizlast und sprechen Empfehlungen für die Umstellung aus.  

Dafür stehen ebenfalls Fördermittel bereit: Der Bund übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten für die Energieberatung bei Wohngebäuden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist der Betrag auf maximal 1300 Euro gedeckelt.


Heizungsgesetz Infografik: das gilt ab 2024 Heizungsgesetz Infografik: das gilt ab 2024

Das gilt für Vermieter

Auch für vermietete Immobilien hat das neue Heizungsgesetz Regelungen aufgestellt. Zehn Prozent der Kosten für eine Heizungsmodernisierung können Vermieter:innen auf ihre Mieter:innen umlegen. Aber nur, wenn sie staatliche Förderungen beanspruchen und diese Zuschüsse von dem Betrag abziehen. Für die Dauer von sechs Jahren sind monatlich maximal 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche umlagefähig.

Heizungsgesetz steht inhaltlich in der Kritik

Im Vorfeld der Gesetzesnovelle geriet das Vorhaben der Regierung in starke Kritik. Die Opposition, allen voran die CDU/CSU, hatte den Entwurf lange als unausgereift hingestellt. Bei Eigentümer:innen löst das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) große Unsicherheit darüber aus, was die Änderungen für sie bedeuten. Alle gültigen Regelungen lassen sich hier nachlesen.

Fazit: Positiv. Nicht nur für die Wärmewende

Das neue Heizungsgesetz verleiht der Energiewende in Deutschland Schubkraft. Die Politik versucht die erhöhten Investitionskosten für Heizungen, die regenerative Energien zur Wärmeerzeugung nutzen, durch attraktive Fördermittel aufzufangen. Langfristig haben alle was davon: Klima und Eigentümer:innen. Zum einen sinkt der CO2-Ausstoß, zum anderen sparen Heizungseigentümer durch die erneuerbare Wärmenergie langfristig Kosten ein.

Wer neu baut oder plant, seine Heizung zu sanieren, sollte am besten schon jetzt über die Art seiner künftigen Heizanlage nachdenken. Es lohnt sich, dafür eine fachkundige Person zurate zu ziehen, die die Heizlast des eigenen Gebäudes bemisst und besonders effiziente Heizlösungen empfiehlt. Sobald die Gemeinde ihre Wärmeplanung abgeschlossen hat, kannst du aktiv werden und den Heizungstausch angehen.  




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Inga Ervig
Inga Ervig
Expertin für Energetische Sanierung

Als Redakteurin für verschiedene Bauherren- und Haustechnikmagazine hat sich Inga Ervig mehr als zehn Jahre lang mit Themen rund um die energetische Modernisierung, Heiztechnologien und nachhaltiges Sanieren beschäftigt. Die studierte Germanistin und Kulturmanagerin hat ein Faible für historische Altbauten. Inga arbeitet als selbstständige Content Marketing Managerin und übersetzt gerne Bau-Fachchinesisch in verständliche und unterhaltsame Artikel, die nicht nur Leser:innen sondern auch Google und Co. gefallen.  

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