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    Das Wichtigste in Kürze
    • Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schafft die bisherige 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen ab und setzt stärker auf Technologieoffenheit.

    • Eigentümer:innen können künftig wieder freier zwischen Heizsystemen wählen – auch Gas- und Ölheizungen bleiben grundsätzlich möglich. Gleichzeitig gelten weiter Vorgaben für zunehmend klimafreundliche Brennstoffe.

    • Die Heizungsförderung bleibt bestehen, wurde aber angepasst: Unter anderem ändern sich Einkommensbonus, Förderhöchstbeträge und Klimageschwindigkeitsbonus.


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    Seit dem 29. Juli 2026 gilt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz. Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bringt vor allem eine wesentliche Änderung mit sich: Eigentümer:innen können künftig wieder selbst entscheiden, welche Heizungsart sie einbauen. Die bisherige Pflicht, neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien zu betreiben, entfällt. 

    Mehr Technologieoffenheit

    Mit dem neuen Gesetz verfolgt die Bundesregierung einen technologieoffenen Ansatz. Neben Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüssen, Hybridheizungen und Biomasseanlagen können auch künftig Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Allerdings sollen fossile Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden. Ab 2029 ist ein steigender Bioanteil bei Gas und Öl vorgesehen. Ab 2045 dürfen Heizungen nur noch mit klimaneutralen Brennstoffen betrieben werden. 

    Schutz für Mietende und Entlastung für Vermietende

    Das Gesetz enthält außerdem Regelungen zum Schutz von Mietenden vor überhöhten Heizkosten, die durch den Einbau von unwirtschaftlichen Heizungsanlagen entstehen könnten. Gleichzeitig wurde eine Härtefallregelung bei der CO₂-Kostenaufteilung zugunsten von Vermietenden aufgenommen. 



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    Heizungsförderung wird fortgeführt – mit neuen Konditionen

    Die wichtigsten Änderungen bei der Förderung 

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird fortgeführt, allerdings gelten seit dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen:

    • Höherer Einkommensbonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 30.000 Euro erhalten künftig einen Bonus von 40 Prozent. Bei Einkommen bis 40.000 Euro beträgt der Bonus weiterhin 30 Prozent, bis 50.000 Euro sind noch 10 Prozent möglich.
    • Neuer Kinderzuschlag: Familien werden zusätzlich entlastet. Bei Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro. 
    • Niedrigerer Förderdeckel: Förderfähig sind künftig Investitionskosten von maximal 28.000 Euro statt bisher 30.000 Euro. Dieser Höchstbetrag wird anschließend alle sechs Monate um weitere 750 Euro abgesenkt. 
    • Angepasster Klimageschwindigkeitsbonus: Der Bonus für den frühzeitigen Austausch alter Heizungen bleibt bestehen, wird jedoch über einen längeren Zeitraum gestreckt und schrittweise reduziert. Wer seine Heizung früher modernisiert, kann daher weiterhin von einer höheren Förderung profitieren. 

    Was Eigentümer jetzt wissen sollten

    Das Gebäudemodernisierungsgesetz gibt Eigentümer:innen wieder mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber weiterhin Anreize für klimafreundliche Modernisierungen und hält an der Förderung energieeffizienter Gebäude fest.  

    Wer eine Heizungsmodernisierung oder energetische Sanierung plant, sollte die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und die geänderten Fördermöglichkeiten frühzeitig in seine Planungen einbeziehen. So lassen sich Investitionsentscheidungen besser auf die eigenen Bedürfnisse abstimmen und bestehende Förderchancen optimal nutzen. 



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