Obwohl diese beiden Begriffe sehr ähnlich klingen und oft austauschbar sind, gibt es doch einen Unterschied zwischen der Maklerprovision und der Maklercourtage. Hier erfahren Sie mehr über die Bezahlung des Maklers. Der Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch die Courtage in welchem Bundesland ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Mietwohnungen gilt immer die gesetzlich festgelegte Maklercourtage von 2,38 Kaltmieten.
  • Bei Verkaufsobjekten stellt die Courtage eine vom Markt festgelegte Zahl dar.
  • Die Maklerprovision hingegen dürfen Sie frei verhandeln, was nur beim Verkauf von Immobilien zutrifft.
  • Meistens liegt die Provision zwischen 0,6 und 0,8 Prozent des Kaufpreises.
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Was ist der Unterschied zwischen Maklerprovision und Maklercourtage?

Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass die Maklercourtage gesetzlich festgelegt ist, während sich die Maklerprovision frei verhandeln lässt. Die Courtage unterliegt also offiziellen Vorschriften. Diese besagen, dass der Makler für den Kauf oder Verkauf der Immobilie eine festgelegte Vermittlungsgebühr enthält, die zwischen 0,6 und 0,8 Prozent des Kaufpreises liegt. In der Praxis kommt die Maklercourtage insbesondere bei Mietobjekten zum Einsatz. Sie beträgt überall in Deutschland zwei Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer (19 Prozent), was der bekannten Courtage von 2,38 Monatsmieten entspricht.


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Beim Verkauf von Immobilien hingegen ist es der Immobilienmarkt, der die Höhe der Courtage bestimmt. Diese hängt deutlich von der Region ab, lässt sich aber nicht verhandeln. Nur wenn es sich um eine Maklerprovision handelt, können Sie mit dem Makler einen anderen Preis aushandeln. Achten Sie außerdem darauf, dass die Mehrwertsteuer immer zusätzlich hinzukommt, die Courtage also noch einmal 19 Prozent höher ist.

Wie hoch ist die Maklercourtage?

In jedem Bundesland in Deutschland gibt es Vorgaben für die Maklerprovision. Wenn es sich ausdrücklich um eine Provision handelt, dienen diese Zahlen als Orientierungswerte. Bei der Courtage hingegen halten sich die Makler genau an die Werte aus dieser Tabelle (inklusive Mehrwertsteuer):

Bundesland Maklerprovision insgesamt Anteil Käufer Anteil Verkäufer
Baden-Württemberg 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Bayern 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Berlin 7,14 % 7,14 % 0 %
Brandenburg 7,14 % 7,14 % 0 %
Bremen 5,95 % 5,95 % 0 %
Hamburg 6,25 % 6,25 % 0 %
Hessen 5,95 % 5,95 % 0 %
Mecklenburg-Vorpommern 5,95 % 3,57 % 2,38 %
Niedersachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Nordrhein-Westfalen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Rheinland-Pfalz 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Saarland 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Sachsen-Anhalt 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Schleswig-Holstein 7,14 % 3,57 % 3,57 %
Thüringen 7,14 % 3,57 % 3,57 %

Das bedeutet, dass Sie als Verkäufer einer Immobilie stets maximal die Hälfte der Maklercourtage zahlen müssen, in einigen Bundesländern entfällt Ihr Anteil sogar komplett. Als Käufer hingegen kommt der größere Anteil auf Sie zu: mindestens die Hälfte der Gebühren.

Bei der Vermietung von Immobilien gilt unabhängig vom Bundesland in Deutschland die Regel, dass der Makler eine Courtage in Höhe von 2,38 Kaltmieten erhält. Diese muss laut Bestellerprinzip der Auftraggeber zahlen, also meistens der Vermieter.


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Wie lässt sich die Maklerprovision verhandeln?

Wenn es sich hingegen um eine Maklerprovision handelt, was nur beim Verkauf von Immobilien korrekterweise möglich ist, dürfen Sie die Höhe der Zahlung aushandeln. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer können unabhängig voneinander mit dem Makler in Verhandlungen treten. Insbesondere bei leicht verkäuflichen oder hochwertigen Immobilien haben Sie eine gute Chance, die im jeweiligen Bundesland empfohlene Höhe der Provision aus der Tabelle oder aus dem Berufsverband des Maklers zu reduzieren. Weisen Sie zudem auf die Konkurrenz hin. Auch die Aufteilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer ist verhandelbar.

In diesem Artikel haben wir weitere Informationen zum Thema Provisionsverhandlung mit dem Makler für Sie zusammengestellt.

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