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Modernisierungen bringen oft Staub, Lärm und in vielen Fällen auch höhere Mieten. Doch welche Rechte hast du als Mieter:in, wenn dein:e Vermieter:in das Haus modernisieren will? Erfahre in diesem Ratgeber, wann du Baumaßnahmen dulden musst, wie du Mieterhöhungen anfechten kannst und welche Fristen und Ausnahmen gelten. Wann ist eine Mietminderung möglich? Und hast du das Recht, Modernisierungen abzulehnen?

importantpoints
Das Wichtigste in Kürze:
  • Mieter:innen müssen bauliche Maßnahmen dulden, die die Wohnqualität verbessern, die Energieeffizienz steigern oder den Zustand der Immobilie aufwerten

  • Modernisierungen können abgelehnt werden, wenn sie eine unzumutbare Härte darstellen.

  • Bei erheblichen Einschränkungen kann eine Mietminderung gefordert werden.


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Was gilt überhaupt als Modernisierung?

Modernisierungen sind bauliche Maßnahmen, die über bloße Instandhaltung hinausgehen. Ziel ist es, den Wohnwert zu verbessern, die Energieeffizienz zu steigern oder den Zustand des Gebäudes nachhaltig zu erhöhen. Beispiele sind:

  • Einbau moderner Heizsysteme oder Wärmedämmung, um Energie zu sparen.
  • Austausch alter Fenster gegen Schallschutz- oder Isolierglasfenster.
  • Installation eines Aufzugs oder barrierefreier Zugänge.
hint
Abgrenzung zu Instandhaltungen:

Reparaturen wie das Ausbessern einer kaputten Heizung oder das Streichen der Fassade gelten als Instandhaltung und dürfen deine Miete nicht erhöhen. Bei Modernisierungen jedoch sind Mieterhöhungen erlaubt, da sie langfristig auch deinem Wohnkomfort zugutekommen sollen.

Deine Rechte und Pflichten als Mieter:in

Du bist verpflichtet, Modernisierungen zu dulden, wenn sie der Verbesserung der Wohnqualität oder dem Klimaschutz dienen und vom Vermieter korrekt angekündigt wurden. Dein:e Vermieter:in hat jedoch die Pflicht, die Bauarbeiten so zu planen, dass sie dich möglichst wenig beeinträchtigen.

Deine Rechte umfassen:

  • Schutz vor unzumutbaren Belastungen: Sollten Bauarbeiten Lärm, Schmutz oder Einschränkungen mit sich bringen, hast du Anspruch auf Schutzmaßnahmen wie Staubschutztüren oder Ausweichmöglichkeiten.
  • Mietminderung bei erheblichen Beeinträchtigungen: Wenn Räume vorübergehend nicht nutzbar sind oder unzumutbarer Lärm herrscht, kannst du die Miete mindern.
  • Transparenz bei der Ankündigung: Alle wichtigen Details der Modernisierung müssen dir vorab schriftlich mitgeteilt werden.

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Wann kannst du Modernisierungen ablehnen?

Ein generelles Ablehnen ist schwierig, doch in Härtefällen hast du das Recht, Maßnahmen anzufechten. Härtefallregelungen greifen zum Beispiel, wenn:

  • Gesundheitliche Gründe bestehen, wie etwa Asthma, das durch Staub oder Chemikalien verschlimmert wird.
  • Finanzielle Überforderung droht, etwa durch eine Mieterhöhung, die dich in existenzielle Schwierigkeiten bringt.
  • Unverhältnismäßige Einschränkungen auftreten, wie der Verlust der Nutzbarkeit deiner Wohnung über längere Zeit.
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Tipp: Fristen beachten!

Härtefalleinwände müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Ankündigung schriftlich bei deinem Vermieter eingereicht werden. Am besten legst du hierfür ärztliche Atteste oder andere Nachweise bei.

Wie lange im Voraus muss dein:e Vermieter:in Maßnahmen ankündigen?

Modernisierungen müssen mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten angekündigt werden. Dein:e Vermieter:in muss dir die Modernisierung schriftlich mitteilen. Die schriftliche Ankündigung muss folgende Informationen enthalten:
 

  • Art und Umfang der Maßnahmen
  • Geplanter Beginn und voraussichtliche Dauer
  • Erwartete Kosten und die daraus resultierende Mieterhöhung
     

Falls die Ankündigung nicht vollständig oder rechtzeitig erfolgt, musst du die Arbeiten nicht dulden. Achte darauf, dass alle Angaben schriftlich vorliegen, da mündliche Absprachen rechtlich nicht bindend sind.

Alles über die Mieterhöhung nach einer Modernisierung

Nach Abschluss der Modernisierungsarbeiten darf der:die Vermieter:in die Miete erhöhen. Die Erhöhung basiert auf acht Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr. Beispiel:
 

  • Modernisierungskosten: 20.000 Euro
  • Jährliche Erhöhung: 1.600 Euro (acht Prozent)
  • Monatliche Mieterhöhung: 130 Euro
hint
Tipp: Juristischen Rat einholen

Die Mieterhöhung darf jedoch nicht dazu führen, dass du finanziell überfordert wirst. Prüfe die Berechnung genau und ziehe eine:n Anwält:in oder den Mieterverein hinzu, wenn du Zweifel hast.

Mietminderung bei Baumaßnahmen: So schützt du dich

Sollten die Bauarbeiten erhebliche Einschränkungen bringen, kannst du eine Mietminderung geltend machen. Beispiele:
 

  • Lärm: Bohren oder Hämmern über Stunden.
  • Schmutz: Staub, der durch unzureichende Schutzmaßnahmen in deine Wohnung gelangt.
  • Einschränkung: Vorübergehend unbenutzbare Zimmer oder kein Zugang zu Balkon, Bad oder Küche.
     

Die Höhe der Mietminderung hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. Ein verlorener Balkon könnte beispielsweise eine Mietminderung von zwanzig Prozent rechtfertigen. Dokumentiere die Mängel sorgfältig, etwa mit Fotos und Protokollen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Duldungspflicht bei Modernisierung

Kann ich Modernisierungen grundsätzlich ablehnen?

Nein, Modernisierungen musst du in der Regel dulden. Eine Ausnahme besteht bei unzumutbarer Härte, etwa aus gesundheitlichen Gründen oder bei finanzieller Überforderung. In solchen Fällen kannst du Härteeinwände erheben.

Wann muss mein:e Vermieter:in Modernisierungen ankündigen?

Mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten. Die Ankündigung muss schriftlich erfolgen und alle relevanten Details wie Kosten, Dauer und Umfang der Maßnahmen enthalten.

Kann ich die Miete während der Bauarbeiten mindern?

Ja, bei erheblichen Beeinträchtigungen wie Lärm, Schmutz oder unbenutzbaren Räumen hast du das Recht auf Mietminderung. Die Höhe hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab.

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Oranus Mahmoodi
Expertin für Mieten & Kaufen

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.

 

Bitte beachte: Oranus Mahmoodi ist Immobilienexpertin, jedoch keine Immobilienmaklerin. Sie kann keine Immobilien vermitteln oder Anfragen dieser Art beantworten. Wende dich hierfür bitte an die jeweiligen Anbieter oder unseren Support.

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