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Was ist dran am Lastenausgleichsgesetz?


Die Corona-Pandemie hat ein tiefes Loch in die Staatskasse gebohrt. Wie das Loch gestopft werden soll, beschäftigt nicht nur die Politik. Im Internet kursieren dazu einige wilde Theorien. Aber was ist dran am Lastenausgleichsgesetz?

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  • Wie funktionierte das Lastenausgleichsgesetz?

    Das Gesetz über den Lastenausgleich war 1952 mit dem Ziel verabschiedet worden, Deutsche finanziell zu entschädigen, die infolge des Zweiten Weltkrieges und seiner Nachwirkungen Vermögensschäden oder andere gravierende Nachteile erlitten hatten. Es sollte so der Wiederaufbau des Landes gestützt werden.  

    Der Lastenausgleich traf insbesondere Immobilienbesitzer:innen, denen nach dem Krieg ein erhebliches (Immobilien-)Vermögen erhalten geblieben war. Abgeben mussten sie 50 Prozent ihres berechneten Vermögenswertes. Die Zahlungen in den Ausgleichsfond konnten über 30 Jahre verteilt werden. 

    Vermögensabgabe würde Vertrauen nachhaltig erschüttern

    Rechtfertigt eine kostenintensive Pandemie die Neuauflage des Lastenausgleichs? Vor einem Jahr beschäftigte sich der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Finanzen mit der Frage, ob wegen der Corona-Krise eine einmalige Vermögensabgabe erhoben werden sollte.

    Das Fazit vorweg: Die Experten rieten der Finanzpolitik eindeutig von einer einmaligen Vermögensabgabe ab. Ihrer Ansicht nach würde das Vertrauen von Sparer:innen und Investor:innen nachhaltig erschüttert werden.  

    In einer globalisierten Welt machen Vermögensbesitzer:innen ihre Standortentscheidung auch davon abhängig, ob die Regierung an dem betreffenden Standort privates Eigentum respektiere.

    Zudem sei die Größenordnung der kriegs- und vertreibungsbedingten Vermögensverluste nach 1945 erheblich größer gewesen als die Einkommensausfälle infolge der Corona-Krise. Hinzu komme, dass – anders als heute – die Kriegsgewinne und -verluste sehr klar zuzuordnen waren. 

    Historiker sind sich in der Nachbetrachtung einig, dass das Lastenausgleichsgesetz die Basis für einen echten Neuanfang nach dem Krieg für die zerrissene Gesellschaft der alten Bundesrepublik war. Daher sei es besonders verwerflich, ein damals überaus solidarisches Gesetz zu benutzen, um heute Unfrieden und Verunsicherung zu stiften. 




    Unübersichtliche Regelungen befördern die Gerüchteküche

    Die Verabschiedung des “neuen Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch" (SGB XIV) verstärkt aber die Unsicherheit vieler Menschen. Es soll bis zum 1.1.2024 schrittweise das Recht der sozialen Entschädigung neu regeln und bislang auf diverse andere Gesetze verteilte Vorschriften bündeln.

    Leider ist das Gesetz für Normalbürger:innen äußerst schwer greifbar. Der Rechtstext ist viel zu komplex, als dass er zu erfassen wäre; selbst Juristen würden nicht auf Anhieb durchsteigen. In solch einem Wirrwarr finden sich viele Zutaten, die die Gerüchteküche brodeln lassen.

    Fakt ist, dass es im SGB XIV zum Beispiel auch um die Entschädigung von Menschen geht, die durch Impfungen Schaden erlitten haben. Vorgesehen ist aber nicht, dass diese Menschen im Rahmen des sogenannten „Lastenausgleichs“ entschädigt werden sollen.  

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