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Malerarbeiten beim Auszug sind oft ein Streitthema zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Worauf kommt es beim Streichen wirklich an? Und bist du überhaupt verpflichtet, zum Pinsel zu greifen? Das hängt von verschiedenen Faktoren ab – in diesem Ratgeber kannst du lesen, welche das sind.
Du musst nur dann renovieren oder die Wände streichen, wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel enthält.
Schönheitsreparaturen müssen sauber und ordentlich (fachgerecht), aber nicht zwingend durch Profis (fachmännisch) ausgeführt werden.
Farbige Wände sollten in neutralen Farben überstrichen werden, damit die Wohnung für Nachmieter:innen in einem akzeptablen Zustand ist.
Die Frage, ob du beim Auszug renovieren musst, sorgt häufig für Verwirrung. Grundsätzlich gilt: Eine Renovierungspflicht besteht nur, wenn der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthält. Diese Schönheitsreparaturklauseln regeln, ob und in welchem Umfang du verpflichtet bist, während oder nach der Mietzeit Arbeiten wie das Streichen von Wänden oder das Ausbessern von Schäden durchzuführen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass viele Klauseln in Mietverträgen unwirksam sind. Hier sind einige Beispiele:
- Starre Fristen: Regelungen, die dich zwingen, alle drei oder fünf Jahre unabhängig vom Zustand der Wohnung zu renovieren, sind nicht zulässig.
- Unklare Klauseln: Wenn der Vertrag keine klaren Vorgaben macht oder pauschal „besenreine Übergabe“ verlangt, darfst du die Wohnung im normalen Zustand übergeben.
- Abwälzung ohne Ausgleich: Hast du eine unrenovierte Wohnung übernommen, kannst du in der Regel nicht verpflichtet werden, diese in renoviertem Zustand zurückzugeben.
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Umzugsfirma findenNicht jede:r Mieter:in muss die Wohnung frisch gestrichen übergeben. Die Pflicht zum Streichen besteht nur, wenn sie wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Auch hier gelten wichtige Einschränkungen:
- Normale Abnutzung: Du musst nicht renovieren, wenn die Wohnung im Rahmen der üblichen Nutzung Abnutzungserscheinungen zeigt. Normale Abnutzung ist durch die Miete abgegolten.
- Ausnahme: Wenn du Schäden verursacht hast (zum Beispiel durch übermäßig viele Bohrlöcher oder starke Verschmutzungen), kannst du zur Beseitigung dieser Schäden verpflichtet werden.
Es ist hilfreich, beim Einzug ein Übergabeprotokoll anzufertigen, um den ursprünglichen Zustand der Wohnung zu dokumentieren.
Wenn dein Mietvertrag dich zur Renovierung verpflichtet, stellt sich die Frage, wie gut die Arbeiten ausgeführt sein müssen. Laut Gesetz müssen Schönheitsreparaturen „fachgerecht“, aber nicht zwingend „fachmännisch“ erfolgen. Das bedeutet, dass du selbst streichen darfst, solange das Ergebnis den Standards genügt:
- Keine sichtbaren Streifen oder Flecken: Die Wände sollten gleichmäßig deckend gestrichen sein.
- Saubere Kanten und Übergänge: Verwende Abdeckband, um saubere Abschlüsse zu erzielen.
- Kein Spritz- oder Tropfschutz vergessen: Der Boden, Fenster und Türrahmen sollten nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
Vorsicht: Falls die Malerarbeiten nicht den Erwartungen entsprechen, kann der Vermieter eine Nachbesserung verlangen – achte also auf Sorgfalt.
Während deiner Mietzeit kannst du die Wände nach deinem Geschmack gestalten, doch beim Auszug gelten andere Regeln. Der BGH hat entschieden, dass die Wohnung in „neutralen Farben“ übergeben werden muss. Dazu zählen helle, dezente Töne wie Weiß, Creme oder Pastellfarben. Dunkle oder auffällige Farben wie Schwarz, Rot oder Blau müssen vor der Übergabe überstrichen werden.
Wenn du weißt, dass du die Wohnung bei Auszug zu renovieren musst, ist es klug, gleich mit neutralen Farben zu arbeiten – das spart Zeit und Aufwand.
Solltest du selbst nicht in der Lage sein, die Malerarbeiten durchzuführen, kannst du eine Fachfirma beauftragen. Die Kosten variieren je nach Wohnungsgröße und Region, liegen aber in der Regel zwischen zehn und 20 Euro pro Quadratmeter.
- DIY-Option: Farben und Werkzeug kosten oft weniger als ein professioneller Maler – rechne mit etwa 100 bis 300 Euro für eine 50-Quadratmeter-Wohnung.
- Profis beauftragen: Hier kannst du je nach Aufwand mit 500 bis 1.500 Euro rechnen.
Wichtig: Dein:e Vermieter:in darf dich nicht zwingen, eine Fachfirma zu beauftragen.
FAQs: Häufige Fragen zum Thema Malerarbeiten
-
Muss ich beim Auszug die Wände streichen?
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Nur, wenn der Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel enthält. Ohne eine solche Klausel oder bei unzulässigen Regelungen bist du nicht verpflichtet, die Wände zu streichen.
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Was gilt als „fachgerecht“ beim Streichen?
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Die Arbeiten müssen ordentlich und sauber ausgeführt sein, aber du kannst sie selbst übernehmen. Professionelle Kenntnisse sind nicht erforderlich, solange das Ergebnis den Standards entspricht.
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Muss ich bunte Wände vor dem Auszug überstreichen?
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Ja, wenn die Wände stark farbig sind, musst du sie vor der Rückgabe in neutralen Farben streichen. Der Vermieter kann dies verlangen, um die Wohnung für Nachmieter:innen attraktiv zu machen.

Als Immobilienexpertin und Redakteurin bei ImmoScout24 informiert dich Oranus Mahmoodi über alle Themen rund ums Mieten und Kaufen. Oranus ist studierte Journalistin und Soziologin. Sie beobachtet die Immobilienwirtschaft seit Jahren. Ihre Expertise als Wirtschafts- und Finanzjournalistin hat sie bei Financial Times Deutschland gewonnen, wo sie über viele Jahre gearbeitet hat. Als Autorin für Nachrichtenagenturen und diverse Wirtschaftstitel hat sie sich intensiv mit allen Seiten der Immobilienwirtschaft beschäftigt. Ihr Credo ist es, komplexe Themen für dich unterhaltsam und verständlich aufzubereiten.
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„Malerarbeiten sind nur bei wirksamer Mietvertragsklausel und in sauberer Ausführung erforderlich“