Bauherrenhaftpflicht besteht grundsätzlich für jeden Bauwilligen, denn er schafft durch sein Vorhaben eine Gefahrenquelle für sich und andere, weshalb eine Bauherrenhaftpflichtversicherung angeraten ist.
Entstehen Dritten Schäden durch das Bauvorhaben, kann der Bauherr von diesen in Anspruch genommen werden. Das ist im Übrigen auch der Fall, wenn der Bauherr sachverständige Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder Architekten, beauftragt hat. Dies entbindet den Bauherren nicht von seiner Sorgfaltspflicht.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Bauherren während der gesamten Projektzeit vor möglichen Ansprüchen, wenn ein entstandener Schaden durch das Bauvorhaben verursacht worden ist. Beispielsweise, wenn die Grube unzureichend abgesichert wurde, herabfallendes Baumaterial Passanten oder parkende Autos beschädigt. Nach der Baufertigstellung ist die Bauherrenhaftpflicht nicht mehr nötig aber es sollte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
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