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Seit 2025 gilt die 100-Tage-Regel: Negative Einträge werden gelöscht, sobald Schulden innerhalb von 100 Tagen beglichen werden. Erfahre hier, welche Vorteile und Risiken diese Regelung birgt.
Bundesgerichtshof: Speicherfristen der Schufa sind rechtens
Die SCHUFA muss Daten über Zahlungsausfälle nicht sofort löschen. Der Bundesgerichthof (BGH) hat die bisherige Praxis der Auskunftei gebilligt.
Üblicherweise hat die SCHUFA Infos über verspätete Zahlungen drei Jahre lang gespeichert. Ganz gleich, ob die Verbraucher:innen die Rechnung schon beglichen hatten oder nicht.
Ein Mann hatte vor dem Oberlandesgericht Köln geklagt und zunächst Recht bekommen. Dagegen ist die Schufa in Revision gegangen.
Seit Januar 2025 gilt ohnehin die 100-Tage-Regel der SCHUFA. Negative Bonitätseinträge werden gelöscht, sobald Schulden innerhalb von 100 Tagen beglichen werden.
100-Tage-Regel: Wenn Schulden innerhalb von 100 Tage beglichen sind, wird der Negativeintrag nach 1,5 Jahren gelöscht und nicht nach drei.
Ausnahme: Es werden in der Zeit weitere Schulden aufgenommen.
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- Wie kann ein falscher SCHUFA-Eintrag gelöscht werden? Mit Schritt-für-Schritt Anleitung
- Was sind typische Fehler im SCHUFA-Eintrag?
- Wer findet die Fehler im SCHUFA-Eintrag?
- Wann wird ein fehlerhafter Eintrag aus meinem SCHUFA-Score gelöscht?
- Fazit: Checke deinen SCHUFA-Eintrag!
- FAQ-Häufig gestellte Fragen: SCHUFA-Eintrag löschen
Verbraucher:innen können einen negativen SCHUFA-Eintrag nach 18 Monaten und nicht erst nach 36 Monaten löschen lassen. Das gilt seit Januar 2025.
Voraussetzung: Auf die 18 Monate verkürzten Speicherfrist dürfen keine weiteren Negativdaten gemeldet werden. Außerdem dürfen keine Informationen über die Person aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus Insolvenzbekanntmachungen vorliegen. Du kannst auf dem Verbraucher-Serviceportal der SCHUFA überprüfen, ob die 100-Tage-Regel für dich in Frage kommt.
Du musst der SCHUFA einen Löschungs- bzw. Berichtigungsantrag schicken. Du solltest genau angeben, welcher Eintrag falsch ist. Du fügst bestenfalls Belege bei.
Falsche, unvollständige oder veraltete Daten müssen korrigiert oder entfernt werden. Du hast eine rechtlichen Anspruch darauf. Die SCHUFA ist verpflichtet, unrichtige Angaben unverzüglich zu berichtigen. In den meisten Fällen reicht ein eigener Löschantrag völlig aus. Die SCHUFA prüft deinen Hinweis, über das Ergebnis wirst du schriftlich informiert.
In den meisten Fällen reicht ein eigener Löschantrag völlig aus. Die SCHUFA prüft deinen Hinweis, über das Ergebnis wirst du schriftlich informiert.
Die SCHUFA oder das Unternehmen, das den Fehler verursacht hat, dürfen dafür eine Gebühr verlangen. Du hast einen Rechtsanspruch auf Korrektur fehlerhafter Daten.
Schritt 1: SCHUFA-Auskunft einholen
Fordere zunächst deine aktuelle SCHUFA-Selbstauskunft an.
Schritt 2: Fehlerhafte Einträge identifizieren
Markiere die Einträge, die deiner Meinung nach falsch, veraltet oder erledigt sind.
Schritt 3: Löschantrag formulieren
Setze ein Schreiben an die SCHUFA auf mit der Info, welche Einträge du beanstandest.
Beispiel-Vorlage, wo du nur die richtigen Daten einsetzen musst:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner SCHUFA-Auskunft vom [Datum] ist unter der Eintragsnummer XYZ eine Forderung der Firma ABC über X Euro als offen vermerkt.
Diese Forderung ist jedoch bereits am [Datum] beglichen worden. Ich bitte Sie daher, diesen Eintrag zu löschen bzw. als erledigt zu markieren und mir eine Bestätigung zukommen zu lassen.
Schritt 4: Nachweise beifügen
Das können z. B. Quittungen oder Kontoauszüge sein, die die Bezahlung einer Forderung belegen oder Schreiben des Gläubigers.
