Der Bundesrat will den Mietwucher durch eine Gesetzesänderung besser bekämpfen. Doch die Bundesregierung hat rechtliche Bedenken bei der Umsetzung. Der Deutsche Mieterbund beauftragte ein juristisches Gutachten.

Im Bundesrat wartet bereits seit längerem ein Gesetzentwurf zur besseren Bekämpfung von Mietwucher auf Zustimmung. Doch bisher konnte das Gesetz nicht verabschiedet werden, da sich die Bundesregierung nicht auf ein Votum einigte. Vielmehr hat sie rechtliche Bedenken zur Umsetzung vorgetragen.

Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat nun ein juristisches Gutachten zu den Reformoptionen vorgelegt. Erstellt wurde es durch Prof. Dr. Kilian Wegner von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). Der Experte kam zu einem eindeutigen Urteil. Er stufte den Entwurf als verfassungskonform ein und sah keinerlei rechtliche Bedenken gegen seine Umsetzung.



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Bundesrat will den § 5 WiStrG 1954 verschärfen

Der Bundesrat schlägt für die Änderung in § 5 WiStrG 1954 (Mietpreisüberhöhung) vor, dass künftig schon ordnungswidrig handelt, wer "bei Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen" ein "unangemessen" hohes Entgelt für Wohnräume fordert. Bislang handelt nur ordnungswidrig, wer "infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbaren Räumen" ein "unangemessen" hohes Entgelt für Wohnräume fordert.

Derzeit müssen Mieter:innen selbst nachweisen, dass Vermietende die Zwangslage bei der Wohnungssuche ausnutzen und dabei eine unangemessen hohe Miete aufrufen. Das ist aber in der Praxis meist unmöglich. 

Nach der angestrebten Gesetzesänderung soll es leichter werden, Mietwucher nachzuweisen. Denn es würde ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsüblichen Mietkosten um 20 Prozent übersteige und das Wohnungsangebot gering sei. 

Eigentümervertretungen und Mieterschutz reagieren auf Gesetzentwurf konträr

Während der Mieterbund die Reform des Mietwucherparagrafen begrüßt, begegnen ihr Expert:innen der Vermieterseite eher kritisch. So sieht der Präsident des Deutschen Mieterbunds Lukas Siebenkotten endlich eine Möglichkeit gegen Vermietende vorzugehen, die “geltende Vorgaben zum Mietrecht missachten und überteuerte Wohnungen am Markt anbieten”.

Der Präsident von Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke befürchtet hingegen, dass die vorgesehene Abschaffung des Merkmals "Ausnutzen" dazu führe, dass sich private Vermietende vom Markt zurückziehen. Denn bei jeder Verschärfung des § 5 WiStG handele es sich um einen Eingriff in die Eigentumsrechte von Vermietenden.

Es bleibt also spannend, wann und wie die Bundesregierung sich eine abschließende Meinung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats gebildet hat.



Die hier enthaltenen Informationen sind unverbindliche Auskünfte (Irrtum vorbehalten).



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