Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiger Bestandteil der Wohnungsbewerbung. Warum, das klären wir in diesem Beitrag und auch, welche Fragen Vermieter:innen in der Mieterselbstauskunft stellen dürfen und welche verboten sind. Hinweise zur Auswertung und Verwendung der Mieterselbstauskunft helfen dir, die Angaben zu prüfen. Zusätzlich stellen wir dir eine kostenlose Vorlage in Form eines PDF-Downloads bereit.

Hier geht es zur Vorlage Mieterselbstauskunft:


Mieterselbstauskunft Vorlage Mieterselbstauskunft
importantpoints
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Mieterselbstauskunft gibt Vermieter:innen Einblick in Beruf, Einkommen & Haushalt.

  • Persönliche Fragen zu Religion oder Familienplanung sind tabu.

  • Falschangaben bei berechtigten Fragen können zur Kündigung führen.

  • Jetzt PDF-Vorlage zur Mieterselbstauskunft kostenlos sichern – in VermietenPlus.

» Für private Vermieter:innen
Die Basis für ein stabiles Mietverhältnis

Was ist ei­ne Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist eine Art finanzieller Steckbrief, der dem: der Vermieter:in Informationen über die finanzielle und persönliche Situation eines:einer potenziellen Mieter:in gibt.
 
Mit der Mieterselbstauskunft wird die Bonität und Zahlungsmoral des:der Bewerbers:in eingeschätzt. Je nach Ergebnis kommt er:sie in die engere Auswahl für die Immobilie oder nicht. Damit ist sie besonders in Zeiten hoher Nachfragen auf dem Mietmarkt ein wichtiges Instrument, um den:die richtigen Mieter:in zu finden.

Mietinteressent:innen sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, dieses Dokument auszufüllen. Die Verweigerung führt allerdings häufig dazu, dass der:die Vermieter:in sich für andere Interessent:innen entscheidet. In der Praxis füllen daher alle Interessent:innen das Dokument aus.

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Wel­che Fra­gen dür­fen Ver­mie­ter bei der Mieterselbstauskunft stel­len?

Für die Befragung gibt es bestimmte Grenzen, denn nicht alle Fragen rund um die Miete sind zulässig.


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Unzulässige Fragen dürfen daher laut Gesetz von Mieter:innen mit Lügen beantwortet werden. Dabei handelt es sich um eine sehr seltene Situation, in der das unwahrheitsgemäße Ausfüllen von Formularen erlaubt ist. 

Da­ten­schutz & DSGVO bei der Mieterselbstauskunft: Was Ver­mie­ter:in­nen be­ach­ten müs­sen

Vermieter:innen dürfen nur Angaben erheben, die für die Entscheidung über das Mietverhältnis relevant sind – etwa:
 

  • Anzahl der einziehenden Personen
  • Einkommen und berufliche Situation
  • geplante Haustierhaltung
  • frühere Mietschulden oder Räumungsklagen

DSGVO: Nur re­le­van­te Da­ten er­laubt

Nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO ist eine Datenerhebung nur zulässig, wenn ein konkretes Interesse am Mietverhältnis besteht. Zudem schreibt Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO das Prinzip der Datenminimierung vor: Nur solche Angaben dürfen erhoben werden, die für die Wohnungsvergabe tatsächlich erforderlich sind.

Das bedeutet:

  • Persönliche Daten zu Religion, Herkunft, Gesundheit, sexueller Orientierung oder politischen Ansichten sind grundsätzlich tabu – selbst, wenn sie freiwillig angegeben würden.


Rechtliche Grauzonen: Diese Fragen sind (noch) umstritten
Einige Fragen bewegen sich im Grenzbereich des Erlaubten. Besonders häufig diskutiert wird etwa die Frage nach dem Familienstand. Während sie früher Standard war, sehen Datenschutzexpert:innen sie heute oft als unzulässig an – außer, beide Partner sollen gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben.



So suchst du sicher


Achte bei der Immobiliensuche darauf, mit wem du deine persönlichen Daten teilst.





Auf­be­wah­rung: Wie lan­ge darf die Mieterselbstauskunft ge­spei­chert wer­den?

Kommt kein Mietverhältnis zustande, müssen alle Angaben aus der Selbstauskunft unverzüglich gelöscht oder vernichtet werden. Eine dauerhafte Speicherung ist nicht zulässig, da das berechtigte Interesse nach Ablehnung entfällt (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).
Zur Vermeidung von Datenmissbrauch empfiehlt es sich, die Dokumente nur passwortgeschützt und für die Dauer des Auswahlverfahrens aufzubewahren.


