Wie viel Haus kann ich mir leisten?

Es ist der entscheidende Schritt jedes Immobilienverkaufs: die finale Besprechung, Unterzeichnung und Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Was hier vereinbart wird, lässt sich später nicht mehr ändern.

Viele Menschen tätigen bei einem Notartermin die größte Investition ihres Lebens. Umso wichtiger ist, dass Sie bestens vorbereitet in diesen Termin gehen. Vor allem den Entwurf des Kaufvertrages sollten Sie gründlich durchgearbeitet haben. Der Notar prüft zunächst Ihre Personalien und liest dann den Kaufvertrag Satz für Satz vor. Immer, wenn Sie etwas nicht verstehen, können und sollten Sie einhaken. Erst wenn der Punkt geklärt ist, kommt der Notar zum nächsten.

Strittige Punkte müssen jetzt geklärt werden

Gibt es strittige Dinge wie die Beseitigung von Baumängeln, müssen diese jetzt geklärt werden. Der Notar fungiert als neutrale Amtsperson, die weder Käufer noch Verkäufer bevorzugen soll. Er kann Vorschläge zur Güte machen, prüft aber nur, ob die Vereinbarung rechtlich einwandfrei ist. Umso wichtiger, dass Sie selbst wissen, worauf Sie sich einlassen wollen und worauf nicht. Deswegen sollten Sie Punkte im Kaufvertrag, die Ihnen ungünstig formuliert erscheinen, vorher markieren. Das gleiche gilt für Wünsche, die noch nicht berücksichtigt sind.



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Mit der Unterschrift ist der Vertrag rechtskräftig

Sind alle Punkte geklärt, unterschreiben Käufer, Verkäufer und Notar den Vertrag. Er ist damit rechtskräftig. Das Original bleibt in der Kanzlei des Notars. Anschließend werden Kopien für Sie und den Verkäufer, das Grundbuchamt, die Gemeinde und das Finanzamt angefertigt. Ist ein Makler beteiligt, bekommt auch er eine Kopie. Mit der Beurkundung ist seine Provision fällig.

Als nächster Schritt auf dem Weg zum Immobilieneigentum folgt nun die Unterschrift unter den Darlehensvertrag.

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