Schritt 5: Antrag abschicken
Sende deinen Löschantrag an die SCHUFA. Du kannst den Postweg nutzen (Adresse: SCHUFA Holding AG, Postfach 103441, 50474 Köln) oder online.
Schritt 6: Bestätigung und Kontrolle
Im Idealfall teilt dir die SCHUFA schriftlich mit, dass der beanstandete Eintrag gelöscht oder korrigiert wurde.
Du solltest nach einigen Wochen noch einmal eine neue SCHUFA-Auskunft zu ziehen, um zu prüfen, ob tatsächlich alles wie gewünscht bereinigt wurde. So gehst du sicher, dass dein Schufa-Report nun sauber ist.
Typische Fehler sind:
- Erledigte Kredite, die noch nicht gelöscht sind.
- Falsche Forderungsbeträge, die höher angegeben sind, als sie tatsächlich waren.
- Überholte Verträge, die du schon längst gekündigt hast.
- Verspätete Zahlungen, obwohl du die Rechnung zwar spät, aber ordnungsgemäß bezahlt hast.
Wenn Personen denselben oder ähnlichen Namen haben, kann es zu falschen Zuordnungen kommen. Wer etwa Peter Schulz heißt, kann davon ausgehen, dass er mindestens einen Namensvetter in Deutschland hat.

Niemand außer dir schaut aktiv nach Fehlern in deinem SCHUFA-Eintrag. Die Verantwortung liegt also bei dir.
Du hast das gesetzliche Recht, einmal im Jahr kostenlos eine Selbstauskunft (Datenkopie nach Art. 15 DSGVO) bei der SCHUFA anfordern. Diese Auskunft zeigt alle gespeicherten Informationen über dich.
Wenn Kreditanfragen unerwartet abgelehnt werden, solltest du misstrauisch werden. Solche Vorfälle können ein Hinweis darauf sein, dass etwas mit deiner Bonität nicht stimmt. Du solltest schnellstmöglich die SCHUFA-Auskunft anfordern und checken, ob ein Fehleintrag oder veralteter Negativposten der Grund ist.
Sobald der negative Eintrag aus deiner SCHUFA entfernt ist, fließt er nicht mehr in deinen Score ein. Dein SCHUFA-Score wird turnusmäßig aktualisiert. In Einzelfällen kann es ein paar Tage dauern.
Gegen eine Klage eines Verbrauchers wegen der dreijährigen Speicherfristen ist die SCHUFA vor den Bundesgerichtshof in Revision gegangen und hat zwar gewonnen. Seit Januar 2025 hat die SCHUFA ohnehin die 100-Tage-Regel eingeführt. Negative Bonitätseinträge werden nach 1,5 Jahren gelöscht, sobald Schulden innerhalb von 100 Tagen beglichen werden.
Dein SCHUFA-Score zeigt deine Bonität. Wenn diese gut ist, hast du z.B. bessere Chancen, einen Kredit mit niedrigen Zinsen zu bekommen. Deshalb solltest du deinen SCHUFA-Eintrag regelmäßig überprüfen. Falsche oder veraltete Einträge solltest du umgehend berichtigen oder löschen lassen, da sie deine Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen können.
FAQ-Häufig gestellte Fragen: SCHUFA-Eintrag löschen
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Wie kann ich einen Eintrag aus der SCHUFA löschen lassen?
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Fehlerhafte oder erledigte SCHUFA-Einträge kannst du durch einen schriftlichen Antrag bei der SCHUFA löschen lassen. In deinem Schreiben benennst du den betreffenden Eintrag und legst Belege bei (zum Beispiel Zahlungsnachweise oder Schriftverkehr, der einen Irrtum belegt). Die SCHUFA prüft deinen Antrag und entfernt unberechtigte Einträge in der Regel innerhalb einiger Wochen.
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Wie lange bleibt ein SCHUFA-Eintrag, wenn alles bezahlt ist?
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Dank der neuen 100-Tage-Regelung kann bei einmaligen Zahlungsausfällen, die innerhalb von hundert Tagen beglichen wurden, die Speicherfrist auf 18 Monate verkürzt werden.
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Was kostet es, einen SCHUFA-Eintrag löschen zu lassen?
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Die Löschung falscher SCHUFA-Einträge ist kostenfrei, da weder die SCHUFA noch der Datenmelder dafür Gebühren verlangen. Du musst lediglich Zeit und Mühe investieren, um den Antrag zu stellen und Nachweise zu erbringen. Kosten entstehen nur, wenn du externe Hilfe wie eine:n Anwält:in beauftragst.
Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.
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„Eine saubere SCHUFA-Auskunft ist Gold wert für die Bonität. Deshalb sollten Verbraucher:innen mindestens einmal im Jahr ihre Daten prüfen und falsche Einträge konsequent löschen lassen“