Zeit­li­che Gren­zen bei Bonitätsangaben

Bei besonders sensiblen Fragen – etwa zu früheren Insolvenzverfahren oder abgegebenen Vermögensauskünften (eidesstattliche Versicherungen) – gilt eine zeitliche Begrenzung:

  • Angaben zu eidesstattlichen Versicherungen dürfen höchstens 3 Jahre rückwirkend erfragt werden.
  • Insolvenzverfahren dürfen nur innerhalb der letzten 5 Jahre abgefragt werden.


Diese Fristen entsprechen dem Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 DSGVO. Ältere Angaben gelten als nicht mehr relevant und dürfen weder erfragt noch gespeichert werden.


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Ei­des­statt­li­che Ver­si­che­rung: Be­deu­tung im Miet­recht

Die eidesstattliche Versicherung (Versicherung an Eides statt) spielt auch im Mietrecht eine wichtige Rolle. Sie ist eine schriftliche Erklärung, dass bestimmte Angaben der Wahrheit entsprechen, und wird umgangssprachlich oft mit der Vermögensauskunft bzw. dem früheren „Offenbarungseid“ gleichgesetzt.

Im Mietrecht gilt: Mieter:innen sind verpflichtet, den:die Vermieter:in vor Vertragsunterzeichnung ungefragt darüber zu informieren, wenn sie in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Unterbleibt diese Information, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden.

Vermieter:innen dürfen deshalb gezielt nach abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen, Offenbarungseiden oder laufenden Lohnpfändungen fragen. Falsche Angaben hierzu können ebenfalls als arglistige Täuschung gelten und eine Anfechtung oder fristlose Kündigung rechtfertigen.

Kommt es während des Mietverhältnisses zu Zahlungsrückständen, kann der:die Vermieter:in auf Grundlage einer vorhandenen Vermögensauskunft eine Zwangsvollstreckung betreiben – in der Regel durch eine:n Gerichtsvollzieher:in gemäß Zivilprozessordnung (ZPO).


Was pas­siert mit den Da­ten bei Ab­sa­ge?

Wird die Wohnung nicht vermietet, müssen alle gesammelten Daten gelöscht oder vernichtet werden. Denn mit Ablehnung der Bewerbung entfällt das berechtigte Interesse an der Verarbeitung.

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Tipp:

Nutze eine aktuelle, datenschutzkonforme Mieterselbstauskunft-Vorlage (PDF) von ImmoScout24 – kostenlos downloaden und rechtlich auf der sicheren Seite sein.


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Wor­in un­ter­schei­det sich die Selbst­aus­kunft von der SCHUFA-Aus­kunft?

Die Selbstauskunft gibt zwar einen ersten Eindruck – sie sollte aber nicht die einzige Entscheidungsgrundlage sein, zumal sie auf freiwilligen Angaben zur persönlichen und finanziellen Situation basiert. Die SCHUFA-Auskunft enthält dagegen objektive Bonitätsdaten von einer externen Institution.

Viele Vermieter:innen fordern darum zusätzlich eine aktuelle SCHUFA-Bonitätsauskunft an, um sich an unabhängiger Stelle über Zahlungsfähigkeit des:der Mieters:in zu vergewissern.

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Darf man als Mie­ter bei der Selbst­aus­kunft lü­gen?

Unrichtige Antworten auf unzulässige Fragen haben für Mieter:innen keinerlei Konsequenzen. Aber auch bei zulässigen Fragen haben Vermieter:innen nicht in jedem Fall eine Handhabe, wenn der:die Bewerber:in im Formular falsche Angaben gemacht hat. Hier kommt es darauf an, wann die Schwindelei auffliegt und ob es Beweise gibt.   

Werden Falschauskünfte auf berechtigte Fragen noch vor dem Einzug der Mieter:innen entdeckt, darf der:die Vermieter:in den Mietvertrag anfechten und sogar Schadenersatz verlangen, etwa für die Kosten der erneuten Mietersuche. Kommt die Wahrheit über die Selbstauskunft der Mieter:innen erst nach dem Einzug ans Licht, können Vermieter:innen eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses als Folge der Falschaussage unzumutbar ist.

Das zeigt ein Urteil des Landgerichts München I. Im Streitfall musste eine Mieterin die fristlose Kündigung hinnehmen, obwohl sie ihre Miete immer pünktlich gezahlt hatte. Sie hatte bei der Mieterselbstauskunft ihr Gehalt falsch angegeben und statt einer freiberuflichen Tätigkeit eine angestellte Mitarbeit vorgetäuscht. Das Gericht wertete dies als arglistige Täuschung und gab dem Vermieter recht (Landgericht München, Urteil v. 25.03.2009, Az.: 14 S 18532/08).

Checkliste für die Mieterselbstauskunft

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Wir haben im Folgenden eine Übersicht zusammengestellt über zulässige und unzulässige Fragen in der Mieterselbstauskunft. So wissen Vermieter:innen was sie fragen dürfen und Mieter:innen, auf welche Fragen sie nicht antworten müssen. 

Erlaubte Fragen:
  • zur Person (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • zu weiteren Personen, die in die Wohnung einziehen werden
  • zu Beruf und Arbeitsverhältnis
  • zur finanziellen Situation (z. B. Einkommen, Schuldenfreiheit)
  • Einschränkung: Fragen nach eidesstattlicher Erklärung/ Versicherung oder Insolvenz dürfen nur mit zeitlicher Begrenzung (in den letzten drei bzw. fünf Jahren) gestellt werden.
  • eventuell Fragen zur Nutzung der Mietwohnung (z. B., ob Tierhaltung oder gewerbliche Nutzung beabsichtigt ist)

Umstritten Fragen:
  • Fragen nach dem Familienstand (ledig/verheiratet): Nach neuerer Rechtsauffassung gilt dies als privat.
  • Fragen nach dem Vormietverhältnis: Es gibt widersprüchliche Urteile dazu, ob der:die Mietinteressent:in wahrheitsgemäße Angaben zu Namen und Anschrift des:der Vorvermieters:in oder zur Kündigung machen muss.

Nicht erlaubte Fragen:
  • zu Religion, Parteizugehörigkeit, Mitgliedschaft im Mieterverein und Ähnliches
  • zu Kinderwunsch und Familienplanung
  • zu Vorstrafen und Ermittlungsverfahren
  • zu persönlichen Interessen und Lebensgewohnheiten (z.
  • B. „Welche Musik hören Sie? Haben Sie oft Besuch?“)
  • zu Gesundheitszustand, Suchterkrankungen, gesetzlicher Betreuung und Ähnlichem

Wich­ti­ge Hin­wei­se zum Um­gang mit der Mieterselbstauskunft für Ver­mie­ter

Eine Mieterselbstauskunft ist ein nützliches Hilfsmittel, wenn man sie richtig einsetzt. Dazu gehört, dass man sie den Mietinteressent:innen nach Möglichkeit bereits vor der Wohnungsbesichtigung zuschickt, um den Bewerberkreis einzuschränken und sich auf das Bewerbungsgespräch gut vorzubereiten.

Expertenkommentar

Du händigst die Mieterselbstauskunft spätestens im Anschluss an den Besichtigungstermin allen Interessent:innen aus, sofern du sie nicht vorher bereits zugeschickt hast. Lass dich aber nicht vor Ort zu einer übereilten Mietzusage hinreißen. Bevor du die ausgefüllte Mieterselbstauskunft nicht genau geprüft hast, solltest du auf keinen Fall eine Mietzusage aussprechen.

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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Achte darauf, dass die Mieterselbstauskunft folgende Erwartungen erfüllt:

 ✓ Sie ist von allen Mietinteressent:innen ausgefüllt und unterzeichnet.

 ✓ Sie ist vollständig ausgefüllt. Ist dies nicht der Fall, lässt du fehlende Angaben nachträglich ergänzen.

 ✓ Du hast als Vermieter:in korrekterweise keine Angaben auf dem Formular gemacht.

Wichtig: Weigern sich Mietinteressent:innen die Mieterselbstauskunft auszufüllen oder einzelne Angaben zu machen, solltest du sie aus dem Kreis der möglichen Kandidat:innen für die Wohnung ausschließen.


Du hast nun die Mieterselbstauskünfte vorliegen und solltest die getätigten Angaben der Mietinteressent:innen überprüfen, soweit dies möglich ist.
 

  • Du lässt dir die aktuellen Verdienstnachweise (üblicherweise der letzten drei Monate) vorlegen.
  • Sei skeptisch bei Haustieren und Musikinstrumenten und lass dir erklären, was genau damit gemeint ist.
  • Überschlage, ob die Zahlungsverpflichtungen und das Netto-Einkommen zusammenpassen.
  • Überprüfe die Angaben zur eidesstattlichen Versicherung durch Einholung einer Kreditauskunft.
  • Nimm nach Möglichkeit Kontakt mit dem:der bisherigen Vermieter:in auf.
  • Du solltest mit allen Personen, die einziehen wollen, – also auch Kindern – ein persönliches Vorstellungsgespräch führen.

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Mieterselbstauskunft Vor­la­ge (PDF) kos­ten­los her­un­ter­la­den

Mit einer Mieterselbstauskunft können Vermieter:innen sich ein erstes Bild von potenziellen Mieter:innen machen – etwa zu beruflicher Situation, Einkommen oder Mitbewohner:innen. Unsere kostenlose PDF-Vorlage hilft dir, alle zulässigen Angaben strukturiert und datenschutzkonform zu erfassen.

Was bie­tet die ImmoScout24-Vor­la­ge?

  • Aktuell und rechtlich geprüft (Stand 2025)
  • DSGVO-konform – inklusive Hinweis auf freiwillige Angaben
  • Übersichtlich aufgebaut für Einzelpersonen oder Paare
  • Platz für wichtige Informationen wie Einzugstermin, Haustiere oder SCHUFA-Belege


Jetzt kostenlos herunterladen:
Mieterselbstauskunft Vorlage (PDF)

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Tipp:

Du nutzt ImmoScout24 VermietenPlus? Dann kannst du das Formular direkt in deinem digitalen Vermietungsprozess hinterlegen und verwalten.

War­um ei­ne ge­prüf­te Vor­la­ge wich­tig ist

Im Netz kursieren viele Selbstauskunft-Vordrucke – nicht alle sind aktuell oder rechtlich zulässig. Unsere Vorlage orientiert sich am Prinzip der Datenminimierung nach DSGVO und verzichtet auf unzulässige Fragen (z. B. zu Familienstand, Religion oder Gesundheit). 
Das schützt dich als Vermieter:in – und die Rechte deiner Mietinteressent:innen.

Expertenkommentar

Mietinteressent:innen geben in der Mieterselbstauskunft persönliche Daten von sich preis, die Sorgfalt erfordern. Dazu gehört, dass du das Formular erst bei konkretem Interesse an der Wohnung ausfüllen lässt. Zusätzlich kannst du dir SCHUFA und Einkommensnachweise aushändigen lassen. Entscheidest du dich gegen eine:n Bewerber:in, solltest du die Daten zeitnah datenschutzkonform löschen.

Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung
Nadine Kunert

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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Un­ter­la­gen zur Wohnungsbewerbung: Was darf wann ver­langt wer­den?

Wel­che Un­ter­la­gen darf ein:e Ver­mie­ter:in ver­lan­gen?

Zusätzlich zur Mieterselbstauskunft dürfen – je nach Stadium des Bewerbungsverfahrens – weitere Bewerbungsunterlagen angefordert werden: 


Unterlage Zulässig? Wann anfordern?
Einkommensnachweis ✅ Ja Nach konkretem Mietinteresse
SCHUFA-Auskunft ✅ Ja Nach Besichtigung / vor Vertragsabschluss
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ✅ Ja Nach positiver Vorauswahl
Personalausweis (nur Einsicht) ✅ Eingeschränkt Nur zur Identitätsprüfung – keine Kopie!
Vorvermieterbescheinigung ✅ Ja Optional – freiwillig
Bewerbungsschreiben ❌ Nicht verpflichtend Darf erbeten, aber nicht gefordert werden

Zu wel­chem Zeit­punkt dür­fen wel­che In­for­ma­tio­nen ab­ge­fragt wer­den?

DSGVO-konform handeln heißt auch: Zur richtigen Zeit fragen.

  • Frühe Phase (Online-Anfrage, Exposé):
    ❌ Keine persönlichen oder finanziellen Daten abfragen.
    ✅ Nur Eckdaten zur Bewerbung wie Name und Kontakt.
  • Nach Wohnungsbesichtigung oder bei ernsthaftem Interesse:
    ✅ Mieterselbstauskunft
    ✅ Nachweise zu Einkommen und Bonität (SCHUFA, Gehaltsabrechnungen)
    ✅ Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Vor Mietvertragsabschluss:
    ✅ Einmalige Einsicht in den Personalausweis zur Identitätsprüfung (keine Kopie speichern!)

Per­so­nal­aus­weis: Nur an­schau­en – nicht spei­chern

Das Kopieren oder Einscannen des Personalausweises sind laut Datenschutzrecht grundsätzlich unzulässig. Du darfst ihn dir als Vermieter:in nur kurz zur Verifikation der Identität zeigen lassen – z. B. bei Vertragsunterzeichnung. Eine Kopie darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung gemacht werden – und auch dann nur mit geschwärzten Daten (z. B. Seriennummer).

hint
Tipp:

Notiere nur, dass der Ausweis vorgelegt wurde – nicht den Ausweisinhalt selbst.

Fa­zit: Mieterselbstauskunft rechts­kon­form ein­set­zen

Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Instrument für Vermieter:innen, um fundierte Entscheidungen zu treffen – solange sie datenschutzkonform eingesetzt wird. Mit einer aktuellen, rechtssicheren Vorlage und dem richtigen Timing bei der Abfrage bist du auf der sicheren Seite.


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FAQ: Häufige Fragen zur Mieterselbstauskunft

Wo kriege ich eine Mieterselbstauskunft her?

Eine Mieterselbstauskunft kannst du online finden – oft sogar kostenlos. Achte darauf, dass die Vorlage aktuell ist und nur zulässige Fragen enthält. Eine rechtssichere PDF-Vorlage zum Download bietet z. B. ImmoScout24.

Was gehört in eine Mieterselbstauskunft? 

Zulässig in der Mieterselbstauskunft sind Fragen, an denen Vermieter:innen ein berechtigtes Interesse haben. Dazu gehören z. B.:

  • Name und Geburtsdatum
  • Berufliche Situation und Einkommen
  • Anzahl der einziehenden Personen
  • Gewünschter Einzugstermin
  • Angaben zu Haustieren oder möglichen Mietschulden


Unzulässig sind Fragen nach Religion, Gesundheit, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung.

Ist die Mieterselbstauskunft freiwillig? 

Ja, die Mieterselbstauskunft ist rechtlich freiwillig. In der Praxis ist sie aber fast immer Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Wohnungsvergabe. Wer keine ausfüllt, hat oft geringere Chancen im Bewerbungsverfahren.

Welche Unterlagen muss man vom Mieter fordern? 

Zusätzlich zur Mieterselbstauskunft können Vermieter:innen folgende Unterlagen anfordern:

  • Einkommensnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate)
  • SCHUFA-Auskunft
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
  • Kopie des Personalausweises (zur Identifikation, nicht zum Speichern)


Diese Unterlagen dürfen jedoch erst nach ernsthaftem Mietinteresse angefordert werden – also nicht schon beim ersten Kontakt.

Was schreibt man in die Mieterselbstauskunft? 

In die Mieterselbstauskunft gehören vor allem:

  • Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Kontakt)
  • Beruf und Einkommen
  • Angaben zum aktuellen Mietverhältnis
  • Geplante Mitbewohner:innen und Tierhaltung
  • Erklärung zur Richtigkeit der Angaben


Die Selbstauskunft enthält in der Regel auch ein Datenschutzfeld zur Zustimmung zur Verarbeitung der Daten. Wichtig: Manche Angaben sind freiwillig – vor allem, wenn sie besonders privat sind.

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Nadine Kunert
Expertin für Verkauf & Vermietung

Nadine Kunert informiert dich als Immobilienexpertin und Redakteurin von ImmoScout24 mit informativen und sorgfältig recherchierten Inhalten rund um das Thema Immobilienverkauf und Vermietung. Nadine ist studierte Kommunikationswissenschaftlerin, hat viele Jahre als Content Managerin in der Baubranche gearbeitet und ist seit 10 Jahren selbst Vermieterin. Dadurch hat sie einen praxisnahen Bezug und strebt danach, die Themen leserfreundlich und verständlich für dich aufzubereiten.

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Die ImmoScout24 Redaktion verfasst jeden Beitrag nach strengen Qualitätsrichtlinien und bezieht sich dabei auf seriöse Quellen und Gesetzestexte. Unsere Redakteur:innen haben ein hohes Niveau an Immobilienwissen und informieren Sie als Expert:innen mit informativen und vertrauenswürdigen Inhalten. Wir verbessern und optimieren unsere Inhalte kontinuierlich und versuchen, sie so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich aufzubereiten. Unser Anliegen ist es dabei, Ihnen eine erste Orientierung zu bieten. Für persönliche Anfragen Ihrer rechtlichen oder finanziellen Anliegen empfehlen wir Ihnen, eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzuzuziehen.

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